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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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mit Beschränkung auf die Fächer der Rechts- und Staatswissenschaften, ein- schließlichVolkswirtschaftslehre«zurBesetzungkamen.5BeidieserGelegenheit wurdeunteranderemAdolfMenzelzumwirklichenMitgliedgewählt.Erwares, der als einziger Vertreter der Rechts- und Staatswissenschaften im Untersu- chungszeitraumeinenVortrag bei einer feierlichen Sitzung derAkademie der Wissenschaften hielt: Er sprach am 29.Mai 1926 zum Thema »Umwelt und Persönlichkeit inderStaatslehre«. DerÜbergang vonderMonarchie zurRepublik erfolgte in rechtlicherHin- sicht durch das Bundesgesetz vom14.Oktober 1921 betreffend dieAkademie derWissenschafteninWien.6MitdiesemGesetzwurdedasAdjektiv»kaiserlich« ausdemTitel gestrichen; alsAufgabederAkademiewurde allgemeindie För- derung der »Wissenschaft in jeder Hinsicht« festgelegt. §3 leg cit regelte die staatliche Kontrolle über die Akademie der Wissenschaften: So musste die Satzung der Akademie durch den Bundespräsidenten bestätigt werden, einer Bestätigung durch denBundespräsidenten bedurften auch die gewähltenMit- glieder des Präsidiums.DieAkademie umfasste 60wirklicheMitglieder (je 30 proKlasse) und 160 korrespondierendeMitglieder (je 80 pro Klasse). Die 80 korrespondierendenMitgliederder jeweiligenKlassegliederten sich in35kor- respondierendeMitglieder imInlandund45korrespondierendeMitglieder im Ausland.Weiters zählte die Akademie 24 Ehrenmitglieder, »von denen 8 in- ländische der Gesamtakademie, je 8 ausländische den zwei Klassen angehör- ten.«7 Die Aufnahme neuer Mitglieder war in der 1922 beschlossenen Ge- schäftsordnungnormiert.8Gem.§86konnten zweiwirklicheMitglieder einen Wahlvorschlag erstatten. Diesermusste schriftlich abgefasst und sachlich be- gründet sein. In einerbesonderenKlassenwahlsitzungwurdenmittelsAbstim- mungWahllisten gebildet. Die endgültigenWahlen erfolgten sodann in einer eigenenWahlsitzungderGesamtakademie,wahlberechtigtwarennurwirkliche Mitglieder. UnterdenwirklichenMitgliedernderAkademiederWissenschaftenbefan- densicheinigebedeutendeMitgliederdesDeutschenKlubs9–sowohlunterden Juristen,alsauchunterdenanderenMitgliedernderphilosophisch-historischen Klasse,undvorallemdiebeidenPräsidentenderAkademiezwischen1919und 5 Liste derWahlvorschläge der philosophisch-historischenKlasse für das Jahr 1925, AÖAW, Wahlakten1919–1936.Vorgeschlagen fürdiesebeideStellenwurden:AdolfMenzel,Arnold Pöschl, JosefRedlich, Josef Schey-Koromla,Carl Stooss. 6 BG14.10.1921BGBl569/1921,diesesGesetzistnacheinigenNovellierungennachwievorin Kraft. 7 §6 lit. c Satzung derAkademiederWissenschaften inWien (bestätigt durchBundespräsi- dentenMichaelHainischam14.2. 1922). 8 GeschäftsordnungderAkademiederWissenschafteninWien,beschlosseninderSitzungder Gesamtakademievom29.5. 1922. 9 ZumDeutschenKlubvglKapitel II.XXXX. DieAkademiederWissenschaften inWien688
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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