Page - 751 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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sondersStephanBraßloffsundJosefHupkaszugedenken,die1943bzw.1944im
GhettoTheresienstadtumsLebenkamen.
Die Besetzung eines Faches mit zwei Ordinarien hatte ursprünglich den
Zweck gehabt, den Studierenden eine Auswahlmöglichkeit zu verschaffen,
welcheVorlesungensiebesuchenwollten,dientealsoder1848/50verwirklichten
Lehr- und Lernfreiheit. Bewusst wurden daher wenigstens z.T. Vertreter un-
terschiedlicher »Schulen« auf die entsprechendenLehrstühle gehievt.Deutlich
ist dies etwa imStaats- undVerwaltungsrecht zu erkennen,wo stets einer der
beidenLehrstühlemiteinemPositivisten,deranderemiteinemAntipositivisten
besetzt wurde, oder in der PolitischenÖkonomie, wo ein Lehrstuhl einem
Vertreter derÖsterreichischen Schule, der anderederHistorischen Schule zu-
zurechnenwar; aber auch beim Strafrecht, Römischen Recht undDeutschen
Recht kannzumindest eine gewisse »Aufgabenverteilung« zwischendenOrdi-
narien erkanntwerden. Nach 1918 brach dieses System allmählich auf, wofür
mehrereGründe ausschlaggebendwaren; dieVerschiebung derGewichte ein-
zelnerFächerwar jedenfallsnureinervonihnen.Mehrspieltendieveränderten
politischenVerhältnisseeineRolle:derKaiserals»politischneutrale«Kraftwar
weggefallen, der Staat zurGänzedemZugriff der großenMassenparteien frei-
gegeben, womit die parteipolitische Zuordnung der einzelnenWissenschafter
immer wichtiger wurde; aber auch rassistischeMotivationen spielten zuneh-
mend eine Rolle. Daher kam es sowohl bei der Besetzung der beiden völker-
rechtlichen Lehrstühle 1922 als auch bei der der beiden zivilrechtlichen Lehr-
stühle1924weniger aufdenwissenschaftstheoretischenStandpunktder zuEr-
nennendenan,alsvielmehr,dassdereinealsJude,deranderealsNichtjudegalt.
Der universitäreAntisemitismus hatte inWien eine lange Tradition; schon
derZweiteAllgemeineÖsterreichischeKatholikentag1889hattedieForderung
erhoben, dass nicht nur das Kirchenrecht, sondern auch dasVölkerrecht von
christlichenProfessorengelehrtwerdenmüsse.DieTaufewar–wie infastallen
juristischenBerufen–praktischunverzichtbareVoraussetzungfüreineKarriere
an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät; gerade aber ihre ver-
mehrte Inanspruchnahme aus Karrieregründen trug dazu bei, dass sie ihre
Funktion als Eintrittskarte in die nichtjüdischeGesellschaft immermehr ein-
büßte. Der Antisemitismus der Jahre 1918–1938, wie er auf akademischem
Boden insbesondere vom»DeutschenKlub« und vonder »FachgruppeHoch-
schullehrer« der »DeutschenGemeinschaft« gepflogenwurde, hatte höchstens
oberflächlicheinenreligiösenCharakterundwarseinemWesennachrassistisch
fundiert,sodassnunauchgetaufte»Judenstämmlinge«vonihmbetroffenwaren.
KeinanderesBeispiel zeigtdies sodeutlichwiedasdes1905zumChristentum
übergetretenenHansKelsen,dessenLehrenschon1918,alserzumao.Professor
ernanntwerdensollte, als»destruktivundzersetzend«bezeichnetwurden,und
gegen den später ganze Bücher geschrieben wurden, die, obwohl in wissen-
ZusammenfassungundSchlussbetrachtung 751
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik