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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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sondersStephanBraßloffsundJosefHupkaszugedenken,die1943bzw.1944im GhettoTheresienstadtumsLebenkamen. Die Besetzung eines Faches mit zwei Ordinarien hatte ursprünglich den Zweck gehabt, den Studierenden eine Auswahlmöglichkeit zu verschaffen, welcheVorlesungensiebesuchenwollten,dientealsoder1848/50verwirklichten Lehr- und Lernfreiheit. Bewusst wurden daher wenigstens z.T. Vertreter un- terschiedlicher »Schulen« auf die entsprechendenLehrstühle gehievt.Deutlich ist dies etwa imStaats- undVerwaltungsrecht zu erkennen,wo stets einer der beidenLehrstühlemiteinemPositivisten,deranderemiteinemAntipositivisten besetzt wurde, oder in der PolitischenÖkonomie, wo ein Lehrstuhl einem Vertreter derÖsterreichischen Schule, der anderederHistorischen Schule zu- zurechnenwar; aber auch beim Strafrecht, Römischen Recht undDeutschen Recht kannzumindest eine gewisse »Aufgabenverteilung« zwischendenOrdi- narien erkanntwerden. Nach 1918 brach dieses System allmählich auf, wofür mehrereGründe ausschlaggebendwaren; dieVerschiebung derGewichte ein- zelnerFächerwar jedenfallsnureinervonihnen.Mehrspieltendieveränderten politischenVerhältnisseeineRolle:derKaiserals»politischneutrale«Kraftwar weggefallen, der Staat zurGänzedemZugriff der großenMassenparteien frei- gegeben, womit die parteipolitische Zuordnung der einzelnenWissenschafter immer wichtiger wurde; aber auch rassistischeMotivationen spielten zuneh- mend eine Rolle. Daher kam es sowohl bei der Besetzung der beiden völker- rechtlichen Lehrstühle 1922 als auch bei der der beiden zivilrechtlichen Lehr- stühle1924weniger aufdenwissenschaftstheoretischenStandpunktder zuEr- nennendenan,alsvielmehr,dassdereinealsJude,deranderealsNichtjudegalt. Der universitäreAntisemitismus hatte inWien eine lange Tradition; schon derZweiteAllgemeineÖsterreichischeKatholikentag1889hattedieForderung erhoben, dass nicht nur das Kirchenrecht, sondern auch dasVölkerrecht von christlichenProfessorengelehrtwerdenmüsse.DieTaufewar–wie infastallen juristischenBerufen–praktischunverzichtbareVoraussetzungfüreineKarriere an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät; gerade aber ihre ver- mehrte Inanspruchnahme aus Karrieregründen trug dazu bei, dass sie ihre Funktion als Eintrittskarte in die nichtjüdischeGesellschaft immermehr ein- büßte. Der Antisemitismus der Jahre 1918–1938, wie er auf akademischem Boden insbesondere vom»DeutschenKlub« und vonder »FachgruppeHoch- schullehrer« der »DeutschenGemeinschaft« gepflogenwurde, hatte höchstens oberflächlicheinenreligiösenCharakterundwarseinemWesennachrassistisch fundiert,sodassnunauchgetaufte»Judenstämmlinge«vonihmbetroffenwaren. KeinanderesBeispiel zeigtdies sodeutlichwiedasdes1905zumChristentum übergetretenenHansKelsen,dessenLehrenschon1918,alserzumao.Professor ernanntwerdensollte, als»destruktivundzersetzend«bezeichnetwurden,und gegen den später ganze Bücher geschrieben wurden, die, obwohl in wissen- ZusammenfassungundSchlussbetrachtung 751
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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