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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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21Starke Bilder – Grundriss einer Studie in zweifacher Weise : Zum einen mussten sie „zur Zeit des schädigenden Ereignisses“17 in einer Gemeinde auf dem Gebiet der neu gegründeten Republik Deutschösterreich das Heimatrecht besessen haben, zum anderen aber mussten sie zum Zeitpunkt der Antragstellung deutschösterreichische Staatsbürger sein. All jene, die vor 1918 nicht heimatberechtigt waren, konnten nur dann Leistungen beziehen, wenn sie die öster- reichische Staatsbürgerschaft bis spätestens Ende März 1919 angenommen hatten, womit zunächst all jene Personen, welche die Staatsbürgerschaft über das sogenannte Optionsrecht erst später erwarben, von einem Leistungsanspruch ausgeschlossen wa- ren. Wie das Archivmaterial deutlich macht, waren die staatlichen Stellen bei der Ad- ministrierung des IEG bis wenigstens Mitte der 1920er-Jahre in einem nicht uner- heblichen Ausmaß damit beschäftigt, den heimat- und staatsbürgerschaftsrechtlichen Status der Antragsteller zu überprüfen. 1.1.3 Die Akteure Für die Entwicklung einer Gruppenidentität der Kriegsbeschädigten  – wie erfolg- reich sie auch gewesen sein mag  – spielten nicht nur der gemeinsame Opferstatus, die entstehenden Repräsentationsformen wie Kriegsauszeichnungen, Verwundeten- medaillen, Helden- und Gefallenendenkmäler sowie Umzüge und Gedenkveran- staltungen, sondern nach dem Ende des Ersten Weltkrieges auch die Aktivitäten der Kriegsopferverbände eine zentrale Rolle. Während es nach dem Zweiten Weltkrieg dem Österreichischen Kriegsopferverband gelingen sollte, sich als überparteiliche Interessenvertretung aller Kriegsopfer zu etablieren, waren die Vertretungsorgani- sationen in der Ersten Republik noch entlang der Parteigrenzen organisiert und bildeten de facto häufig Vorfeldorganisationen der Parteien. Zwar gab es wiederholt Bestrebungen, einen österreichischen Gesamtverband zu gründen, doch blieben sol- che Bemühungen in der politisch polarisierten Atmosphäre der Zwischenkriegszeit erfolglos. Neben zahllosen eher unbedeutenden und mitgliederschwachen Gruppen existierten daher nebeneinander der große, tendenziell sozialdemokratisch ausge- richtete Zentralverband der österreichischen Kriegsbeschädigten, der von 1918 bis zu seinem Verbot im Jahr 1934 das Feld dominierte, und der kleinere, 1924 entstan- dene katholisch-konservative Reichsbund der Kriegsopfer, der ebenfalls im Ständestaat seine Auflösung erlebte. Ob es allen ideologischen Differenzen zum Trotz möglich war, dass sich in be- stimmten Fragen eine über die Lagergrenzen hinwegreichende Gruppenidentität aus- bildete, bleibt fraglich. Grundsätzlich konnte eine solche Identität ja entweder stärker 17 So die Formulierung im IEG, StGBl 1919/245, § 1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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