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21Starke
Bilder – Grundriss einer Studie
in zweifacher Weise : Zum einen mussten sie „zur Zeit des schädigenden Ereignisses“17
in einer Gemeinde auf dem Gebiet der neu gegründeten Republik Deutschösterreich
das Heimatrecht besessen haben, zum anderen aber mussten sie zum Zeitpunkt der
Antragstellung deutschösterreichische Staatsbürger sein. All jene, die vor 1918 nicht
heimatberechtigt waren, konnten nur dann Leistungen beziehen, wenn sie die öster-
reichische Staatsbürgerschaft bis spätestens Ende März 1919 angenommen hatten,
womit zunächst all jene Personen, welche die Staatsbürgerschaft über das sogenannte
Optionsrecht erst später erwarben, von einem Leistungsanspruch ausgeschlossen wa-
ren. Wie das Archivmaterial deutlich macht, waren die staatlichen Stellen bei der Ad-
ministrierung des IEG bis wenigstens Mitte der 1920er-Jahre in einem nicht uner-
heblichen Ausmaß damit beschäftigt, den heimat- und staatsbürgerschaftsrechtlichen
Status der Antragsteller zu überprüfen.
1.1.3 Die Akteure
Für die Entwicklung einer Gruppenidentität der Kriegsbeschädigten – wie erfolg-
reich sie auch gewesen sein mag – spielten nicht nur der gemeinsame Opferstatus,
die entstehenden Repräsentationsformen wie Kriegsauszeichnungen, Verwundeten-
medaillen, Helden- und Gefallenendenkmäler sowie Umzüge und Gedenkveran-
staltungen, sondern nach dem Ende des Ersten Weltkrieges auch die Aktivitäten der
Kriegsopferverbände eine zentrale Rolle. Während es nach dem Zweiten Weltkrieg
dem Österreichischen Kriegsopferverband gelingen sollte, sich als überparteiliche
Interessenvertretung aller Kriegsopfer zu etablieren, waren die Vertretungsorgani-
sationen in der Ersten Republik noch entlang der Parteigrenzen organisiert und
bildeten de facto häufig Vorfeldorganisationen der Parteien. Zwar gab es wiederholt
Bestrebungen, einen österreichischen Gesamtverband zu gründen, doch blieben sol-
che Bemühungen in der politisch polarisierten Atmosphäre der Zwischenkriegszeit
erfolglos. Neben zahllosen eher unbedeutenden und mitgliederschwachen Gruppen
existierten daher nebeneinander der große, tendenziell sozialdemokratisch ausge-
richtete Zentralverband der österreichischen Kriegsbeschädigten, der von 1918 bis zu
seinem Verbot im Jahr 1934 das Feld dominierte, und der kleinere, 1924 entstan-
dene katholisch-konservative Reichsbund der Kriegsopfer, der ebenfalls im Ständestaat
seine Auflösung erlebte.
Ob es allen ideologischen Differenzen zum Trotz möglich war, dass sich in be-
stimmten Fragen eine über die Lagergrenzen hinwegreichende Gruppenidentität aus-
bildete, bleibt fraglich. Grundsätzlich konnte eine solche Identität ja entweder stärker
17 So die Formulierung im IEG, StGBl 1919/245, § 1.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918