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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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83Der normative Rahmen der Kriegsbeschädigtenversorgung während des Krieges Versorgung von Kriegsbeschädigten während eines Krieges nicht einmal annähernd genügte, selbst diese Einsichten führten nicht dazu, dass dem Gesetz im Verlauf des Ersten Weltkrieges eine neue Gestalt verliehen worden wäre. Im Oktober 1917 teilte der Minister für Landesverteidigung dem Parlament Folgendes mit : „Der Verlauf der ersten Kriegsmonate mußte nun die mit dieser Frage befaßten Stellen zu der Überzeugung bringen, daß einerseits eine Reihe von in das Gebiet der Militärversorgung fal- lenden Fragen derart unzureichend geregelt ist, daß sich eine wenigstens provisorische Kor- rektur dieser im Kriege am meisten hervorgetretenen Mängel absolut nicht aufschieben lasse, daß aber andererseits die umfassende und endgültige Regelung des gesamten militärischen Versorgungswesens in der verfügbaren kurzen Zeit nicht durchführbar ist. Daher mußte we- nigstens den dringendsten Bedürfnissen im Wege vorläufiger Verfügungen Rechnung getra- gen werden, während aber gleichzeitig auch die Aktion wegen der  – begreiflicherweise nicht von heute auf morgen durchführbaren  – Gesamtnovellierung weitergeführt wurde.“99 Von den „provisorischen Korrekturen“ und „vorläufigen Verfügungen“ war schon die Rede. Während sie umgesetzt wurden, blieb jedoch die zugleich angestrebte „Gesamt- novellierung“ auf der Strecke. Was der Minister mit der „verfügbaren kurzen Zeit“ meinte, ist nicht ganz klar, es sollte freilich auch die Zeit bis zum Ende der Monarchie nicht ausreichen, um in Österreich ein neues Militärversorgungsgesetz zu verabschie- den. Tatsächlich aber gab es umfangreiche Vorarbeiten. Man erfährt von ihnen, weil sie von der Regierung wiederholt ins Treffen geführt wurden  – so etwa auch, als sie versuchte, die Verabschiedung des oben dargestellten Gesetzes über die Zuwendungen vom März 1918 unter anderem mit dem Argument abzuwenden, die Vorlage eines neuen Militärversorgungsgesetzes würde unmittelbar bevorstehen. Otto Glöckel, der das Gesetz über die Zuwendungen in seiner Funktion als Ausschussberichterstatter präsentierte, ließ das nicht gelten : „Bis in die letzte Zeit hat man uns abzuhalten versucht, dieses Provisorium zu schaffen, weil man immer wieder darauf verwies, es werde ohnedies das Versorgungsgesetz endlich einmal zustande kommen. […] So leid es uns um die Invaliden ungarischer Nationalität tut, so mußten wir, um überhaupt Abhilfe schaffen zu können, zunächst in unserem Wirkungskreise die provisorische Regelung der Frage für die Invaliden österreichischer Staatsbürgerschaft in Angriff nehmen.“100 99 Ebd., XXII. Session, Anfragebeantwortung Nr. 88 v. 11.10.1917. 100 Ebd., XXII. Session, 67. Sitzung v. 1.3.1918, S.  3403.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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