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114 Invalidenschulung
tigung der sich ergebenen Hemmungen herbeizuführen.“6 Der Staat übernahm also
Verantwortung für die Aus- und Fortbildung einer bestimmten Personengruppe. Und
nicht nur das : Er sorgte auch in finanzieller Hinsicht für die berufliche Qualifizierung
dieser Gruppe und scheute
– wie noch auszuführen sein wird
– nicht davor zurück, zu
ihrer Unterstützung auch aktiv in den Arbeitsmarkt einzugreifen.
Selbst als die Invalidenschulung nach dem Ende des Krieges, spätestens aber ab
1923, an praktischer Bedeutung verloren hatte, wurde die prinzipielle Zuständigkeit des
Staates für die berufliche und soziale Reintegration von Kriegsbeschädigten nicht mehr
infrage gestellt. Hinter das bereits während des Krieges erreichte Niveau des Engage-
ments konnten staatliche Stellen nicht mehr zurückgehen. Das Invalidenentschädi-
gungsgesetz hatte schon 1919 das Recht jedes Kriegsbeschädigten auf „unentgeltliche
berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung seiner Erwerbsfähigkeit“7
festgeschrieben. Und dass ab Mitte 1927 den Kriegsbeschädigten eine berufliche Aus-
bildung auf Staatskosten nicht mehr gewährt wurde,8 ist nicht so sehr als Rückschritt
zu interpretieren, denn als Reaktion darauf, dass die Invalidenschulung nun – neun
Jahre nach dem Ende des Krieges – kaum mehr nachgefragt wurde.9
4.1 Ausbau von Heilstätten und Arbeitstherapie
Die Landeskommissionen betrieben anfangs vor allem den Ausbau der Heilanstalten.
Sie konzentrierten sich auf die Akquirierung von Spitalsbetten, stellten bestehende
Spitäler in den Dienst der Kriegsfürsorge und veranlassten – da für Krankenhausneu-
bauten das Geld fehlte – ihre Erweiterung durch die Aufstellung von Baracken. In
der Regel gingen sie beim Aufbau der medizinischen Infrastruktur so vor, dass sie ein
Spital – meist ein solches mit orthopädischem Schwerpunkt – als zentrale Fürsorge-
einrichtung für ein Kronland ausbauten und an dieses Spital dann die weiteren Tätig-
keitsfelder der Kriegsbeschädigtenfürsorge – Invalidenschulung, Prothesenerzeugung,
Berufsberatung und Arbeitsvermittlung – angliederten. So kam es, dass die Invaliden-
schulung in der Praxis von den Heilanstalten ausging bzw. in diesen Anstalten das
erste Mal erprobt wurde.10
6 Erlass des MdI v. 28.6.1915, in : K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1915, S. 26.
7 RGBl 1919/245, § 8 Abs 1.
8 BGBl 1927/66.
9 Lorenz Linseder, Kriegsbeschädigtenfürsorge, in : Wilhelm Exner (Hg.), 10 Jahre Wiederaufbau. Die
staatliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Österreich 1918–1928, Wien 1928,
S. 265–268, hier S. 267.
10 Vgl. auch RGBl 1915/261, § 2.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918