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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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137Militärische versus zivile Interessen „Durch alle Berichte zieht sich wie ein roter Faden immer wieder die Klage, daß die Inva- liden, wenn sie soweit gebracht sind, einer bestimmten Schule zugewiesen zu werden, zwar in die Schule kommen, aber nach einiger Zeit verschwinden, man weiß nicht, wohin. Es ist ein fortwährendes Kommen und Gehen, ein Abkommandiertwerden, ein Transferiertwerden, ein Verschwinden.“148 Dass sich die Armee irgendwie verwendbare Männer nach Möglichkeit tatsächlich wieder zurückholte, belegen auch die Zahlen : 30 % aller in der Steiermark behan- delten Kriegsbeschädigten kehrten 1915 wieder zum Dienst mit der Waffe zurück.149 Zahlen des großen Reservespitals Nr. 11 in Wien zeigen, dass sogar drei Viertel aller Behandelten wieder in die Armee zurückgingen, unter ihnen freilich viele bloß zum Dienst in der Etappe.150 Und der christlichsoziale Abgeordnete Anton Jerzabek  – üb- rigens selbst Arzt  – zitierte in einer Rede vor dem Abgeordnetenhaus  – freilich nicht überprüfbare  – Statistiken der Militärsanität, wonach gar rund 90 % der verwundeten Soldaten, die in ärztliche Behandlung gelangt waren, wieder „frontdiensttauglich oder beinahe frontdiensttauglich“151 gemacht werden konnten. Waren es nicht die kämp- fenden Verbände, so gab es beim Militär genügend andere Verwendungsmöglichkeiten für Kriegsinvalide. Selbst schwer kriegsbeschädigte Soldaten waren bei leichten Arbei- ten hinter der Front, bei der Gefangenenbewachung, der Eisenbahnsicherung oder als Krankenwärter einsetzbar und wurden daher vom Militär gar nicht erst freigegeben.152 Eine Kriegsverletzung musste auch nicht unbedingt zu dauerhafter Invalidität führen. Nicht selten ist innerhalb einer einzigen Soldatenbiografie von mehr als einer Erkran- kung oder Verwundung im Laufe der vier Kriegsjahre die Rede, die Armee hatte dann nur einen vorübergehenden Ausfall des Soldaten zu beklagen. Aber selbst die als de- 148 Ministerialrat Baron Klimburg, von dem diese Wortmeldung vom Mai 1917 stammt, forderte daher dass für die Belassung eines Kriegsbeschädigten in einem Invalidenkurs unabhängig von einer eventuell wieder erlangten Militärdiensttauglichkeit nur der Umstand maßgebend sein sollte, ob die Wieder- erlangung der bürgerlichen Erwerbsfähigkeit erreicht war oder nicht ; K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1917, S.  269. Das Kriegsministerium setzte diese Forderung schließlich ein halbes Jahr später um ; Erlass des KM v. 6.11.1917, Abt. I.F. Nr. 1674, in : AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1360, 11941/1918, S.  18f ; K.k. Ministerium für soziale Fürsorge, Mitteilungen, 1918, S.  130. Infolge dieses Erlasses kam es  – so meldete zumindest Niederösterreich  – tatsächlich zu einem Rückgang der Zahl der Austretenden ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1361, 14921/1918. 149 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1915, S.  181. 150 Kaup, Kriegsbeschädigtenfürsorge und Sozialhygiene, Sp. 1791. Dasselbe Verhältnis (73 zu 27) nennt Kaup, Sektionschef im Ministerium für Volksgesundheit, auch für die Verwundeten der deutschen Armee ; ebd., Sp. 1790. 151 Sten. Prot. AH RR, XXII. Session, 54. Sitzung v. 30.1.1918, S.  2953 (Jerzabek). 152 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1916, S.  94.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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