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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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170 Platzierung auf dem Arbeitsmarkt : Die k. k. Arbeitsvermittlung an Kriegsinvalide 1916 brachte ernüchternde Ergebnisse : Bei den verschiedenen staatlichen Behörden standen für Kriegsbeschädigte nur einige wenige Stellen als Amtsdiener und Kanzlei- gehilfen zur Verfügung.70 Viele Posten im öffentlichen Dienst waren anspruchsberech- tigten Unteroffizieren vorbehalten ;71 andere waren von Frauen besetzt.72 Als das Ministerium für soziale Fürsorge gegründet wurde und die Agenden der Kriegsbe- schädigtenfürsorge übernahm, wurde die Idee, Kriegsbeschädigte im Staatsdienst un- terzubringen, nicht mehr offensiv verfolgt, sondern erstmals offen ausgesprochen, dass dies kein Lösungsmodell sei, weil der Staatsdienst allein nicht in der Lage war, einen „alle Erwerbsfähigen [sic] Invaliden absorbierenden Arbeitsmarkt […] zu bieten“,73 und daher die freiwillige Anstellung von Kriegsbeschädigten durch Privatunterneh- men hinzutreten müsse. Die Debatte flammte Mitte 1918 erneut auf, als die schlesische Landeskommission zur Fürsorge für heimkehrende Krieger dem Ministerium für soziale Fürsorge mitteilte, dass speziell die Vermittlung von armamputierten Kriegsbeschädigten sehr schwierig sei, da sich diese  – trotz aller Beteuerungen der Invalidenschulen  – für gewerbliche Tätigkeiten „fast gar nicht“74 eigenen würden. „Dieser Kategorie von Kriegsbeschädig- ten müßte daher von Staatswegen eine sichere Existenz geschaffen werden“,75 forderte die schlesische Landeskommission. Das Ministerium beschloss, sich noch vor der in Aussicht genommenen interministeriellen Regelung der Frage der Anstellung von Kriegsbeschädigten im öffentlichen Dienst durch eine Umfrage bei den Landeskom- missionen ein Bild zu machen. Die angefragten Landeskommissionen betonten in der Folge praktisch unisono, dass die berufliche Reintegration der Einarmigen tatsäch- lich einer besonderen staatlichen Anstrengung bedürfe. Ebenso einheitlich wurde aber auch festgehalten, dass sich in der Praxis gerade der Staatsdienst als sehr unzugänglich erweise.76 70 Ebd., Kt. 1356, 1600/1918. 71 Diese Anspruchsberechtigung leitete sich aus dem sogenannten Zertifikationsgesetz (RGBl 1872/60) und einer ein halbes Jahr vor Kriegsbeginn erlassenen Verordnung (RGBl 1914/1) ab, gemäß derer be- stimmte Stellen im Staatsdienst ausgedienten Unteroffizieren vorbehalten bleiben sollten ; AT-OeStA/ AdR BMfsV Kb, Kt. 1356, 1586/1918 ; daher richteten sich die meisten Stellenausschreibungen im öf- fentlichen Dienst an kriegsbeschädigte Unteroffiziere ; z. B. K.k. Ministerium für soziale Fürsorge, Mit- teilungen, 1918, S.  228ff. 72 Siehe zum Beispiel die fast gleich lautenden Berichte verschiedener Landeskommissionen, AT-OeStA/ AdR BMfsV Kb, Kt. 1362, 18166/1918. Nach dem Krieg stieß die Beschäftigung von Frauen bei den Kriegsbeschädigten oft auf Kritik ; vgl. Kapitel 12.1.1. 73 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1359, 9055/1918, Bericht. 74 Ebd., Kt. 1361, 15496/1918, Schlesische LK an MfsF v. 21.6.1918. 75 Ebd. 76 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1362, 18166/1918.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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