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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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Page - 221 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938

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221Das Gesetz in seiner ersten Fassung Dieses Ergebnis lag in jenem Konsens, der besagte, dass die Träger dieser wenn auch ganz unterschiedlichen Merkmale auf jeden Fall einer staatlichen Anerkennung wür- dig seien. Es ist zweifellos interessant zu fragen, wie sich die Kriegsbeschädigten selbst innerhalb dieses Feldes positionierten. Wollten sie Helden sein und dafür Anerken- nung  – durchaus auch materielle  – ernten oder wollten sie bloß den Schaden, den ein sinnloser Krieg verursacht hatte, vergolten haben ? Die Organisationen der Kriegsbe- schädigten sollten  – das sei hier schon gesagt  – diese Frage bis zuletzt nicht eindeutig beantworten. Für sie war es von Vorteil, je nach Interessenlage einmal die eine und ein anderes Mal die andere Position einzunehmen. Ein gewissermaßen „zufälliger“ Gleichklang der Interessen der politischen Parteien war jedenfalls Kennzeichen der parlamentarischen Debatte rund um das Gesetz. Die Redner stimmten in der Auffassung weitgehend überein, angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ein gutes oder wenigstens ein vertretbares Gesetz geschaffen zu haben, das die allseits bekannten Missstände beseitigen und nun ein neues Kapitel in der Kriegsbeschädigtenversorgung einleiten werde. Man bedauerte allenfalls, dass die angespannte budgetäre Situation es nicht erlaubte, die Leistungen für Kriegsbeschä- digte und Hinterbliebene noch höher anzusetzen.33 8.3 Das Gesetz in seiner ersten Fassung34 Das spätere Invalidenentschädigungsgesetz (IEG) wurde Anfang April 1919 zunächst als „Gesetz über Versorgungsansprüche aus Anlaß militärischer Dienstleistungen (In- validen- und Hinterbliebenenversorgungsgesetz)“35 im Parlament eingebracht und wie erwähnt am 25. April von der konstituierenden Nationalversammlung einstimmig angenommen. Da die verwaltungstechnischen Vorarbeiten, die notwendig waren, um es auch zu vollziehen, bei seiner Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen waren, 33 Auch die dritte in der konstituierenden Nationalversammlung vertretene politische Kraft, die Groß- deutsche Partei, blieb auf dieser Linie. Ihr Hauptredner Dr. Josef Ursin verbreitete sich aber vor allem über eine höchst abstruse Theorie, wonach die „Deutschen  – insbesondere gegenüber den „Tschechen“  – einen wesentlich höheren Blutzoll im Krieg geleistet hätten. Zu den gezwungenermaßen ambivalenten, zwischen leidenden Opfern und heldenhaften „Überwindern“ changierenden Selbstdarstellungen der Kriegsbeschädigten siehe Sabine Kienitz, Der Krieg der Invaliden. Helden-Bilder und Männlichkeits- konstruktionen nach dem Ersten Weltkrieg, in : Militärgeschichtliche Zeitschrift, 60 (2001) 2 : Nach- Kriegs-Helden, S.  367–402, hier S.  398. 34 Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben im gesamten Kapitel 8 ab hier auf den Text des Gesetzes in der Fassung von 1919, StGBl 1919/245. 35 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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