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221Das
Gesetz in seiner ersten Fassung
Dieses Ergebnis lag in jenem Konsens, der besagte, dass die Träger dieser wenn auch
ganz unterschiedlichen Merkmale auf jeden Fall einer staatlichen Anerkennung wür-
dig seien. Es ist zweifellos interessant zu fragen, wie sich die Kriegsbeschädigten selbst
innerhalb dieses Feldes positionierten. Wollten sie Helden sein und dafür Anerken-
nung – durchaus auch materielle – ernten oder wollten sie bloß den Schaden, den ein
sinnloser Krieg verursacht hatte, vergolten haben ? Die Organisationen der Kriegsbe-
schädigten sollten – das sei hier schon gesagt – diese Frage bis zuletzt nicht eindeutig
beantworten. Für sie war es von Vorteil, je nach Interessenlage einmal die eine und ein
anderes Mal die andere Position einzunehmen.
Ein gewissermaßen „zufälliger“ Gleichklang der Interessen der politischen Parteien
war jedenfalls Kennzeichen der parlamentarischen Debatte rund um das Gesetz. Die
Redner stimmten in der Auffassung weitgehend überein, angesichts der angespannten
wirtschaftlichen Lage ein gutes oder wenigstens ein vertretbares Gesetz geschaffen zu
haben, das die allseits bekannten Missstände beseitigen und nun ein neues Kapitel in
der Kriegsbeschädigtenversorgung einleiten werde. Man bedauerte allenfalls, dass die
angespannte budgetäre Situation es nicht erlaubte, die Leistungen für Kriegsbeschä-
digte und Hinterbliebene noch höher anzusetzen.33
8.3 Das Gesetz in seiner ersten Fassung34
Das spätere Invalidenentschädigungsgesetz (IEG) wurde Anfang April 1919 zunächst
als „Gesetz über Versorgungsansprüche aus Anlaß militärischer Dienstleistungen (In-
validen- und Hinterbliebenenversorgungsgesetz)“35 im Parlament eingebracht und
wie erwähnt am 25. April von der konstituierenden Nationalversammlung einstimmig
angenommen. Da die verwaltungstechnischen Vorarbeiten, die notwendig waren, um
es auch zu vollziehen, bei seiner Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen waren,
33 Auch die dritte in der konstituierenden Nationalversammlung vertretene politische Kraft, die Groß-
deutsche Partei, blieb auf dieser Linie. Ihr Hauptredner Dr. Josef Ursin verbreitete sich aber vor allem
über eine höchst abstruse Theorie, wonach die „Deutschen – insbesondere gegenüber den „Tschechen“ –
einen wesentlich höheren Blutzoll im Krieg geleistet hätten. Zu den gezwungenermaßen ambivalenten,
zwischen leidenden Opfern und heldenhaften „Überwindern“ changierenden Selbstdarstellungen der
Kriegsbeschädigten siehe Sabine Kienitz, Der Krieg der Invaliden. Helden-Bilder und Männlichkeits-
konstruktionen nach dem Ersten Weltkrieg, in : Militärgeschichtliche Zeitschrift, 60 (2001) 2 : Nach-
Kriegs-Helden, S. 367–402, hier S. 398.
34 Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben im gesamten Kapitel 8 ab hier auf den Text
des Gesetzes in der Fassung von 1919, StGBl 1919/245.
35 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918