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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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254 Das Invalidenentschädigungsgesetz „Dieses Gesetz kann seiner umfassenden, großzügigen Bestimmungen wegen wahrlich als soziale Tat gewertet werden. Es hat die Lösung des Rentenproblems in wohlüberdachter Weise den Grundsätzen des Schadenersatzes nach Analogie der Unfallversicherung angepaßt und dabei nach Möglichkeit auf die individualisierende Behandlung der Einzelfälle Bedacht genommen. Hinsichtlich des Ausmaßes der Renten geht das Gesetz fast bis zur Grenze des aus staatsfinanziellen Gründen Zulässigen.“139 Es kann nur gemutmaßt werden, warum Lederer zwischen 1920 und 1929 seine Mei- nung so radikal geändert hat. Eine Ursache dürfte darin liegen, dass das IEG im Laufe der 1920er-Jahre einen beträchtlichen Wandel erfuhr, der das Gesetz letztlich auch in seinen Grundprinzipien bedeutend verschob  – doch dazu später. Das Gesetz von 1919 jedenfalls kann als durchaus vorbildliches Sozialgesetz be- zeichnet werden, auch und gerade wenn man Lederers Maßstab von 1929 heranzieht, zielte es doch auf eine „Ausgleichung der Klassenunterschiede, namentlich auf ma- terielle und kulturelle Hebung der benachteiligten Gesellschaftsschichten“,140 was Lederer selbst als zentralen Aspekt einer modernen Sozialpolitik bezeichnete. Wie dieser soziale Ausgleich durch das IEG geschehen sollte, brachte der deutschnationale Abgeordnete Karl Kittinger in der Debatte vor der Verabschiedung des IEG in einer äußerst prägnanten Weise auf den Punkt : „Wir haben zwei Arten des sozialen Ausgleiches. Die eine besteht darin, daß man von oben herunter bis zu unterst alle Überragenden köpft  – das ist das französische System  – bis man unten angelangt ist ; das andere System besteht darin, von unten an zu heben und die unteren Schichten emporzubringen, bis zu jener erstrebenswerten mittleren Linie, auf welcher jeder seine Zufriedenheit findet.“141 Formal wenigstens versuchte das IEG tatsächlich, dem zweiten  – von Kittinger favo- risierten  – Weg zu folgen. Was das IEG insbesondere auszeichnete, war die Tatsache, dass die Regierung und der Gesetzgeber bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes nicht weniger als die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit in den Blick nahmen. Wenn man voraussetzt, dass jede sozialpolitische Maßnahme, von einem  – wie immer erhobenen, oder auch nur angenommenen  – Ist-Zustand als Basis ausgehend, einen Soll-Zustand als Ziel for- 139 Max Lederer, Ein Jahr deutschösterreichische Sozialpolitik, in : Soziale Praxis und Archiv für Volks- wohlfahrt, 29 (1920) 7, Sp. 142–146 ; 29 (1920) 8, Sp. 169–173, hier Sp. 172. 140 Lederer, Sozialrecht, S.  2. 141 Sten. Prot. KN, II. Session, 11. Sitzung v. 25.4.1919, S.  288. Kittinger bezog sich in dieser Passage insbesondere auf die Unterstützung der Waisen im Hinblick auf eine berufliche Ausbildung.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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