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286 Die Invalidenbewegung
Kriegsbeschädigten nach dem Krieg argumentierten, für sie erbaut worden und sollten
ihnen daher nun auch gehören. Das Recht, sich die hier brach liegenden Werte einfach
anzueignen, schien ihnen unter den neuen Verhältnissen gegeben. Die Darstellung der
Kämpfe um die Schleierbaracken erlaubt auch, sich anzusehen, was aus dem Konzept
der Invalidenschulung nach dem Krieg wurde.
Die zweite Geschichte knüpft direkt an Entwicklungen an, die durch das Habs-
burgergesetz ausgelöst wurden. Dieses am 3. April 1919 erlassene Gesetz verwies die
ehemalige Herrscherfamilie des Landes, übertrug das gesamte hofärarische156 Vermö-
gen der Republik und sprach auch noch eine Zweckwidmung aus, indem es festlegte,
dass das „Reinerträgnis“ dieses Vermögens „für die durch den Weltkrieg in ihrer Ge-
sundheit geschädigten oder ihres Ernährers beraubten Staatsbürger zu verwenden“157
sei. Die Kriegsbeschädigten legten diese Formulierung so aus, als sei nun auch hier
eine ganz direkte Inbesitznahme des Vermögens zulässig. Unmittelbar nach Erlass des
Gesetzes wurden die ersten Güter der Habsburger von Kriegsbeschädigten besetzt.
Im Schloss Laxenburg, dessen Aneignung hier geschildert wird, konnte sich – mit
Duldung der staatlichen Stellen und unterstützt vom Zentralverband – für eineinhalb
Jahre eine „Invalidenkolonie“ etablieren. Die Verhandlungen rund um dieses Experi-
ment zeigen exemplarisch, wie stark die ersten Monate und Jahre von einer Dynamik
des Forderns und Nachgebens, des Verzögerns und Einlenkens zwischen den erstar-
kenden Invalidenverbänden und den staatlichen Behörden gekennzeichnet waren, und
sie zeigen auch, wie sich in diesem Wechselspiel von Vertrauen und Misstrauen der
Zentralverband gegenüber anderen Vereinen durchzusetzen vermochte. Zudem wird
die Einrichtung des Kriegsgeschädigtenfonds hier angerissen ; die Schaffung dieses
Fonds war eine zentrale Maßnahme des jungen Österreich zugunsten der Opfer des
Krieges und zugleich institutioneller Ausdruck des Habsburgergesetzes. Das Laxen-
burger Beispiel vermittelt ganz nebenbei auch ein Bild vom schlechten Gesundheits-
zustand der Kriegsbeschädigten. Der Tod war allgegenwärtig und traf Männer der
ersten Funktionärsgeneration oft mitten in ihrem Kampf um mehr Rechte und Mittel.
Die dritte Geschichte zeigt schließlich, dass auch der Zentralverband an Räumen
interessiert war, die etwas darstellten. Seine Büros wollte er gut untergebracht wissen,
sie sollten an einem ansehnlichen Ort situiert sein, durften aber zugleich nicht zu
luxuriös ausfallen, denn jede repräsentative Investition verstörte die Mitglieder, die vor
156 Das hofärarische Vermögen war jener Teil des Vermögens, der den Habsburgern nicht persönlich (als
Privateigentum), sondern in ihrer Funktion als Herrscherfamilie (als Staatsschatz) gehört hatte.
157 StGBl 1919/209, § 7. Im vollen Wortlaut : „Das Reinerträgnis des auf Grund dieses Gesetzes in das
Eigentum der Republik Deutschösterreich gelangenden Vermögens ist nach Abzug der dem Staate mit
der Übernahme dieses Vermögens verbundenen Lasten zur Fürsorge für die durch den Weltkrieg in
ihrer Gesundheit geschädigten oder ihres Ernährers beraubten Staatsbürger zu verwenden.“
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918