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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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286 Die Invalidenbewegung Kriegsbeschädigten nach dem Krieg argumentierten, für sie erbaut worden und sollten ihnen daher nun auch gehören. Das Recht, sich die hier brach liegenden Werte einfach anzueignen, schien ihnen unter den neuen Verhältnissen gegeben. Die Darstellung der Kämpfe um die Schleierbaracken erlaubt auch, sich anzusehen, was aus dem Konzept der Invalidenschulung nach dem Krieg wurde. Die zweite Geschichte knüpft direkt an Entwicklungen an, die durch das Habs- burgergesetz ausgelöst wurden. Dieses am 3. April 1919 erlassene Gesetz verwies die ehemalige Herrscherfamilie des Landes, übertrug das gesamte hofärarische156 Vermö- gen der Republik und sprach auch noch eine Zweckwidmung aus, indem es festlegte, dass das „Reinerträgnis“ dieses Vermögens „für die durch den Weltkrieg in ihrer Ge- sundheit geschädigten oder ihres Ernährers beraubten Staatsbürger zu verwenden“157 sei. Die Kriegsbeschädigten legten diese Formulierung so aus, als sei nun auch hier eine ganz direkte Inbesitznahme des Vermögens zulässig. Unmittelbar nach Erlass des Gesetzes wurden die ersten Güter der Habsburger von Kriegsbeschädigten besetzt. Im Schloss Laxenburg, dessen Aneignung hier geschildert wird, konnte sich  – mit Duldung der staatlichen Stellen und unterstützt vom Zentralverband  – für eineinhalb Jahre eine „Invalidenkolonie“ etablieren. Die Verhandlungen rund um dieses Experi- ment zeigen exemplarisch, wie stark die ersten Monate und Jahre von einer Dynamik des Forderns und Nachgebens, des Verzögerns und Einlenkens zwischen den erstar- kenden Invalidenverbänden und den staatlichen Behörden gekennzeichnet waren, und sie zeigen auch, wie sich in diesem Wechselspiel von Vertrauen und Misstrauen der Zentralverband gegenüber anderen Vereinen durchzusetzen vermochte. Zudem wird die Einrichtung des Kriegsgeschädigtenfonds hier angerissen ; die Schaffung dieses Fonds war eine zentrale Maßnahme des jungen Österreich zugunsten der Opfer des Krieges und zugleich institutioneller Ausdruck des Habsburgergesetzes. Das Laxen- burger Beispiel vermittelt ganz nebenbei auch ein Bild vom schlechten Gesundheits- zustand der Kriegsbeschädigten. Der Tod war allgegenwärtig und traf Männer der ersten Funktionärsgeneration oft mitten in ihrem Kampf um mehr Rechte und Mittel. Die dritte Geschichte zeigt schließlich, dass auch der Zentralverband an Räumen interessiert war, die etwas darstellten. Seine Büros wollte er gut untergebracht wissen, sie sollten an einem ansehnlichen Ort situiert sein, durften aber zugleich nicht zu luxuriös ausfallen, denn jede repräsentative Investition verstörte die Mitglieder, die vor 156 Das hofärarische Vermögen war jener Teil des Vermögens, der den Habsburgern nicht persönlich (als Privateigentum), sondern in ihrer Funktion als Herrscherfamilie (als Staatsschatz) gehört hatte. 157 StGBl 1919/209, § 7. Im vollen Wortlaut : „Das Reinerträgnis des auf Grund dieses Gesetzes in das Eigentum der Republik Deutschösterreich gelangenden Vermögens ist nach Abzug der dem Staate mit der Übernahme dieses Vermögens verbundenen Lasten zur Fürsorge für die durch den Weltkrieg in ihrer Gesundheit geschädigten oder ihres Ernährers beraubten Staatsbürger zu verwenden.“
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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