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302 Die Invalidenbewegung
die Teiche im Sommer durch Fischzucht und Schifffahrt, im Winter durch Eisge-
winnung und die Anlage von Eislaufplätzen bewirtschaften, weiters das bestehende
Park-Kaffeehaus betreiben und Fremdenführungen in den Prunkräumen organisieren.
Einigkeit wurde auch darüber erzielt, dass die hofärarische Verwaltung, respektive die
ihr unterstellte Schlosshauptmannschaft, grundsätzlich erhalten bleiben sollte. Der
Zentralverband selbst entwarf ein noch umfangreicheres Invalidenprojekt, dem zufolge
im Schloss und Schlosspark Laxenburg eine kleine Stadt mit eigenen Wirtschafts-
betrieben, eigenem Konsumverein und eigenem Invalidenrat sowie insgesamt 250
kriegsbeschädigten „Ansiedlern“ hätte entstehen sollen. Geplant waren eine „Bade-
anlage größten Stils, […] Anlage eines großen Freilufttheaters zur Durchführung von
Volksstücken und klassischen Werken, Ausstellungshallen für Veranstaltung zweck-
entsprechender Schaubietungen von landwirtschaftlichen Ma[s]chinen, Kleintieren,
[…] große Sportfeste, Jahrmärkte, Messen“ .233
Doch zunächst gab es ziemlich grundlegende Hindernisse, die solchen ambitionierten
Plänen im Wege standen : Von der Finanzierungsfrage ganz abgesehen, konnten nämlich
im April 1919 nicht einmal alle Teile des Schlosses genutzt werden. Manche Gebäude
waren von einer Gendarmerieschule okkupiert, es gab keine Wasserleitung und keine
Kanalisation, und auch die Stromversorgung lag im Argen. Der Anschluss an die drei
Kilometer entfernt verlaufende Marienthaler Wasserleitung und die Verbindung mit der
Wien-Zillingdorfer Starkstromleitung waren daher notwendig. Als Termin, zu dem die
nötigen Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen sein würden und Laxenburg übergeben
werden konnte, wurde der 1. Juli 1919 in Aussicht genommen.234 Über die Ergebnisse
wurde ein Kommuniqué für die Presse verfasst.235 Der Zentralverband hatte also sein
Vorhaben, das Schloss in Besitz zu nehmen, zumindest auf dem Papier durchgesetzt.
Bald tauchte jedoch ein neues Problem auf, das bei den Verhandlungen im April
noch gar nicht auf dem Tisch gelegen war und nun zu Verzögerungen führte. Obwohl
das Habsburgergesetz eine Enteignung der hofärarischen Güter zugunsten der Repu-
blik Österreich ausgesprochen hatte, war nämlich, solange die Friedensverhandlun-
gen noch andauerten, nicht endgültig entschieden, wem die Güter wirklich gehören
würden, da auch die übrigen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie Ansprüche
an das hofärarische Vermögen stellen konnten. Der Zentralverband fühlte sich durch
die ungeklärte Eigentumsfrage hingehalten, misstraute der hofärarischen Verwaltung
prinzipiell und nahm Ende Juni einen an sich unbedeutenden Zwischenfall bei den
233 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1554, Sa 29, I. Teil, 20378/1919, Plan des Unternehmens des Zent-
ralverbandes der deutschösterreichischen Kriegsbeschädigten hinsichtlich Verwendung des ihm über-
lassenen ehemals kaiserlichen Besitzes Laxenburg.
234 Ebd., 11946/1919, Leitsätze für die Unterbringung von Kriegsbeschädigten in hofärarischen Objekten.
235 Ebd., 11946/1919, Beschlussprotokoll.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918