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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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325Die Aufnahme des Gesetzes durch den Zentralverband chern nicht recht geben  – in der Folge nicht umhin, das Gesetz zu verteidigen. Die zitierte Passage macht zudem ein Dilemma deutlich, in dem die Funktionäre des Ver- bandes zweifellos steckten. Insbesondere in den ersten Jahren hatten sie nämlich einen Spagat zu absolvieren zwischen „harter“ Interessenpolitik zugunsten der Kriegsbe- schädigten und einem Mindestmaß an Loyalität gegenüber der Regierung, mit deren Vertretern sie regelmäßig am Verhandlungstisch saßen. Bis Anfang 1920  – als die stei- gende Inflation die Geldleistungen massiv zu entwerten begann  – dürften die Funk- tionäre des Zentralverbandes jedenfalls tatsächlich bereit gewesen sein, das IEG und insbesondere das durch dieses Gesetz geschaffene Rentensystem zu verteidigen. Den von kommunistischer Seite geäußerten Vorwurf, allzu „regierungsfreundlich“ zu sein, wehrte der Zentralverband nicht einmal ab, er nahm ihm den Wind aus den Segeln : „Denn wir würden der Invalidenschaft wohl einen schlechten Dienst leisten, wenn wir un- vernünftiger Weise eine Regierung bekämpfen wollten, welche sich alle Mühe gegeben hat, das Invalidengesetz so schnell wie möglich unter Dach und Fach zu bringen, die alle Verbes- serungen, die von den Vertretern des Zentralverbandes an diesem Gesetze beantragt wurden, akzeptiert hat […]. Freilich, mit himmelblauen Forderungen, wie Abfertigungen von K 5000, Renten von täglich K 30 für Invalide sind wir der Regierung nicht gekommen. Weil wir viel zu klar und nüchtern denken und uns daher selbst sagen müssen, daß keine Regierung, ja nicht einmal die siegreichen Regierungen der Entente, solche maßlose[n] Forderungen be- willigen könnten.“6 Der staatstragende Gestus des Verbandes wird in einem Leitartikel des Invaliden An- fang 1920 noch einmal sehr deutlich. Der Autor, Karl Egkher  – leitender Funktionär des Zentralverbandes  –, mutete den Mitgliedern einiges zu, wenn er einräumt, dass die wirtschaftliche Realität keine weiteren Zugeständnisse des Staates an die Kriegsbe- schädigten mehr erlaubte : „Denn bei Leibe sind es nicht die Organisationsfehler, die Schuld daran sind, daß die gro- ßen Leiden in den Reihen der Kriegsbeschädigten keine radikalere Besserung erfahren. Die schmerzliche Wahrheit ist, daß wir überhaupt nicht die Macht haben, jemandes Schuldigen habhaft zu werden, oder es nur gelingen könnte, die Ursache zu diesen Uebeln zu beheben. Schuld ist, um es wieder zu sagen, die allgemeine wirtschaftliche Zerrüttung unseres Staates, Schuld ist der gänzliche Verbrauch alles Aufgespeicherten in der Zeit des Feierns der besten öffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft für Geschichte der Arbeiterbewegung in Österreich 7), Wien 1970. 6 Hunold, Invalide als Mittel zum Zweck, in : Der Invalide, Nr. 10 v. 15.5.1919, S.  2f, hier S.  2.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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