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332 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
allmonatlich wiederkehrend einen derartigen Umfang annehmen und sozusagen zu
einer ständigen Einrichtung werden würde“ ; außerdem habe es das Invalidenamt we-
nigstens anfänglich verabsäumt, einen „ordentlichen Kataster[…] über die gewährten
Vorschüsse“ anzulegen.27 Nachdem der Wiener Bürgermeister das Staatsamt schließ-
lich unter Druck setzte, „die eheste Auflösung des bisherigen Amtsbetriebes in der
Volkshalle zu erwirken“, und von „tumultartigen Szenen“ sowie „Gewalttätigkeiten“
sprach,28 kam man Anfang 1920 – Volkszählung hin oder her – notgedrungen auf die
magistratischen Bezirksämter zurück. Unter welchen Bedingungen die gesamte Ak-
tion bis dahin abgelaufen war, lässt ein Schreiben der Invalidenentschädigungskom-
mission Wien an das Staatsamt für soziale Verwaltung erahnen, in welchem gebeten
wurde, den von der Stadt Wien überlassenen Beamten eine Zulage zu gewähren :
„Da dieser Dienst nicht zu den normalen Obliegenheiten dieser Organe gehört, in Folge des
regen Parteienverkehrs […], der ungünstigen Beheizungsverhältnissen dortselbst, sowie de[s]
dort eingerissenen rüden Ton[s] der Vorschusswerber[,] ja der direkt feindlichen Haltung
gegenüber den Beamten und speziell den Kontrollsbeamten gewiss höchst aufregend und
anstrengend ist, erscheint es nur recht und billig, diesen Organen für deren Tätigkeit eine
besondere Entlohnung zuzuerkennen.“29
Die ab 1920 eingebundenen Bezirksämter beschränkten ihre Tätigkeit auf die Ent-
gegennahme der Anträge. Die tatsächliche Ausbezahlung der Vorschüsse wurde der
Rechnungsabteilung der Invalidenentschädigungskommission Wien übertragen, die
diese Gelder nicht mehr in bar auszahlte, sondern per Postanweisung überwies.30
Das um Zustimmung zu diesen Veränderungen ersuchte Staatsamt für Finanzen
nutzte seine Antwort an das Staatsamt für soziale Verwaltung für eine Fundamental-
kritik an der bisherigen Vorgangsweise der Invalidenentschädigungskommission Wien.
Die Auszahlung von Vorschüssen auf noch nicht bemessene Renten beruhte auf ei-
ner
– nach Ansicht des Staatsamtes für Finanzen
– zu „weit gehenden Interpretation“31
einer Bestimmung aus der 1. Vollzugsanweisung zum IEG. Die Stellungnahme des
27 Ebd., Kt. 1384, 13931/1921, Vorakt 29232/1919. In einer Mischung aus Gelassenheit und Resignation
hielt der stellvertretende Sektionschef Friedrich Hock zwei Monate nach dem Beginn der Aktion fest,
dass in der Zwischenzeit durch diverse Maßnahmen, die Missbrauchsgefahr wesentlich eingeschränkt
worden, aber zugleich davon auszugehen sei, dass die Zahl der Vorschussnehmer und -nehmerinnen
– im
Oktober 1919 waren es bereits 12.000 – weiter steigen werde, „insolange in der Rentenbemessung nicht
ein schnelleres Tempo eingeschlagen werden kann“ ; ebd.
28 Ebd., Kt. 1384, 13931/1921, Wiener Magistrat/Abteilung XXII an StAfsV v. 13.11.1919.
29 Ebd., Kt. 1384, 13931/1921, IEK Wien an StAfsV v. 24.2.1920.
30 Erlass der IEK Wien v. 30.10.1919, zit. nach Fahringer/Büsch/Liebl, Kriegsbeschädigtenfürsorge, S. 75.
31 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1384, 13931/1921, Einsichtsvermerk v. 28.10.1919.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918