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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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343Adaptierung oder Neustart ?  – Die 7. Novelle Geldentwertung bald ein erheblicher Teil der erwerbstätigen Invalidenrentenbezieher von Rentenkürzungen betroffen.59 Einen ersten Erfolg im Kampf gegen diese Einkommensgrenze konnte der Zent- ralverband im Herbst 1920 erzielen. Nach monatelangen Verhandlungen mit der Re- gierung rief der Verband am 27. September zu einer Großdemonstration beim Parla- ment auf, um seiner Forderung  – eine den Lohn- und Preisverhältnissen angemessene Einkommensgrenze zu schaffen  – Nachdruck zu verleihen. 35.000 Betroffene folgten dem Aufruf.60 Die tags darauf61 eingebrachte Regierungsvorlage kam der Forderung des Verbandes aber nur bedingt nach. Zwar sah sie vor, die Einkommensgrenze von Kr 6.000 auf Kr 9.000 zu erhöhen,62 doch dass diese Erhöhung für sich keineswegs ausrei- chend war, musste die Regierung selbst konzedieren. Wörtlich ist in der Begründung für den Gesetzesentwurf zu lesen, dass auch die Grenze von Kr 9.000 „für die Dauer der dermaligen Teuerung […] noch offenkundig zu niedrig“ sei ; daher beabsichtigte die Vorlage  – in Analogie zur Gewährung von Teuerungszulagen zu den Renten  –, die neue Einkommensgrenze von Kr 9.000  – zunächst befristet bis Mitte 1922  – zu ver- doppeln.63 Unter dem Eindruck der Großdemonstration änderte der zuständige Sozi- alausschuss des Parlaments auf Antrag der sozialdemokratischen Abgeordneten aber die Regierungsvorlage in diesem Punkt ab und legte fest, dass die Einkommensgrenze nicht bloß verdoppelt, sondern vervierfacht werden sollte, womit die neue Grenze de facto bei Kr 36.000 lag.64 Nun hatte der Zentralverband genau das bekommen, was er gefordert hatte. Das Gesetz, das schließlich am 1. Oktober 1920 verabschiedet wurde, 59 Bendikt Kautsky, Löhne und Gehälter, in : Julius Bunzel (Hg.), Geldentwertung und Stabilisierung in ihren Einflüssen auf die soziale Entwicklung in Österreich (= Schriften des Vereins für Sozialpolitik 169), München-Leipzig 1925, S.  105–130, bes. Tabellen auf S.  115 und S.  116f. Folgt man diesen Anga- ben zur Entwicklung der Löhne und Gehälter nach dem Krieg, wird deutlich, dass die Einkommen in praktisch allen Berufssparten spätestens ab Mitte des Jahres 1920 über der Grenze von Kr 6.000 lagen. Die Regierungsvorlage, mit welcher die Einkommensgrenze im Herbst 1920 erstmals angehoben wer- den sollte, spricht davon, dass etwa ein Drittel der Rentenbezieher von Kürzungen betroffen sei ; Sten. Prot. KN, II. Session, 1920, Beilage Nr. 988, S.  4. 60 Zur Demonstration siehe „Der Invaliden-Aufmarsch“, in : Der Invalide, Nr. 18 v. 1.10.1920, S.  2. 61 Die am 28.9.1920 stattfindende Parlamentssitzung war zugleich die letzte Sitzung der Nationalver- sammlung vor den Neuwahlen im Herbst 1920. 62 Die Festlegung auf die Höhe von Kr 9.000 begründet die Regierungsvorlage damit, dass die Personal- steuergesetznovelle vom Juli 1920 (StGBl 1920/372) das steuerfreie Einkommen in derselben Höhe festgelegt hatte. Die Grenze, ab der eine Rentenkürzung bei Hinterbliebenen eintreten sollte, wurde von Kr 3.000 auf Kr 6.000 verdoppelt ; Sten. Prot. KN, II. Session, 1920, Beilage Nr. 988, S.  1. 63 Ebd., S.  3. Diese Erhöhung in zwei Schritten, durch die Anhebung der Grenze einerseits und die Ver- doppelung derselben andererseits, wird in der Vorlage damit gerechtfertigt, dass die Maßnahme dadurch später leichter rückgängig gemacht werden könne. 64 Sten. Prot. KN, II. Session, 1920, Beilage Nr. 997, S.  1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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