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oder Neustart ?
– Die 7. Novelle
gebnisse durch Rupert Kainradl wird zudem ein anderes, ebenso wichtiges Charak-
teristikum des Verbandes neuerlich sichtbar : Auch wenn die Funktionäre gegenüber
der Regierung regelmäßig mit der unkontrollierbaren Masse der Kriegsbeschädigten
drohten, für deren Verhalten man – sollte eine gerade aktuelle Forderung unerfüllt
bleiben – nicht garantieren könne,111 verhielten sie sich im Fall des Falles nicht so
sehr wie Führer einer schlag- und tatkräftigen Bewegung, sondern gaben viel mehr die
kalmierenden Vermittler zwischen Regierung und Kriegsbeschädigten.
Dass die Regierung trotz alledem auch 1922 noch durchaus Respekt vor der Mobi-
lisierungskraft des Zentralverbandes hatte, beweist das parlamentarische Prozedere, das
zur Beschlussfassung der 7. Novelle im Parlament führte und das als durchaus unüblich
bezeichnet werden kann. Die Regierungsvorlage für die Novelle wurde am 28. Juni 1922,
ohne – wie das bisher gängige Praxis war – den Zentralverband über inhaltliche Details
vorab zu informieren,112 im Parlament eingebracht. Der Sozialausschuss nahm die Vor-
lage am 6. Juli in Beratung ; einen Tag später, am 7. Juli, war die Arbeit des Ausschusses
schon wieder abgeschlossen und der Bericht fertiggestellt. Noch am gleichen Tag wurde
er in der Plenarsitzung behandelt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt in gedruckter Fassung
noch gar nicht vorlag. Damit dies überhaupt möglich war, musste zunächst der Natio-
nalrat seine Zustimmung dazu geben, dass sowohl auf die Drucklegung als auch auf die
an sich notwendige 24-stündige Frist zwischen der Vorlage des Ausschussberichtes und
der Behandlung im Plenum verzichten wurde.113 Die Vorlage kam noch am selben Tag
in den Bundesrat und wurde auch dort sofort beschlossen. Den Grund für diese Eile
dürfte der Zentralverband geliefert haben, der am 29. Juni – nachdem er aus der Presse
erfahren musste, dass die Regierung tags zuvor eine Gesetzesvorlage ohne sein Wissen
eingebracht hatte – eine Großdemonstration für den 11. Juli 1922 ankündigte.114 Die
Drohgebärde gegen die mit ihm weder abgesprochene noch auf seine Forderungen aus-
reichend Rücksicht nehmende Novellierungsabsicht zeigte Wirkung (wenn auch nicht
die erwünschte), denn ganz offensichtlich sollte die überstürzte Behandlung des Geset-
zesantrages den Verband vor vollendete Tatsachen stellen.
111 In den ersten Jahren wurde diese Drohung gegenüber der Politik, wie die Berichterstattung in den
verschiedenen Verbandsorganen zeigt, geradezu inflationär eingesetzt.
112 Die leitenden Funktionäre erhielten den Entwurf erst am 4.7.1922.
113 Vor der Beratung des Ausschussberichtes ließ der Parlamentspräsident über die Vorgangsweise abstim-
men. Das Protokoll der Sitzung hält fest, dass der Antrag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit
angenommen wurde ; Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 123. Sitzung v. 7.7.1922, S. 3970.
114 Die Sache erschien den Funktionären des Zentralverbandes so dringlich, dass die Mitglieder extra
mit Postkarten angeschrieben wurden, damit sie zur Demonstration erschienen. Auf diesen war unter
anderem zu lesen : „Die Regierung hat es nun gewagt, einen Gesetzentwurf vor das Parlament zu
bringen, der nur ganz ungenügende Erleichterungen bringt“ ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1402,
18757/1922.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918