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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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355Adaptierung oder Neustart ?  – Die 7. Novelle gebnisse durch Rupert Kainradl wird zudem ein anderes, ebenso wichtiges Charak- teristikum des Verbandes neuerlich sichtbar : Auch wenn die Funktionäre gegenüber der Regierung regelmäßig mit der unkontrollierbaren Masse der Kriegsbeschädigten drohten, für deren Verhalten man  – sollte eine gerade aktuelle Forderung unerfüllt bleiben  – nicht garantieren könne,111 verhielten sie sich im Fall des Falles nicht so sehr wie Führer einer schlag- und tatkräftigen Bewegung, sondern gaben viel mehr die kalmierenden Vermittler zwischen Regierung und Kriegsbeschädigten. Dass die Regierung trotz alledem auch 1922 noch durchaus Respekt vor der Mobi- lisierungskraft des Zentralverbandes hatte, beweist das parlamentarische Prozedere, das zur Beschlussfassung der 7. Novelle im Parlament führte und das als durchaus unüblich bezeichnet werden kann. Die Regierungsvorlage für die Novelle wurde am 28. Juni 1922, ohne  – wie das bisher gängige Praxis war  – den Zentralverband über inhaltliche Details vorab zu informieren,112 im Parlament eingebracht. Der Sozialausschuss nahm die Vor- lage am 6. Juli in Beratung ; einen Tag später, am 7. Juli, war die Arbeit des Ausschusses schon wieder abgeschlossen und der Bericht fertiggestellt. Noch am gleichen Tag wurde er in der Plenarsitzung behandelt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt in gedruckter Fassung noch gar nicht vorlag. Damit dies überhaupt möglich war, musste zunächst der Natio- nalrat seine Zustimmung dazu geben, dass sowohl auf die Drucklegung als auch auf die an sich notwendige 24-stündige Frist zwischen der Vorlage des Ausschussberichtes und der Behandlung im Plenum verzichten wurde.113 Die Vorlage kam noch am selben Tag in den Bundesrat und wurde auch dort sofort beschlossen. Den Grund für diese Eile dürfte der Zentralverband geliefert haben, der am 29. Juni  – nachdem er aus der Presse erfahren musste, dass die Regierung tags zuvor eine Gesetzesvorlage ohne sein Wissen eingebracht hatte  – eine Großdemonstration für den 11. Juli 1922 ankündigte.114 Die Drohgebärde gegen die mit ihm weder abgesprochene noch auf seine Forderungen aus- reichend Rücksicht nehmende Novellierungsabsicht zeigte Wirkung (wenn auch nicht die erwünschte), denn ganz offensichtlich sollte die überstürzte Behandlung des Geset- zesantrages den Verband vor vollendete Tatsachen stellen. 111 In den ersten Jahren wurde diese Drohung gegenüber der Politik, wie die Berichterstattung in den verschiedenen Verbandsorganen zeigt, geradezu inflationär eingesetzt. 112 Die leitenden Funktionäre erhielten den Entwurf erst am 4.7.1922. 113 Vor der Beratung des Ausschussberichtes ließ der Parlamentspräsident über die Vorgangsweise abstim- men. Das Protokoll der Sitzung hält fest, dass der Antrag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde ; Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 123. Sitzung v. 7.7.1922, S.  3970. 114 Die Sache erschien den Funktionären des Zentralverbandes so dringlich, dass die Mitglieder extra mit Postkarten angeschrieben wurden, damit sie zur Demonstration erschienen. Auf diesen war unter anderem zu lesen : „Die Regierung hat es nun gewagt, einen Gesetzentwurf vor das Parlament zu bringen, der nur ganz ungenügende Erleichterungen bringt“ ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1402, 18757/1922.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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