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361Adaptierung
oder Neustart ?
– Die 7. Novelle
Man könnte den Verhandlern des Zentralverbandes angesichts dieser Forderung un-
terstellen, sie wollten die Errungenschaften des IEG wieder rückgängig machen und
neuerlich jenen Zustand etablieren, der während des Krieges geherrscht hatte. Bedürf-
tigkeit und Würdigkeit als Maßstab für die Zuerkennung einer Leistung, das roch stark
nach einer Infragestellung des Rechtsstaatsprinzipes. Tatsächlich kann diese Forde-
rung aber zu einem guten Teil als Ausdruck eines Unbehagens der Funktionäre gelesen
werden, das von dem Gefühl gespeist wurde, das System sei schlicht ungerecht. Die
Zeitschrift des Verbandes ist voll von Geschichten, die den Nachweis führen woll-
ten, welche Perfidie die Verwaltung an den Tag legte, nur um offenkundige Rechte
von Antragstellern zu kürzen.128 Zum Teil kann man aus solchen Artikeln tatsächlich
ein gewisses Unverständnis gegenüber dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit herausle-
sen. Es drückte sich in einem erheblichen Misstrauen gegenüber einer Bürokratie aus,
der man in weiten Bereichen pauschal, und nicht immer berechtigt, unterstellte, den
Anspruchswerbern grundsätzlich feindselig gegenüberzustehen. Darüber hinaus hatten
die Funktionäre aber auch erkennen müssen, dass die Antragsteller im Zuge des An-
meldungsverfahrens selbst folgenschwere Fehler begingen, die sie dann tatsächlich um
ihre Ansprüche brachten. Folgt man der Berichterstattung in der Verbandszeitung, so
übersahen die Antragsteller regelmäßig Fristen, kamen Vorladungen nicht nach oder
besaßen die nötigen Unterlagen nicht.129 Dasselbe Unvermögen war aber auch aufsei-
ten der Bürokratie zu finden, die ihrerseits ebenfalls (noch) nicht in der Lage war, die
komplexen Verfahren nach dem IEG korrekt abzuwickeln. Das Versagen der Invali-
denentschädigungskommissionen, die Rentenbemessung fristgerecht zu erledigen, ist
das beste Beispiel dafür,130 aber auch auf das Problem lückenhafter oder unauffind-
barer militärärztlichen Aufzeichnungen, die für den Nachweis des Zusammenhanges
zwischen Verwundung oder Erkrankung und Kriegsdienstleistung notwendig waren,
wurde wiederholt hingewiesen. Dennoch entbehrt es nicht einer gewissen Ironie
– und
enthält es letztlich auch eine gehörige Portion Zynismus
–, dass es Friedrich Hock, der
Vorstand der zuständigen Sektion im Sozialministerium, war, der die Funktionäre auf
jenes Grundprinzip hinweisen musste, welches das IEG durchgängig auszeichnete und
auf das auch die Vertreter der Kriegsbeschädigten ursprünglich so stolz gewesen waren :
„Die nach dem IEG gebührenden Renten werden in Erfüllung eines Rechtsanspruches ge-
leistet. Dieser Rechtsanspruch wird erst beim Zutreffen bestimm[t]er im Gesetze vorge-
128 Im Invaliden gab es dafür eine eigene Rubrik mit dem Titel „Wie man uns behandelt“.
129 Zur Vermeidung derartiger Fehler veröffentlichte der Invalide daher in unregelmäßigen Abständen
unter dem Titel „Was jeder Kriegsbeschädigte zu tun hat“ eine Art „Gebrauchsanleitung“, die Schritt
für Schritt erklärte, wie man als Kriegsbeschädigter zu seinem Recht kam.
130 Vgl. Kapitel 10.2.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918