Page - 366 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Image of the Page - 366 -
Text of the Page - 366 -
366 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
1922 endlich – die Revolution war ausgeblieben, mit der Monarchie brauchte man
sich auch nicht mehr zu messen – konnte das IEG einer Neubewertung unterzogen
werden, die unter anderem zur Erkenntnis führte, dass jene verstärkt zu unterstützen
seien, die aufgrund der Schwere ihre Beschädigung objektiv außerstande waren, sich
selbst zu erhalten, was aber unter den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen nur
um den Preis der Einschränkung des Bezieherkreises erreicht werden konnte. Und die
Leichtbeschädigten, die sich 1922 ohnehin bereits eine Erwerbsgrundlage geschaffen
haben mussten – die IEG-Rente hätte eine solche in keinem Fall ersetzt –, konnten
den „Dank des Vaterlandes“ relativ leicht entbehren. So oder so ähnlich mag die Über-
legung des Sozialministeriums ausgesehen haben.
Es darf jedenfalls nicht der Fehler gemacht werden, die 7. Novelle zum IEG als
Ausdruck eines von einer konservativen Regierung durchgeführten Sozialabbaus zu
interpretieren, objektiv stiegen die Aufwendungen für die Kriegsbeschädigten nämlich
nach der Novellierung des Gesetzes sogar an.138 Heute würde man wohl sagen, durch
die Novelle habe das Gesetz an sozialer „Treffsicherheit“ gewonnen. Natürlich blieb
dem Zentralverband gar nichts anderes übrig, als gegen die Zwangsabfertigung der
Leichtbeschädigten zu protestieren – hätte er es nicht getan, hätte er sich wohl ein
massives Legitimationsproblem gegenüber seinen Mitgliedern eingehandelt –, aber er
tat dies nicht, indem er behauptete, der Ausschluss vom weiteren Rentenbezug würde
die Leichtbeschädigten eines wesentlichen Teils ihrer Lebensgrundlage berauben. Die
mehr oder weniger freiwillig mitgetragene Politik der Regierung, die Teuerungszula-
gen für die Leichtbeschädigten ab 1920 nicht zu erhöhen, wodurch die Zwangsab-
fertigung der Leichtbeschädigten gleichermaßen schleichend eingeleitet wurde, zeigt,
dass die Funktionäre des Verbandes selbst anerkannten, dass der Staat real nicht über
die Mittel verfügte, um jene Hoffnungen, die das IEG bei seiner Einführung geweckt
hatte, tatsächlich zu erfüllen. Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis versuchten die
Funktionäre ebenso wie die politisch Verantwortlichen, die knappen Geldmittel stär-
ker auf jene zu konzentrieren, die infolge ihrer schweren Beschädigung auf eine staat-
liche Alimentation angewiesen waren.
Völlig offen bleibt allerdings nach diesen Überlegungen die Frage, wie sich die
Zwangsabfertigung auf das Selbstverständnis der Betroffenen auswirkte. Jenseits ihrer
realen ökonomischen Bedeutung bildete die Invalidenrente
– wenigstens in den Augen
der Funktionäre des Zentralverbandes – eindeutig das wichtigste Symbol für dieses
Selbstverständnis. Zogen die Leichtbeschädigten aus der Tatsache, eine Invalidenrente
138 Es ist nahezu unmöglich, für diese Zeit Budgetzahlen zu verwenden, da die Angaben infolge der Infla-
tion kaum vergleichbar sind. Der Sozialausschuss des Parlaments ging aber jedenfalls von einer Steige-
rung der Aufwendungen aus ; Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 1922, Beilage Nr. 1081, S. 2.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918