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372 Staatliche Fürsorge jenseits des Invalidenentschädigungsgesetzes
Im Verlauf der Ersten Republik entstanden vier nennenswerte Fonds von unter-
schiedlicher Bedeutung, die in einem Fall durch einen Erlass, in den drei übrigen
Fällen auf gesetzlicher Basis geschaffen wurden : Der Spezialfonds für Invalidenfürsorge
(auch : Invalidenfonds) speiste sich aus den Erlösen der Sachdemobilisierungsabgabe,
der Kriegsopferfonds erhielt seine Mittel aus den Einnahmen der Spielabgabe, der Aus-
gleichstaxfonds bekam jene Gelder, die im Vollzug des Invalidenbeschäftigungsgeset-
zes10 lukriert wurden, und der Kriegsgeschädigtenfonds schließlich wurde aus den Er-
trägen der Güter des ehemaligen habsburgischen Familienversorgungsfonds gespeist.
Die Einrichtung des Spezialfonds für Invalidenfürsorge – des ältesten unter diesen
Fonds
– regelte ein Erlass, die anderen drei Fonds verdankten ihre Entstehung jeweils
gesetzlichen Grundlagen. Die beiden erstgenannten Fonds waren nur in den Jahren
unmittelbar nach Kriegsende von gewisser Bedeutung – einer Bedeutung jedoch, die
durch die zu dieser Zeit herrschende Inflation sukzessive geschmälert wurde. Die bei-
den Letztgenannten blieben langfristig bestehen.
11.2 Die Sachdemobilisierungsabgabe : Kriegsgüter für
Kriegsbeschädigte
Durchaus nachvollziehbar, tauchte als eine der ersten Ideen, wie Gelder zu lukrieren
sein könnten, der Gedanke auf, die Erlöse aus der sogenannten Sachdemobilisierung
–
dem Verkauf von ehemaligen Kriegsgütern – wenigstens teilweise der Kriegsbeschä-
digtenversorgung zuzuführen.11 Anfang 1919 verpflichtete das Staatsamt für Kriegs-
und Übergangswirtschaft die ihm unterstellte Hauptanstalt für Sachdemobilisierung,12
auf alle Verkäufe von Sachdemobilisierungsgütern einen zweiprozentigen Zuschlag
10 Vgl. Kapitel 12.3.
11 Diese „Kriegsgüter“ umfassten keineswegs nur militärisches Gerät im engeren Sinn, sondern vielmehr
alle erdenklichen Güter der sich auflösenden Militärverwaltung, von Werkzeugen, Baumaterialien, Fahr-
zeugen oder Büroeinrichtungen bis hin zu ganzen Gebäuden. Der große Zeitdruck, unter dem die Eta-
blierung der Infrastruktur für die Durchführung des IEG stand, führte beispielsweise dazu, dass die Bü-
roeinrichtungen für die sieben Invalidenentschädigungskommissionen sowie die ca. 100 Invalidenämter
in ganz Österreich zu einem guten Teil aus den Beständen der Sachdemobilisierung gedeckt wurden ;
AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1366, 12716/1919, Gasteiger an Staatskommissariat für Sachdemobi-
lisierung v. 15.5.1919.
12 Die Anstalt war bereits kurz vor Kriegsende, im Juli 1918, per Verordnung (RGBl 1918/256) als Einrich-
tung des Finanzministeriums gegründet worden, um den Wiederaufbau der Wirtschaft zu unterstützen.
Mit StGBl 1918/109 wurde sie dem neuen Staatsamt für Kriegs- und Übergangswirtschaft unterstellt.
Ihr Zweck war – wie es im Statut der Anstalt hieß – vor allem „[d]ie Übernahme und Evidenzführung
aller Kriegsgüter auf dem Gebiete des deutschösterreichischen Staates und deren Verwertung“ ; StGBl
1918/110, § 2a. Ihren Sitz hatte die Einrichtung in Wien II, Taborstraße 18, Hotel National.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918