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Spielabgabe : „Besteuerung der Gemütlichkeit“ ?
den ; zwar wäre es „wohl ein Leichtes, die Ortsgruppen der Invalidenverbände zur
Kontrolle heranzuziehen“, da sich die Gemeinden aber „zweifelsohne weigern würden,
die Aufwendungen für die Entlohnung der Kontrollorgane“ zu übernehmen, würde
der Ertrag, „der ohnehin mit Verwaltungskosten belastet ist, eine weitere Minderung
erfahren und so der ganzen Spielabgabenaktion die Rentabilität genommen werden“ ;
daher müsse „vielmehr mit einer fallweisen Ueberwachung […] das Auslangen gefun-
den“ werden.57 Schließlich wurde versucht, auf dem flachen Land die Gendarmerie in
den Dienst zu nehmen, aber auch diese konnte nicht mehr versprechen, als fallweise
zu kontrollieren.58 Im Herbst 1922 teilte das Innenministerium dem Sozialministe-
rium mit, was die Beobachtungen der Landesgendarmeriekommandos bezüglich der
Anwendung des Spielabgabengesetzes in ganz Österreich ergeben hatten. Der Bericht
war niederschmetternd : Niemand – nicht einmal die Invalidenschaft selbst – bringe
der Durchführung des Gesetzes noch ein Interesse entgegen, hieß es da. Hauptgrund
dafür : Die „derzeitigen Abgabensätze“ würden „in keinem Verhältnisse zu der Teue-
rung stehen, daher [werde] der eigentliche Zweck nicht mehr erreicht“.59 Bereits im
Mai 1922 hatte das Sozialministerium die Invalidenentschädigungskommissionen per
Erlass darüber informiert, dass der Kriegsopferfonds, der gegründet worden war, um
die Einnahmen aus der Spielabgabe ebenso wie die ursprünglich im Spezialfonds für
Kriegsbeschädigtenfürsorge versammelten Beträge aus den Erlösen der Sachdemobi-
lisierung zu verwalten, praktisch bankrott sei, weshalb Anträge von Kriegsbeschädig-
ten auf Unterstützungszahlungen äußerst restriktiv zu behandeln seien.60 Selbst der
Zentralverband hatte die angespannte Situation des Fonds anerkannt und den Erlass
begrüßt, weil sein Inhalt sehr geeignet sei,
„die in unseren Untergruppen, bei den Funktionären und Mitgliedern leider so stark verbrei-
tete irrige Ansicht zu widerlegen, daß die Mittel des Kriegsopferfonds […] unbeschränkt
57 Ebd., Kt. 1564, Sa 121, 17894/1921.
58 Erlass des BMfIuU v. 29.7.1921, Abt. 15 Nr. 175966, zit. nach ebd., Kt. 1564, Sa 121, 20506/1921.
59 Ebd., Kt. 1565, Sa 121b/Spielabgabe allg, 29569/1922, BMfIuU an BMfsV ; Mitte 1922 informierte
das Innenministerium das Sozialministerium über die wenig erfreulichen Erkenntnisse der Gendarme-
rieorgane, die jedoch selbst auch keinen besonderen Ehrgeiz entwickelt haben dürften, wie aus einem
Bericht der IEK Linz hervorgeht : „Über die Auswirkung einer intensiveren, übrigens grosse Vorsicht
erheischenden Mithilfe der Gendarmerie kann dermalen noch nicht berichtet werden“ ; ebd., Kt. 1564,
Sa 121, 27541/1921, IEK Linz an BMfsV v. 3.11.1921.
60 Erlass v. 6.2.1922 betreffend die Gebarung mit den Unterstützungsverlägen, zit. nach Bundesministe-
rium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1922, S. 44. Besondere Sorge bereitete dem
Ministerium dabei die Tatsache, dass der Kriegsopferfonds 1921 zu zwei Dritteln aus den Erlösen des
Zwei-Prozent-Zuschlages auf den Verkauf von Gütern der Sachdemobilisierung gespeist wurde, diese
Verkäufe aber ihrem Ende zugingen, weshalb die Situation noch dramatischer zu werden drohte.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918