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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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12 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration Wie beim Invalidenentschädigungsgesetz und den vielen, dieses Gesetz begleitenden staatlichen Fürsorgemaßnahmen fanden auch bei den Regelungen, die zugunsten der beruflichen Integration der Kriegsbeschädigten getroffen wurden, zwei  – einan- der nur vermeintlich widersprechende  – Interessen zusammen : Die Funktionäre der Kriegsbeschädigtenorganisationen forderten Begünstigungen für ihre Klientel und konnten dabei ein gewissermaßen moralisches Recht auf Privilegien als Ausgleich für die erlittenen Schäden geltend machen. Die staatlichen Organe wiederum wollten Regelungen schaffen, die es Kriegsbeschädigten trotz ihrer Handicaps erlaubten, in den Arbeitsprozess zurückzufinden. Nicht selten sollten sich beide Interessenlagen decken, und gerade was die Wiedereingliederung der Kriegsbeschädigten in zivile Berufe betraf, konnten die Akteure nicht nur an viele Vorarbeiten und Traditionen aus der Kriegs- und Vorkriegszeit anknüpfen, sondern bis 1921 tatsächlich auch ei- niges umsetzen. Zum einen wurde ein Gesetz geschaffen, das Kriegsbeschädigte bei der Anstellung im Bundesdienst bevorzugt behandelte. Zum anderen mussten bei der Vergabe von Tabaktrafiken  – den Verkaufsstellen des staatlichen Tabakmonopols  – zu- allererst kriegsbeschädigte Bewerber berücksichtigt werden. Und schließlich wurde als Herzstück der Maßnahmen das Invalidenbeschäftigungsgesetz (IBG) geschaffen, das gewissermaßen die Realisierung einer schon lange diskutierten Idee war. Obwohl sich dieses Gesetz in seiner praktischen Auswirkung weniger erfolgreich erwies, als erhofft, war es die nachhaltigste unter den für Kriegsbeschädigte insgesamt ergriffenen Maß- nahmen und prägt die Behindertenpolitik Österreichs bis heute. 12.1 Kriegsbeschädigte Bundesangestellte 12.1.1 Privilegierte Staatsanstellungen Der einfachste Weg, Kriegsbeschädigte in den Arbeitsprozess zu reintegrieren, schien darin zu bestehen, sie in den Staatsdienst zu übernehmen, sie also zu Beamten zu ma- chen. In diesem Fall entfiel die Notwendigkeit, an die Gesellschaft zu appellieren, damit diese ihren Teil der Verantwortung für die Versorgung der Kriegsbeschädigten über- nahm, der Staatsapparat musste „nur“ sich selbst verpflichten. Die „Bevorzugung von Kriegsbeschädigten bei allen Anstellungen des Staates, der Länder, der Kreise etc. und
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
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