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400 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration
12.1.2 Evidenzler
Wie zu erwarten gewesen war, stellte sich bald heraus, dass es à la longue bei Weitem
nicht genügend Posten für die vom Gesetz Begünstigten geben würde. Das größte
Problem bildeten zunächst jene Kriegsbeschädigten, die bei den in Auflösung befind-
lichen früheren Militärbehörden eine Beschäftigung gefunden hatten, deren Arbeits-
plätze also von vornherein mit einem Ablaufdatum versehen waren. Dabei handelte es
sich um „mehrere Hundert“29 Personen. Für diese sukzessive freigesetzten Kriegsbe-
schädigten der alten Militärverwaltung wurde im Sozialministerium die Evidenzstelle
für kriegsbeschädigte Bundesangestellte eingerichtet, die als Auffangeinrichtung gedacht
war und diese Kriegsbeschädigten versorgen sollte, bis für sie eine neue Beschäftigung
an anderer Stelle gefunden worden war.30 Im Laufe der Zeit wurden aber auch aus an-
deren Dienststellen Kriegsbeschädigte, deren Dienste nicht mehr benötigt wurden, an
die Evidenzstelle überstellt.31 Der Plan war, dass jede Dienststelle des Bundes, die Per-
sonal benötigte, sich als erstes an diese Evidenzstelle zu wenden hatte und erst wenn
sie aus dem dort vorhandenen Personalreservoir ihren Bedarf nicht decken konnte,
Neuanstellungen durchführen durfte. Tatsächlich wuchs sich die Aktion zu einem Fi-
asko aus „und eine beträchtliche Anzahl [… der] in Betracht kommenden Personen
[… blieb] bei Fortbezug ihrer bisherigen Bezüge ohne Beschäftigung“.32 In der Ver-
waltung gab es immer wieder Auseinandersetzungen darüber, ob die Vermittlung der
„Evidenzler“, wie sie amtsintern genannt wurden, an deren ungenügender Qualifika-
tion oder an den grundsätzlichen Vorbehalten der anfragenden Behörden gegenüber
vermeintlich minderwertigen Arbeitskräften scheiterte. In einem Aktenvermerk hielt
ein Beamter des Sozialministeriums fest, dass die Vermittlung von Kriegsbeschädigten
vor allem deshalb auf Hindernisse stoße, „weil die Dienststellen, bei denen Dienstpos-
ten frei wurden, an die physische Eignung der aufzunehmenden K.B. [Kriegsbeschä-
digten, AdA] zu weit gehende Anforderungen stellen“33 würden. Das Sozialministe-
rium trat daher im Oktober 1921 „an alle Zentralstellen unter Hinweis auf die sich bei
29 Ebd., Kt. 1385, 16150/1921.
30 Die im Bereich des Militärliquidierungsdienstes beschäftigten kriegsbeschädigten Bundesangestellten
waren in der DVO zum Gesetz explizit von der Begünstigung ausgenommen worden ; BGBl 1921/318.
Die Evidenzstelle wurde aufgrund eines Ministerratsbeschlusses v. 20.5.1921 eingerichtet ; AT-OeStA/
AdR BMfsV Kb, Kt. 1406, 30277/1922.
31 Ebd., Kt. 1408, 37074/1922, Bericht über die Tätigkeit der Evidenzstelle für kb. B.A. v. 22.11.1922, S.
1.
Der Akt erwähnt Kriegsbeschädigte, die im „inneren und äußeren Ernährungsdienst“ des Ministeriums
für Inneres und des Ministeriums für Volksernährung, in Anstalten des Volksgesundheitsamtes sowie bei
der Heeresverwaltung tätig gewesen waren.
32 Ebd.
33 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1406, 30277/1922, Aktenvermerk v. 11.8.1921.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918