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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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406 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration Interesse daran hatten, Kriegsbeschädigte zu beschäftigen, sondern Bewerbern, die das Attribut „kriegsbeschädigt“ trugen, von vornherein ablehnend gegenüber standen. 1925 versuchte Sozialminister Resch, das Gesetz ein weiteres Mal zu novellieren. Sein erklärtes Ziel war es, das Gesetz mit der 7. Novelle zum IEG in Einklang zu bringen.52 Mit dieser Novellierung des IEG war 1922 die Anspruchsgrenze für eine Rente von 15 auf 35 % MdE angehoben worden, während im Gesetz über das Dienst- verhältnis der kriegsbeschädigten Bundesangestellten die Grenze von 15 % beibehal- ten worden war. Resch, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gesetzes für die Bundesangestellten ebenfalls Sozialminister gewesen war, leitete seinen Vortrag im Ministerrat, in dem er die Gesetzesvorlage einbrachte, mit folgenden Worten ein : „Ich will heute nicht die Frage aufwerfen, ob der Gedanke der dem Gesetze vom 27. Jän- ner 1921, B.G.Bl. Nr. 90, zugrunde liegt, an sich glücklich war. Sicher ist heute nur soviel, dass grundlegende Bestimmungen dieses Gesetzes nicht geeignet waren, die ausserordent- liche Begünstigung und Bevorzugung einer einzelnen Kategorie von Bundesangestellten zu rechtfertigen.“53 Resch betonte, die Novelle sei nicht allein im Hinblick auf eine notwendige Entlastung des Bundeshaushaltes zu beschließen, sondern sie sei „auch ein Gebot der sachlichen Gerechtigkeit“. In seinem Ministerratsvortrag nannte Resch auch erstmals Zahlen : Angeblich waren nicht weniger als 20.000 Personen durch das Gesetz von 1921 in den Genuss von Begünstigungen gekommen. Und er rechnete sich gute Chancen aus, die Novelle gegenüber den Standesvertretern der Beamten durchzubringen : „Der einzige Einwand, mit dem ernstlich zu rechnen ist, bezieht sich auf die angeblich dro- hende Beunruhigung, die jede Schmälerung der im Gehaltsgesetze niedergelegten Zuge- ständnisse bei der Beamtenschaft auslösen könnte. Da es sich aber in der Hauptsache nur um die Einschränkung […] einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung handelt, die in der Oeffentlichkeit und nicht zuletzt in der Beamtenschaft selbst viel böses Blut gemacht hat, so glaube ich auch, auf einzelne Symptome gestützt, dass der pflichtgemässe Versuch […] mit Erfolg durchzuführen sein wird.“54 52 Vgl. Kapitel 10.3.3. Der Gesetzesentwurf sah vor, dass sich begünstigte Beamte einer neuerlichen Begut- achtung stellen und ihre Begünstigung nur dann behalten sollten, wenn sie auf eine MdE von mindes- tens 35 % eingestuft wurden ; AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep MRP, Beilage H zu 383 v. 19.6.1925, gedruckter Gesetzesentwurf, § 1. 53 Ebd., S.  1. 54 Ebd., S.  4.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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