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425Das
Invalidenbeschäftigungsgesetz
der Regelung gegeben. Der Zentralverband konnte „keinerlei praktische Erfolge bei
der Durchführung dieses Gesetzes verzeichnen“170 und kritisierte, dass seine Einhal-
tung zu wenig kontrolliert würde ;171 zudem stünden Gewerkschaften und Betriebsräte
dem IBG reserviert gegenüber,172 die Ausgleichstaxe sei zu niedrig, und bei den Be-
trieben herrsche keine Bereitschaft, ihre Pflichtzahl zu nennen.
Tatsächlich hatte man vor allem in Wien keinen Überblick über die Zahl der Be-
schäftigten in den Betrieben, weshalb die vermittelnden Ämter Kriegsbeschädigte
nicht zuweisen konnten. Die Gewerbeinspektorate waren völlig überfordert und
konnten die Einhaltung des Gesetzes nicht wirksam kontrollieren. So war etwa das
im Mai 1921 an das Gewerbeinspektorat für Bauarbeiten gerichtete Ersuchen, eine
Reihe größerer Baufirmen zu überprüfen, bis zum Februar 1922 noch nicht erledigt,
die Bausaison freilich mittlerweile vorüber.173
„Beim Invalidenamt Wien ereignen sich nach den h.a. eingelaufenen Berichten fast täglich
Tumulte der K.B. [Kriegsbeschädigten, AdA], die auf Grund ihrer schon seit vielen Monaten
in ihren Händen befindlichen Einstellungsscheine stürmisch die endliche Einstellung ver-
langen. Aehnliche Verhältnisse herrschen in der Provinz. Das Urteil der K.B. über den Wert
des Einstellungsscheines ist ein erbittertes, das sich oft in drastischen Worten äussert. Die
Erregung der Invalidenschaft über diesen Zustand wächst zusehends. Auch die Presse der
Invaliden beschäftigt sich wiederholt mit den IBGesetze und kommt […] zu dem Schlusse,
dass das Gesetz in seiner gegenwärtigen Form hauptsächlich wegen der zahlreichen anein-
ander vorbeiarbeitenden Kompetenzen den Invaliden kein[en] oder nur recht wenig Nutzen
bringt. (Das Gesetz wird das ‚Behördenbeschäftigungsgesetz‘ genannt).“174
Das Ergebnis der Februar-Besprechung war dürftig. Das Handelsministerium sprach
sich strikt gegen eine Verschärfung der IBG-Bestimmungen aus, ja es lehnte selbst
eine strengere Handhabung der bestehenden Regelungen ab. Zu einer Erhöhung der
Ausgleichstaxe kam es nicht,175 alles blieb wie es war : Ein relativ zahnloses Gesetz
170 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1410, 3181/1923, LV Niederösterreich des ZV an IEK v. 13.10.1921.
171 „Die Anwendung des Invalidenbeschäftigungsgesetzes“, in : Der Invalide, Nr. 15 v. 10.8.1921, S. 1 ;
„Das Invalidenbeschäftigungsgesetz und seine Durchführung“, in : ebd., Nr. 16 v. 25.8.1921, S. 1 ; „Das
Invalidenbeschäftigungsgesetz“, in : ebd., Nr. 23 v. 10.12.1921, S. 2 ; „Zur Durchführung des Invaliden-
beschäftigungsgesetzes“, in : ebd., Nr. 8–11 v. November 1922, S. 3.
172 „Volkswirtschaft und Invalidenfürsorge“, in : ebd., Nr. 2 v. 15.2.1922, S.
2. Der SdP-Abgeordnete Anton
Hölzl übte bei seiner Wortmeldung im Parlament die gleiche Kritik ; „Aus dem Parlament“, in : ebd., Nr.
1 v. Juli 1923, S. 2f.
173 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1410, 3181/1923 (29072/1921).
174 Ebd.
175 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1410, 3181/1923.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918