Page - 429 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Image of the Page - 429 -
Text of the Page - 429 -
429Resümee
richte, dass das Gesetz langsam griff.200 Grundsätzlich war es so, dass ein Einstellungs-
schein nicht zwangsläufig zu einem Arbeitsverhältnis führte. Die Statistiken wiesen
diese Diskrepanz aus. Es gibt vereinzelte Zahlen für 1922, doch dann klafft in der
Statistik eine Lücke. 1925 wurde die Berichtspflicht von den Industriellen Bezirks-
kommissionen zu den Firmen verschoben : Die der Beschäftigungspflicht unterlie-
genden Betriebe mussten der IEK auf einem Formblatt Anzeige erstatten.201 Im Jahr
darauf wurde dann die Ablieferung statistischer Ausweise an zwei Stichtagen im Jahr
(1. Februar und 1. August) auch gesetzlich vorgeschrieben.202 Für die Zeit ab 1927 liegt
daher (bis inkl. 1934) eine durchgehende Statistik vor.203
Ob das Invalidenbeschäftigungsgesetz tatsächlich in der Lage war, Kriegsbeschä-
digten einen „aussichtsvollen Geleitbrief ins bürgerliche Erwerbsleben“ anzubieten –
wie das bei der Inkraftsetzung des Gesetzes als Ziel formuliert wurde –, bleibt offen,
doch den Schlusspunkt einer Kriegsbeschädigtenpolitik, deren zentraler Anspruch die
Wiedereingliederung der Kriegsbeschädigten in den Arbeitsmarkt war, bildete es al-
lemal.204
12.4 Resümee
All diese der beruflichen Wiedereingliederung dienende Maßnahmen der Nachkriegs-
zeit liefen auf eine Privilegierung der Kriegsbeschädigten vor anderen Gruppen hin-
aus. Zunehmend entstand aber in diesen Nachkriegsjahren in Politik und Verwaltung
auch ein Bewusstsein dafür, dass Sozialpolitik eine komplexe Angelegenheit war und
nicht isoliert von anderen Politikbereichen abgehandelt werden konnte. Wenn Privi-
legierungen auf der einen Benachteiligungen auf der anderen Seite entstehen ließen,
galt es für die politisch Handelnden abzuwägen, wie dieses Verhältnis von Vor- und
Nachteilen auszutarieren war. Das hohe Sozialprestige, mit dem Kriegsbeschädigte
zunächst ausgestattet waren, schwächte sich kontinuierlich ab, parallel dazu kamen
Regierung und Bürokratie zur Erkenntnis, dass auch die Gefahr, die von den orga-
nisierten Kriegsbeschädigten auszugehen schien – sofern sie jemals real war – konti-
nuierlich abnahm. Vor diesem Hintergrund konnten die Maßnahmen zur Kriegsbe-
200 Ebd., Kt. 1572, Sa 146, vor allem Mappe IV. Teil. Vgl. Tabelle 13 im Anhang.
201 BGBl 1925/153.
202 BGBl 1926/386.
203 Vgl. Tabellen 14a–h im Anhang.
204 Staatsamt für soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1920, S. 637–647, hier S. 638f. Vgl.
auch AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep KRP, Beilage zu 202/13 v. 13.7.1920, Erläuternde Bemer-
kungen.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918