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433Entwicklung
bis 1934
Vor allem an der 7. Novelle zum Invalidenentschädigungsgesetz vom Juli 192215
zeigt sich jedoch, dass es hier um mehr ging als um das bloße Ende von ad hoc be-
schlossenen Nachkriegsmaßnahmen. Die Abfertigung der „Leichtbeschädigten“ und
ihr Ausschluss vom Rentenbezug sowie die Etablierung der sogenannten Einheits-
rente anstelle des zuvor geltenden differenzierten Systems – beides durch ebendiese 7.
Novelle normiert
– belegen einen Paradigmenwechsel. Die Gründe für diesen Wandel
sind mannigfaltig – der Wunsch, die angespannte Budgetsituation des Staates zu er-
leichtern, und die Unzufriedenheit darüber, dass das IEG in der Praxis derart versagte,
sind hier nur die beiden offensichtlichsten – und sie wurden ausführlich dargelegt.
Hier gilt es nur, noch einmal festzuhalten, dass die Novellierung des IEG nicht bloß
eine (geringfügige) Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Gesetzes dar-
stellte, sondern geradezu einer Neuorganisation der Kriegsbeschädigten- und Kriegs-
hinterbliebenenversorgung gleichkam. Das Gesetzeswerk, das die Versorgungsan-
sprüche dieser Gruppe regelte, war nun im Wesentlichen ausgehandelt und stand fest
gefügt. Grundsätzlich Neues wurde im Bereich der Kriegsopferversorgung nach der 7.
Novelle zum IEG nicht mehr geschaffen.
Das Jahr 1923 als Wendejahr zu bezeichnen
– das erlauben darüber hinaus mehrere
innenpolitische Ereignisse, die mit der Kriegsopferversorgung gar nichts zu tun hat-
ten : Im Jänner 1923 nahm die neue Österreichische Nationalbank ihre Tätigkeit auf
und verfolgte mit der Stabilisierung der Österreichischen Währung eines der zentralen
Ziele der Genfer Sanierung.16 Im April 1923 kam es zum ersten Zusammenstoß von
Sozialdemokraten und Nationalsozialisten in Österreich.17 Ebenfalls im April traten
die Sozialdemokraten mit dem neu gegründeten Republikanischen Schutzbund den
christlichsozialen Heimwehr-Gruppen entgegen. Die Auseinandersetzungen nahmen
an Radikalität nun auch zwischen diesen beiden politischen Gruppierungen zu. Vier
verschiedene Regierungen lösten einander in den Jahren 1922 und 1923 ab, dreimal
wurden sie vom Kirchenmann Ignaz Seipel angeführt.18 Die konservative Wende war
des. Die Pläne des Herrn Ministers Schmitz, in : Der Invalide, Nr. 8–11 v. November 1922, S. 1f ; vgl.
auch Wentzel, Die Organisation der Kriegsopferversorgungsbehörden, S. 34f.
15 BGBl 1922/430 ; vgl. Kapitel 10.3.
16 Karl Ausch, Die Genfer Sanierung und der 12. Februar 1934, in : Ludwig Jedlicka/Rudolf Neck (Hg.),
Vom Justizpalast zum Heldenplatz, Wien 1975, S. 32–115. Durch die im Oktober 1922 beschlossene
Genfer Sanierung, die mithilfe einer Völkerbundanleihe die Geldentwertung stoppen sollte, kam es zu
einem sukzessiven Rückbau der Versorgungsleistungen.
17 „Schlacht am Exelberg“, 2.4.1923.
18 31.5.1922–17.4.1923 : erste Regierung Seipel ; 17.4.1923–20.11.1923 : zweite Regierung Seipel ; 20.11.
1923–20.11.1924 : dritte Regierung Seipel. Dr. Ignaz Seipel (*1876, †1932), ein studierter Theologe, wurde
1899 zum Priester geweiht und übernahm kurz vor dem Ende der Monarchie, im Oktober 1918, schon
einmal für wenige Tage die Leitung des Ministeriums für soziale Fürsorge. 1921–1930 war er Obmann
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918