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453Entwicklung
nach 1934
ein Verbot ausgesprochen werden müssen, das Bundeskanzleramt wollte „eine solche
Maßnahme jedoch besser vermeiden“133 und schlug vor, den Verein einem Überwa-
chungsorgan zu unterwerfen. Dass eine derart kleine Organisation wie der Blinden-
verband134 eine so vorsichtige Behandlung vonseiten des autoritären Regimes erfuhr,
lässt sich nur mit der Befürchtung negativer Reaktionen in der Öffentlichkeit erklären,
die ein – angesichts der unantastbaren Position der Kriegsblinden – symbolträchtiger
Auflösungsbescheid wohl hervorgerufen hätte. Dem Obmann Hans Hirsch blieb je-
denfalls nichts anderes übrig, als sich mit der Vorgangsweise zunächst einverstanden
zu erklären135 und schließlich ganz abzudanken.136
Der Verband kriegsbeschädigter Intellektueller wurde nach der Überprüfung seiner
ideologischen Ausrichtung als „unpolitisch“137 eingestuft, was in diesem Fall nur hieß,
dass er jedes Naheverhältnisses zur Sozialdemokratie unverdächtig war, denn der Ob-
mann wurde – durchaus politisch – als „vaterländisch gesinnt“138 beschrieben, andere
Funktionäre galten als christlichsozial, einer sogar als nationalsozialistisch, was die
Behörden aber trotz des geltenden Verbotes der NSDAP interessanterweise nicht wei-
ter beschäftigte.139 Der Verband stellte seine Loyalität gegenüber dem neuen Regime
jedenfalls gleich in den „bewegten Tagen“140 des Februar 1934 unter Beweis, indem er
korporativ der Vaterländischen Front beitrat und eine Spende für die Hinterbliebenen
der bei den Februarkämpfen ums Leben gekommenen Mitglieder der Exekutive an
den Fey-Fonds überwies.
Hirsch galt – trotz Mitgliedschaft in der Vaterländischen Front – als Sozialdemokrat. Er wurde auch
wegen seines angeblich leichtfertigen Umgangs mit den Vereinsgeldern kritisiert ; diese Vorwürfe wa-
ren schon 1932 erhoben worden ; „Schmarotzer an den Kriegsblinden. Hochstapelei im Verband der
Kriegsblinden“, in : Reichspost, Nr. 52 v. 21.2.1932, S. 9. Eine Revision der Vereinsgebarung durch die
Wirtschaftspolizei ergab, dass der Verein 1931 nur 20 % der Jahreseinnahmen für die Unterstützung
der Mitglieder, aber 75 % für Gehälter und Spesen ausgegeben hatte ; AT-OeStA/AdR BKA BKA-I
BPDion Wien VB, VIII 2818 (Verband der Kriegsblinden Österreichs), BPDion Wien/Wirtschafts-
polizei an Staatsanwaltschaft v. 12.2.1934.
133 Ebd., BKA an BPDion Wien v. 23.2.1934.
134 Vgl. zur Zahl der Kriegsblinden in Österreich Kapitel 9.1.2.1 und Kapitel 15.1.
135 AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BPDion Wien VB, VIII 2818 (Verband der Kriegsblinden Österreichs),
Hirsch v. 2.3.1934.
136 Ebd., Bezirkspolizeikommissariat Landstraße v. 5.4.1934.
137 AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BPDion Wien VB, VIII 2910 (Reichsverband der kriegsbeschädigten
Intellektuellen Österreichs), BPDion Wien/VB v. 1.5.1934.
138 Ebd., Bezirkspolizeikommissariat Landstraße v. 20.4.1934.
139 Ebd., Bezirkspolizeikommissariat Mariahilf v. 16.4.1934 ; Bezirkspolizeikommissariat Landstraße v.
18.4.1934. Die NSDAP war in Österreich seit dem 19.6.1933 verboten.
140 „An unsere Mitglieder !“, in : Nachrichten Reichsverband, Folge 27 v. 23.3.1934, S. 1f, hier S. 2.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918