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482 Statistik der Kriegsopfer
versuchte, einen Überblick über den Stand der Anmeldungen auf Leistungen nach
dem IEG zu gewinnen, mussten die Verantwortlichen feststellen, dass die ursprüngli-
che Schätzung bei Weitem zu niedrig gegriffen war. Im April 1922, als weder alle An-
träge bereits bearbeitet waren noch alle Betroffenen ihren Leistungsanspruch überhaupt
schon angemeldet hatten, betrug die Zahl der Kriegsbeschädigten, die mindestens 15 %
MdE nachweisen konnten, 126.761.16 Wie der Tabelle 17 zu entnehmen ist, waren zu
diesem Zeitpunkt rund 21.000 Anträge noch nicht entschieden, daher lag – unter der
Annahme der gleichen Anerkennungsrate wie bei den bereits erledigten Anträgen
– die
Zahl der Kriegsbeschädigten, wie sie das IEG definierte, wahrscheinlich noch um rund
16.00017 höher. Somit dürften im April 1922 nicht weniger als ca. 143.000 Kriegsbe-
schädigte in Österreich gelebt haben. Das heißt aber, dass man sich bei der Schätzung
der Zahl der Kriegsbeschädigten um mehr als 100 % geirrt hatte. Es ist ganz wichtig,
sich bei diesen Zahlenspielen neuerlich vor Augen zu halten, dass die Statistiken, die
nach 1918 produziert wurden, eigentlich nicht Kriegsbeschädigte zählten, sondern Ren-
tenempfänger, solche Personen also, die eine MdE von wenigstens 15 % nachweisen
konnten. Über die ebenfalls anspruchsberechtigten Personen, die Leistungen aus dem
Titel der Heilbehandlung oder der beruflichen Ausbildung erhielten, ohne gleichzeitig
auch eine Invalidenrente zu beziehen, schweigen sich die Aufstellungen aus.
Die in der Tabelle 17 angeführten Zahlen spiegeln im Wesentlichen jene Verhält-
nisse wider, die kurz vor der 7. Novelle zum IEG, also Mitte 1922, geherrscht hatten.18
Eine der einschneidendsten Veränderungen, die diese Novelle brachte, war die zwangs-
weise Abfertigung der Bezieher der beiden untersten Rentenstufen, jener Kriegsbe-
schädigten also, die nicht mehr als 35 % MdE nachweisen konnten. Aus den Zahlen in
Tabelle 17 wird deutlich, dass dadurch mit einem Schlag mehr als die Hälfte
– 57,6 %
–
der Rentenbezieher aus dem Bezug herausfielen und nur mehr knapp 55.000 Perso-
nen eine Invalidenrente bezogen. Die Statistiken verzeichneten jene Personen, die im
Zuge der 7. Novelle ihre Rente verloren, aber auch weiterhin.
Insgesamt kann man festhalten, dass die Größe der Gruppe der Kriegsbeschädigten
mit mehr als 15 % MdE relativ stabil gewesen sein dürfte. Neuanmeldungen waren
ab Juni 1922 (nach der 6. Novelle zum IEG19) nur noch in Ausnahmefällen möglich,
16 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1399, 13362/1922.
17 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht waren 165.737 Anträge erledigt, das heißt die Anerken-
nungsrate lag bei 76,4 %.
18 BGBl 1922/430. Das Gesetz trat am 14.7.1922 in Kraft ; vgl. dazu ausführlich Kapitel 10.3.4.
19 BGBl 1922/112. Art I des Gesetzes befristete Anmeldungen auf Ansprüche aus dem Titel des IEG
mit 30.5.1922. 1924 wurde mit der 8. Novelle zum IEG eine Art Gnadenrecht für den Sozialminister
eingeräumt, der nun in „rücksichtswürdigen Fällen“ eine Fristversäumnis bei der Anmeldung nachsehen
konnte ; BGBl 1924/256, Pkt. 10a.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Wundes des Staates
- Subtitle
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Authors
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 586
- Categories
- Geschichte Nach 1918