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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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482 Statistik der Kriegsopfer versuchte, einen Überblick über den Stand der Anmeldungen auf Leistungen nach dem IEG zu gewinnen, mussten die Verantwortlichen feststellen, dass die ursprüngli- che Schätzung bei Weitem zu niedrig gegriffen war. Im April 1922, als weder alle An- träge bereits bearbeitet waren noch alle Betroffenen ihren Leistungsanspruch überhaupt schon angemeldet hatten, betrug die Zahl der Kriegsbeschädigten, die mindestens 15 % MdE nachweisen konnten, 126.761.16 Wie der Tabelle 17 zu entnehmen ist, waren zu diesem Zeitpunkt rund 21.000 Anträge noch nicht entschieden, daher lag  – unter der Annahme der gleichen Anerkennungsrate wie bei den bereits erledigten Anträgen  – die Zahl der Kriegsbeschädigten, wie sie das IEG definierte, wahrscheinlich noch um rund 16.00017 höher. Somit dürften im April 1922 nicht weniger als ca. 143.000 Kriegsbe- schädigte in Österreich gelebt haben. Das heißt aber, dass man sich bei der Schätzung der Zahl der Kriegsbeschädigten um mehr als 100 % geirrt hatte. Es ist ganz wichtig, sich bei diesen Zahlenspielen neuerlich vor Augen zu halten, dass die Statistiken, die nach 1918 produziert wurden, eigentlich nicht Kriegsbeschädigte zählten, sondern Ren- tenempfänger, solche Personen also, die eine MdE von wenigstens 15 % nachweisen konnten. Über die ebenfalls anspruchsberechtigten Personen, die Leistungen aus dem Titel der Heilbehandlung oder der beruflichen Ausbildung erhielten, ohne gleichzeitig auch eine Invalidenrente zu beziehen, schweigen sich die Aufstellungen aus. Die in der Tabelle 17 angeführten Zahlen spiegeln im Wesentlichen jene Verhält- nisse wider, die kurz vor der 7. Novelle zum IEG, also Mitte 1922, geherrscht hatten.18 Eine der einschneidendsten Veränderungen, die diese Novelle brachte, war die zwangs- weise Abfertigung der Bezieher der beiden untersten Rentenstufen, jener Kriegsbe- schädigten also, die nicht mehr als 35 % MdE nachweisen konnten. Aus den Zahlen in Tabelle 17 wird deutlich, dass dadurch mit einem Schlag mehr als die Hälfte  – 57,6 %  – der Rentenbezieher aus dem Bezug herausfielen und nur mehr knapp 55.000 Perso- nen eine Invalidenrente bezogen. Die Statistiken verzeichneten jene Personen, die im Zuge der 7. Novelle ihre Rente verloren, aber auch weiterhin. Insgesamt kann man festhalten, dass die Größe der Gruppe der Kriegsbeschädigten mit mehr als 15 % MdE relativ stabil gewesen sein dürfte. Neuanmeldungen waren ab Juni 1922 (nach der 6. Novelle zum IEG19) nur noch in Ausnahmefällen möglich, 16 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1399, 13362/1922. 17 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht waren 165.737 Anträge erledigt, das heißt die Anerken- nungsrate lag bei 76,4 %. 18 BGBl 1922/430. Das Gesetz trat am 14.7.1922 in Kraft ; vgl. dazu ausführlich Kapitel 10.3.4. 19 BGBl 1922/112. Art I des Gesetzes befristete Anmeldungen auf Ansprüche aus dem Titel des IEG mit 30.5.1922. 1924 wurde mit der 8. Novelle zum IEG eine Art Gnadenrecht für den Sozialminister eingeräumt, der nun in „rücksichtswürdigen Fällen“ eine Fristversäumnis bei der Anmeldung nachsehen konnte ; BGBl 1924/256, Pkt. 10a.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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