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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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500 Statistik der Kriegsopfervereine der  – wie die IEK Tirol vermerkte  – „ziemliche Popularität“4 besaß und eine Haus- schuherzeugungswerkstätte für seine Mitglieder betrieb. In Vorarlberg bildete sich der autonome Landesverband der Kriegerwitwen und Waisen.5 Beide Vereine waren christ- lich orientiert und kamen wahrscheinlich  – vor allem im katholischen Kernland Tirol  – dem ländlichen Bedürfnis nach christlichsozialen Organisationen entgegen. Zwischen den jeweiligen Landesverbänden des Zentralverbandes und den Witwenvereinen gab es trotz evidenter Gehässigkeit der Ersteren, die den Hinterbliebeneneinrichtungen „Eigenbrötelei“6 vorwarfen, wiederholt auch Kooperationen. 15.1.2 Die Macht des IEG Das IEG bildete grundsätzlich den Anknüpfungspunkt für die österreichischen Kriegsopfervereine, indem sich diese eng an die dort getroffenen Bestimmungen an- lehnten und die Definition des IEG, wer als Kriegsbeschädigter oder Kriegshinterblie- bener zu gelten habe, übernahmen. Der Zentralverband etwa akzeptierte nur solche Personen als Mitglieder, die Ansprüche aus dem Titel des IEG besaßen.7 Der Verband christlicher Kriegsinvalider, Kriegerwitwen und Waisen Deutsch-Österreichs, der aus ei- nem Heimkehrerverband hervorgegangen war und durch seine Transformation in den Reichsbund der Kriegsopfer, einen eindeutigen Kriegsopferverband also, eine beachtliche Wandlung durchgemacht hatte, war weniger dezidiert und stellte in seinen Satzungen keinen direkten Bezug zur Definition des IEG her.8 Doch hier wie da galt : Ordentli- ches Mitglied in einem Kriegsopferverband konnte nur werden, wer Kriegsbeschädig- ter, Kriegerwitwe oder Kriegswaise war. Die Aufnahme von „bloßen“ Veteranen war ausgeschlossen. Die klare Beschränkung der Vereine auf die Klientel der (anspruchsberechtigten) Kriegsopfer war keineswegs zufällig, sondern vom Gesetzgeber geradezu erzwungen. Das Invalidenentschädigungsgesetz enthielt nämlich von Anfang an eine vergleichs- weise weitgehende Mitbestimmungskomponente, was sich darin ausdrückte, dass in jeder der zahlreichen Kommissionen, die zur Durchführung der unterschiedlichen 4 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1559, Sa 44, 1607/1920, Verzeichnis aller im Bereiche der IEK für Tirol in Innsbruck bestehenden Invaliden-, Witwen- und Waisen-Organisationen. 5 Ebd., Kt. 1559, Sa 44. 6 [Maximilian Brandeisz], Der Kriegsopferfonds, in : Der Invalide, Nr. 3 v. 1.2.1921, S.  1f, hier S.  1 ; vgl. auch „Frau Haas, die Invalidenmutter“, in : ebd., Nr. 13/14 v. 25.7.1921, S.  5. 7 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1559, Sa 44, 34497/1920, Satzungen des Zentralverbandes der Lan- desorganisationen der Kriegsinvaliden und Kriegerhinterbliebenen Oesterreichs, Beschlossen […] am 15. und 16. Mai 1920, § 7. 8 Ebd., Kt. 1559, Sa 44, 24027/1919, Satzungen des Verbandes christlicher Kriegsinvalider, Krieger-Wit- wen und Waisen Deutsch-Oesterreichs (Abschrift).
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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