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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Habsburg-Hartlieb, Volume 7
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Page - 68 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Habsburg-Hartlieb, Volume 7

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Habsburg — Maria Theresia 68 Habstmrg — Maria Theresia Die schon 1340 von dem Herzoge Ab brecht dem Lahmen, 1326 von Fer- dinand I., 1634 von Ferdinand I I I . gegebenen Amortisationsgesttze für geist- liche Gemeinheiten wurden durch das Gesetz vom 26. August 1771 erneuert; ein Gesetz vom 31. August 1771 beschränkte die Borsteher der Klöster im Gebrauche und Mißbrauche der Kerkerstrafen; mit dem 23.Juli 1772 erschien eine Vorschrift über den Einfluß der Geistlichkeit auf letzt- willige Anordnungen und Vermächtnisse; mit dem 16. September 1773 wurden die Asyle aufgehoben und früher schon (1773) wurde das ältere Gebot, allen Verkehr mit dem römischen Hofe nur durch das Ministerium des Amßern zu pflegen, erneuert. Die alten landesherrlichen Rechte, die Grenzen der Diöcesen zu bestimmen, zu große Sprengel abzu- theilen, zu kleine zu vereinigen, die Gerichtsbarkeit auswärtiger Bischöfe aus ihren Staaten auszuschließen, wurden von Mar ia Theresia mit Stand- hastigkeit behauptet. Am 30. September 1748 erneuerte die KaiseriN'Kömgin mit Zustimmung des römischen Hofes den alten Titel Apostolische Majestät, dessen eigentliche Bedeutung der gelehrte Kollar in zwei Abhandlungen über das Patronatsrecht und über die gesetz. gebende Gewalt der ungarischen Könige in Kirchensachen dargestellt hat. Um den Unterthan aus seiner Abhängigkeit vom Gutsbesitzer zu befreien und letzteren den Gesetzen mehr zu unterordnen, als bisher der Fall war, schuf die Kaisern die Kreis- ämter; ferner als Mittelbehörde zwischen den Statthaltereien und dem Monarchen die Hofstellen; trennte Administration in engster Bedeutung, Finanzen und Justiz strenge von einander. Die aus den Zeiten des Faustrechts stammende Carol ina ließ sie durch einen eigenen viel milderen Strafcodex, die sogenannte Theresiana ersetzen; hob auf den durchgreifenden Vorschlag des unver- geßlichen Sonnenfels mit Gesetz vom 1. Jänner 1776 die Tortur ganz auf und beschränkte die Todesstrafe auf die groß» ten und gefährlichsten Verbrechen. Nicht minder bedeutend waren ihre Vornahmen für die innere Verbindung des Reiches. So wurden 1772 die 46 Zipftrstädte Ungarn einverleibt; 1770 Temesvär mit dem Banat verbunden; die Privilegien der serbischen Colonisten gleich bei ihrem Regierungsantritte bestätigt; 1772 eine illyrische Hofdeputation aufgestellt, mit 20. Juli 1771 und 2. Jänner 1777 besondere illyrische Reglements gegeben und eine eigene Hofbuchdruckerei für dieselbe gestattet. Siebenbürgen wurde 1764 ein eigenes Großfürstenthum und die Grenze erhielt eine eigene Verfassung, welche noch heute durch keine bessere ersetzt werden kann. Für die Hebung des Handels und der Gewerbe waren die vielen Kriegsjahre ihrer Regierung sehr hinderlich, übrigens unterstützte der Hof sehr alle entsprechenden Unter- nehmungen und zur Förderung des Han- dels errichtete die Kaiserin 1766 einen eigenen Hofcommerzienrath. Was die Geschichte der Staatswirthschaft, der Industrie und des Handels anbelangt, so find Männer, wie Horn eck, Iusti, Sonnenfels, ferner unter dem hohen Adel die Grafen von Haugwitz, Hatz» feld, Karl und Ludwig Zinzendorf und Pottendorf, Freiherr Friedrich von Eger, Alle unter Mar ia There- sia thätig, Namen von gutem Klang. Der Hafen von Livorno, der große Leucht« thurm zu Ostende wurden erbaut; zahl» reiche Canäle in Belgien und der Lom- bardie, die kühnen Straßen in Tirol und in den Niederlanden gezogen; das
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Habsburg-Hartlieb, Volume 7
Title
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Subtitle
Habsburg-Hartlieb
Volume
7
Author
Constant von Wurzbach
Publisher
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Location
Wien
Date
1861
Language
German
License
PD
Size
13.41 x 21.45 cm
Pages
472
Keywords
Biographien, Lebensskizzen
Categories
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