Seite - 68 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Habsburg-Hartlieb, Band 7
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Habsburg — Maria Theresia 68 Habstmrg — Maria Theresia
Die schon 1340 von dem Herzoge Ab
brecht dem Lahmen, 1326 von Fer-
dinand I., 1634 von Ferdinand I I I .
gegebenen Amortisationsgesttze für geist-
liche Gemeinheiten wurden durch das
Gesetz vom 26. August 1771 erneuert;
ein Gesetz vom 31. August 1771 beschränkte
die Borsteher der Klöster im Gebrauche
und Mißbrauche der Kerkerstrafen; mit
dem 23.Juli 1772 erschien eine Vorschrift
über den Einfluß der Geistlichkeit auf letzt-
willige Anordnungen und Vermächtnisse;
mit dem 16. September 1773 wurden die
Asyle aufgehoben und früher schon (1773)
wurde das ältere Gebot, allen Verkehr
mit dem römischen Hofe nur durch das
Ministerium des Amßern zu pflegen,
erneuert. Die alten landesherrlichen
Rechte, die Grenzen der Diöcesen zu
bestimmen, zu große Sprengel abzu-
theilen, zu kleine zu vereinigen, die
Gerichtsbarkeit auswärtiger Bischöfe aus
ihren Staaten auszuschließen, wurden
von Mar ia Theresia mit Stand-
hastigkeit behauptet. Am 30. September
1748 erneuerte die KaiseriN'Kömgin mit
Zustimmung des römischen Hofes den
alten Titel Apostolische Majestät,
dessen eigentliche Bedeutung der gelehrte
Kollar in zwei Abhandlungen über
das Patronatsrecht und über die gesetz.
gebende Gewalt der ungarischen Könige
in Kirchensachen dargestellt hat. Um den
Unterthan aus seiner Abhängigkeit vom
Gutsbesitzer zu befreien und letzteren den
Gesetzen mehr zu unterordnen, als bisher
der Fall war, schuf die Kaisern die Kreis-
ämter; ferner als Mittelbehörde zwischen
den Statthaltereien und dem Monarchen
die Hofstellen; trennte Administration
in engster Bedeutung, Finanzen und
Justiz strenge von einander. Die aus
den Zeiten des Faustrechts stammende
Carol ina ließ sie durch einen eigenen viel milderen Strafcodex, die sogenannte
Theresiana ersetzen; hob auf den
durchgreifenden Vorschlag des unver-
geßlichen Sonnenfels mit Gesetz vom
1. Jänner 1776 die Tortur ganz auf und
beschränkte die Todesstrafe auf die groß»
ten und gefährlichsten Verbrechen. Nicht
minder bedeutend waren ihre Vornahmen
für die innere Verbindung des Reiches.
So wurden 1772 die 46 Zipftrstädte
Ungarn einverleibt; 1770 Temesvär mit
dem Banat verbunden; die Privilegien
der serbischen Colonisten gleich bei ihrem
Regierungsantritte bestätigt; 1772 eine
illyrische Hofdeputation aufgestellt, mit
20. Juli 1771 und 2. Jänner 1777
besondere illyrische Reglements gegeben
und eine eigene Hofbuchdruckerei für
dieselbe gestattet. Siebenbürgen wurde
1764 ein eigenes Großfürstenthum und
die Grenze erhielt eine eigene Verfassung,
welche noch heute durch keine bessere
ersetzt werden kann. Für die Hebung
des Handels und der Gewerbe waren
die vielen Kriegsjahre ihrer Regierung
sehr hinderlich, übrigens unterstützte
der Hof sehr alle entsprechenden Unter-
nehmungen und zur Förderung des Han-
dels errichtete die Kaiserin 1766 einen
eigenen Hofcommerzienrath. Was die
Geschichte der Staatswirthschaft, der
Industrie und des Handels anbelangt,
so find Männer, wie Horn eck, Iusti,
Sonnenfels, ferner unter dem hohen
Adel die Grafen von Haugwitz, Hatz»
feld, Karl und Ludwig Zinzendorf
und Pottendorf, Freiherr Friedrich
von Eger, Alle unter Mar ia There-
sia thätig, Namen von gutem Klang.
Der Hafen von Livorno, der große Leucht«
thurm zu Ostende wurden erbaut; zahl»
reiche Canäle in Belgien und der Lom-
bardie, die kühnen Straßen in Tirol
und in den Niederlanden gezogen; das
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Habsburg-Hartlieb, Band 7
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Habsburg-Hartlieb
- Band
- 7
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1861
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 472
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon