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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Hartmann-Heyser, Volume 8
Page - 77 -
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Page - 77 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Hartmann-Heyser, Volume 8

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Hanschild 77 Hauschild der andere die „gelehrte Schule". Das erste ist für Jünglinge berechnet, die in eine Fachschule, auf ein Comptoir, zur Erlernung eines Gewerbes, in eine Dienstlehre übergehen wollen, und vollendet seine Aufgabe in einer Classe mit einjährigem Cursus, so daß der junge Mensch, wenn er von unten auf im richtigen Gange aufwärts geschritten ist, mit dem 16. oder 16. Lebensjahre die Schule hinter sich hat. Das „gelehrte Gymna- sium" braucht begreiflich mehr Zeit, das Vierfache, und enthält 4 Classen mit je ein- jährigem Curfus. I n der untersten dieser Claffen tritt von den alten Sprachen, diesem hier neuen Elemente, die römische allein auf und zwar gleich mit 10 Stunden; zu ihr gesellt sich in der folgenden Classe die grie- chische mit 4 Stunden, welche in den zwei folgenden Classen 7 Stunden in Anspruch nimmt, während die römische als schon tüchtig eingeübt, auf 6 zurücktritt. Für Jene, welche wollen, kommt noch das Hebräische als Vorbereitung zum theologischen Studium hin- zu. Das Römische und Griechische wird seiner Zeit als Unterrichtssprache benützt und das früher massenhaft getriebene, und darum fest' sitzende Englisch und Französisch wird nur in den Stunden über Literaturgcschichte fort« geübt. Dieß ist in den allgemeinsten Umrissen der Plan des „modernen Gesammtaym- nasiums", welcher schon deßhalb beheizt« genswerth ist, weil er ein Element in den Vordergrund stellt, welches in der Gegen« wart uon höchster Bedeutung ist, die Sprach« kenntniß; dann aber. weil er die praktische für's Leben nöthige Ausbildung voranstellt, ohne jedoch die classische Bildung, zu welcher man hier auf richtigerem Wege gelangt, als nach dem bisherigen Plane, zu vernachlässigen. Hauschild, Ignaz (Ad v o cat und Ab- geordneter des österreichischen Reichs- tages 1848 und des Reichsrathes 1861). Zeitgenoß. Studirte die Rechte in Prag, wo er auch die juridische Doctorwürde erhielt und darauf die Advocatur aus- übte. Im Jahre 1848 wurde er von der Stadt Hohenmauth in den öster- reichischen Reichstag entsendet. I n dem- selben bezeichnete er bei dem ersten Anlasse, als er das Wort nahm (in der 6. vor- berathenden Sitzung, 18. Juli) die Herren Borrosch, Palacky, Rieger und Strobach als Manner des allgemeinen Vertrauens und stellt an die Versamm» lung die Frage, wer thätigere Männer (worin thätig, gibt H. nicht bekannt) als die Genannten vorweisen könne? In der 13. Sitzung (vom 4. August) bestreitet er den Wahlern das Recht, ihren Deputirten das Mandat zurückzuziehen, indem er sich gegen die Abstimmung durch Namens-- aufruf aussprach. In der Sitzung vom 11. September, in welcher der Abgeordnete Rieger die fulminante Rede in Betreff der Sprachmfrage hielt, sprach H. für den Antrag des Abgeordneten Hawliczek, welcher verlangte, daß vor jeder Abstim- mung, wenn es 10 Abgeordnete verlan- gen, die Abstimmungsfrage in der ihnen verständlichen Sprache durch einen von der Kammer aufgestellten Translator laut mitgetheilt werde. In der 43. Sitzung (16. September) beantragte er, daß die Commissionen zur Regelung von Grund» streitigkeiten nicht vom Reichstage, son- dern von der Exekutivgewalt aufgestellt werden sollen: in der 44. Sitzung (vom 19. September) willfahrt der Präsident seiner Forderung, daß Abgeordneter Gold mark wegen unanständigen Be» nehmens zur Ordnung gerufen werde; in der 77. zu Kremsier (am 24. Jänner 1849) gehaltenen Sitzung sprach er da für den von dem Minoritätsvotum bean- tragten Satz: „Die Todesstrafe ist abge« schafft" in den Z. 6 der Grundrechte, wel- cher Geschwornengerichte, Oeffentlichkeit und Mündlich» des gerichtlichen Ver- fahrens festsetzt, aufzunehmen; und wird sein Antrag von der Versammlung unter« stützt; und endlich in der 99. Sitzung (vom 6. März) stellte er mit der öechi- schen Partei an den Iustizmwister die In« terpellation, betreffend die Prager Juni. ereigmsse. Mit diesem Acte schließt seine-
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Hartmann-Heyser, Volume 8
Title
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Subtitle
Hartmann-Heyser
Volume
8
Author
Constant von Wurzbach
Publisher
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Location
Wien
Date
1862
Language
German
License
PD
Size
13.41 x 21.45 cm
Pages
514
Keywords
Biographien, Lebensskizzen
Categories
Lexika Wurzbach-Lexikon
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