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iä") in Cramer's ))
(1210); —
altsrnation.
(1227); —
1766);
die letztgenannten sechs Abhandlungen
und noch einige andere erschienen, als
H. während des damaligen Krönungs-
geschäftes zu Frankfurt die reichskundige
Holzhäuser-Restitutionssache betrieb; —-
„Merkwürdige Beyträge zur Erläuterung
der Concordare", in Cramer's „Neben,
stunden" (83. Th.); — „visL
^0336321012. Lit
«) edä. (103: ^!i.); diese beiden
Abhandlungen mit einer die Streitfrage
zunächst erörternden Ausführung ver»
öffentlichte H., als im Jahre 1769 das
Bisthum Regensburg durch den Antritt
des Bisthums Augsburg ledig wurde,
bei welcher Gelegenheit die römischen
Curialisten behaupteten, daß bei Regens-
burg nicht ein deutsches Wahlrecht, son«
dem ein päpstliches Collectionsrecht ein-
treten müsse, worauf H. dieselben eines
besseren belehrte; —
177l, 40.), diese wichtige Schrift
entsprang zur Zeit, als 1768 der Chur-
fürst von Mainz das Bisthum inWorms
erhielt und die römischen Curialisten die
Annaten noch einmal von dem Erzbis-
thume Mainz unter dem Vorwcmde ver-
- langten, daß durch Erlangung des zweiten
Bisthums das erste Bisthum ipso ^'ure
vaeant sei, folglich vom Papste wiederum
verliehen würde. Ungeachtet der chur»
mainzischen Gegenvorstellungen, daß
weder bei den Churvorfahren, die zugleich Bischöfe in Worms geworden, noch sonst
in Deutschland diese Zumuthung je
geltend gemacht worden sei, beharrte
dennoch die römische Curie auf ihrem
Verlangen, ließ aber zugleich merken,
daß man sich, wenn Churmainz darum
nachsuchen wollte, vielleicht mit der
Hälfte oder gar dem dritten Theile
begnügen würde. Um diese dem deutschen
Reiche, insbesondere aber den geistlichen
Reichsstanden äußerst schädliche Neuerung
zu vereiteln, schrieb H. die obige Schrift,
worin er ausführt, wie weit Deutschland
berechtigt sei, dem stets im Wachsen
begriffenen Verlangen der Curie, beson»
ders in Absicht auf die Annaten entgegen»
zutreten. Sobald die „OdLervationoü"
in Rom bekannt geworden waren, wurde
von Mainz noch insbesondere nach Rom
berichtet, daß man sich in Betreff der
verlangten Mainzer Annaten zu gar nichts
verstehen wolle; würde jedoch Rom auf
seiner Forderung beharren, so sähe sich
Churmainz gezwungen, diesen Gegen-
stand vor den Reichstag zu bringen,
werde aber bis zur Austragung der
Streitsache auch die Zahlung der Worin»
ser Annaten zurückhalten. Würde aber
Rom die Forderung der Mainzer Annaten
fallen lassen, so wolle man zur Bezei«
gung besonderer Achtung die Wormser
Annaten noch zu entrichten sich gefallen
lassen. Der Erfolg war. daß Rom mit
den Wormser Annaten sich begnügte; —
. Z, 4 ei «5
4772) 4".); diese
Schrift machte in Rom Aufsehen; als
Papst Clemens XIV. sie gelesen,
bemerkte er, es sei den Deutschen nicht
zu verübeln, wenn sie fest darauf bestün-
den, wns der päpstliche Stuhl in kritischen
Lagen ihnen feierlich zugesagt habe;
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Hibler-Hysel, Volume 9
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Hibler-Hysel
- Volume
- 9
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1863
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 518
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon