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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Hibler-Hysel, Band 9
Seite - 273 -
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Seite - 273 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Hibler-Hysel, Band 9

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Zorix 271 Zorix iä") in Cramer's )) (1210); — altsrnation. (1227); — 1766); die letztgenannten sechs Abhandlungen und noch einige andere erschienen, als H. während des damaligen Krönungs- geschäftes zu Frankfurt die reichskundige Holzhäuser-Restitutionssache betrieb; —- „Merkwürdige Beyträge zur Erläuterung der Concordare", in Cramer's „Neben, stunden" (83. Th.); — „visL ^0336321012. Lit «) edä. (103: ^!i.); diese beiden Abhandlungen mit einer die Streitfrage zunächst erörternden Ausführung ver» öffentlichte H., als im Jahre 1769 das Bisthum Regensburg durch den Antritt des Bisthums Augsburg ledig wurde, bei welcher Gelegenheit die römischen Curialisten behaupteten, daß bei Regens- burg nicht ein deutsches Wahlrecht, son« dem ein päpstliches Collectionsrecht ein- treten müsse, worauf H. dieselben eines besseren belehrte; — 177l, 40.), diese wichtige Schrift entsprang zur Zeit, als 1768 der Chur- fürst von Mainz das Bisthum inWorms erhielt und die römischen Curialisten die Annaten noch einmal von dem Erzbis- thume Mainz unter dem Vorwcmde ver- - langten, daß durch Erlangung des zweiten Bisthums das erste Bisthum ipso ^'ure vaeant sei, folglich vom Papste wiederum verliehen würde. Ungeachtet der chur» mainzischen Gegenvorstellungen, daß weder bei den Churvorfahren, die zugleich Bischöfe in Worms geworden, noch sonst in Deutschland diese Zumuthung je geltend gemacht worden sei, beharrte dennoch die römische Curie auf ihrem Verlangen, ließ aber zugleich merken, daß man sich, wenn Churmainz darum nachsuchen wollte, vielleicht mit der Hälfte oder gar dem dritten Theile begnügen würde. Um diese dem deutschen Reiche, insbesondere aber den geistlichen Reichsstanden äußerst schädliche Neuerung zu vereiteln, schrieb H. die obige Schrift, worin er ausführt, wie weit Deutschland berechtigt sei, dem stets im Wachsen begriffenen Verlangen der Curie, beson» ders in Absicht auf die Annaten entgegen» zutreten. Sobald die „OdLervationoü" in Rom bekannt geworden waren, wurde von Mainz noch insbesondere nach Rom berichtet, daß man sich in Betreff der verlangten Mainzer Annaten zu gar nichts verstehen wolle; würde jedoch Rom auf seiner Forderung beharren, so sähe sich Churmainz gezwungen, diesen Gegen- stand vor den Reichstag zu bringen, werde aber bis zur Austragung der Streitsache auch die Zahlung der Worin» ser Annaten zurückhalten. Würde aber Rom die Forderung der Mainzer Annaten fallen lassen, so wolle man zur Bezei« gung besonderer Achtung die Wormser Annaten noch zu entrichten sich gefallen lassen. Der Erfolg war. daß Rom mit den Wormser Annaten sich begnügte; — . Z, 4 ei «5 4772) 4".); diese Schrift machte in Rom Aufsehen; als Papst Clemens XIV. sie gelesen, bemerkte er, es sei den Deutschen nicht zu verübeln, wenn sie fest darauf bestün- den, wns der päpstliche Stuhl in kritischen Lagen ihnen feierlich zugesagt habe;
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Hibler-Hysel, Band 9
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Hibler-Hysel
Band
9
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1863
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
518
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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