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zogen worden, auf der Auflösung der
akademischen Legion und auf Entfernung
aller nicht nach Wien zuständigen Studi>
renden. Dieses Verhalten H.'s blieb nicht
Geheimniß. Als obige Maßregeln, erst
40 Tage spater, am 23. Mai im Minister-
rathe beschlossen wurden und über diesen
Beschlüssen die Barrikaden des 26. Mai
entstanden, decretirte der an diesem Tage
entstandene Volkssichecheitsausschuß die
Verhaftung Hye's. H. stellte sich frei.
willig demselben, wurde in Haft genom«
inen, fünf Tage in derselben behalten,
dann auf Ehrenwort und unter Aufsicht
frei gegeben, und sofort wegen Hoch»
verrathes an der Souveränität des Vol.
kes in Anklagestand versetzt. Im Sicher-
heitsausschuß wurde wohl H.'s Ver-
urtheilung zum Tode beantragt, aber
man hielt es räthlich, H. dem Kriminal-
gerichte zu überantworten, welches H.'s
Thätigkeit nicht nur nicht als strafbar, son-
dern als den Pflichten eines kais. Staats-
beamten angemessen erkannte. Aber Hye
hielt es ferner für gerathen, sich von jeder
Betheiligung an den öffentlichen Angele-
genheiten fern zu halten. Nach einem ihm
ertheilten Amtsurlaube zog er sich zu
seinen Eltern nach Oberösterreich zurück
und lebte dort in voller Zurückgezogen»
heit, ohne jedoch es verhindern zu kön>
nen, daß ihn das Vertrauen aller beson»
nenen Fortschrittsmänner immer wieder
in den Vordergrund stellte. So wurde er
in die Nationalversammlung nach Frank»
fürt gewählt, nahm aber diese Wahl
ebenso wenig an, als früher die ihm
von dem Grafen Ficquelmont im
März 4848 übertragene Mission zu dem
Frankfurter Vorparlamente; auch eine
ihm angetragene Candidatur zum Abcze->
ordneten des österreichischen Reichstages
wies H. entschieden zurück. Im November
1848 kehrte H. in seinen Amtsberuf in's Justizministerium nach Wien zurück
und wurde am 3. März 4849 zu Leoben
in den österreichischen Reichstag gewählt.
Ehe er sich aber entschließen konnte,
ob er die Wahl annehmen oder ablehnen
sollte, fand die Auflösung des Reichs«
tages Statt. Auch auf schriftstellerischem
Gebiete war H. in seinem Fache thätig.
Außer einigen kleineren Abhandlungen
in der Wagner-Kudler'schen „Zeit'
schrift für Rechtsgelehrsamkeit", u. z.:
„Beitrag zur österreichischen Straftechts-
geschichte" (1844, I, 333—386) - und
„Bemerkungen über die Methode bei
Sammlungen von Nachtragsgesetzen zu
schon bestehenden Gesetzbüchern" (1848,
I) 160—186), gab er heraus eine
„Zusammenstellung nun solchen Inpplemrnten
zum I. Gheile des österreichischen Strafgesetz-
buches mm I. «September I80Z, mlche weder in
F. N. I. Milnchers Handbuche, nach in einer der
früheren 'ähnlichen Nlmeüen-Sllmmlnngen zn diesem
st. G. N. richlllten 2ind" (Wien 1843. 8".);
— „Nus österreichische Strafgesetzbuch über Ver-
brechen, Vergehen und Nebertretuugen', die dllzn
gehörigen Verordnungen über die Oompetenj
der Strafgerichte und die r^aressurdnnng mm
27. Mai H852 erläutert" (Wien 1834, Manz,
gr. 8".), wovon aber nur der 1. Band,
daraus besonders „Des österreichischen
Strafgesetzes allgemeiner Theil. Umfas-
send: Das Kundmachungspatent" (Art.
I—IX), und die ersten sechs Hauptstücke
des ersten Theiles (§§.1—37), und davon
die ungarische Uebersetzung einiger weni-
ger Lieferungen erschienen ist; — und
„Nie leitenden GrundZiitze der österreichischen
StrafproeeZsardnung mm 39. Inli 580Z erörtert"
(ebd. 1834, 8°.), Welche beiden Werke
Zaio t t i in's Italienische übersetzt hat.
H., welcher überdieß bei mehreren
humanistischen Vereinen seit Jahren eine
ersprießliche Thätigkeit entfaltet, erhielt
mit Diplom vom 12. November 1833
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Hibler-Hysel, Volume 9
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Hibler-Hysel
- Volume
- 9
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1863
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 518
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon