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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Hibler-Hysel, Band 9
Seite - 460 -
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460 zogen worden, auf der Auflösung der akademischen Legion und auf Entfernung aller nicht nach Wien zuständigen Studi> renden. Dieses Verhalten H.'s blieb nicht Geheimniß. Als obige Maßregeln, erst 40 Tage spater, am 23. Mai im Minister- rathe beschlossen wurden und über diesen Beschlüssen die Barrikaden des 26. Mai entstanden, decretirte der an diesem Tage entstandene Volkssichecheitsausschuß die Verhaftung Hye's. H. stellte sich frei. willig demselben, wurde in Haft genom« inen, fünf Tage in derselben behalten, dann auf Ehrenwort und unter Aufsicht frei gegeben, und sofort wegen Hoch» verrathes an der Souveränität des Vol. kes in Anklagestand versetzt. Im Sicher- heitsausschuß wurde wohl H.'s Ver- urtheilung zum Tode beantragt, aber man hielt es räthlich, H. dem Kriminal- gerichte zu überantworten, welches H.'s Thätigkeit nicht nur nicht als strafbar, son- dern als den Pflichten eines kais. Staats- beamten angemessen erkannte. Aber Hye hielt es ferner für gerathen, sich von jeder Betheiligung an den öffentlichen Angele- genheiten fern zu halten. Nach einem ihm ertheilten Amtsurlaube zog er sich zu seinen Eltern nach Oberösterreich zurück und lebte dort in voller Zurückgezogen» heit, ohne jedoch es verhindern zu kön> nen, daß ihn das Vertrauen aller beson» nenen Fortschrittsmänner immer wieder in den Vordergrund stellte. So wurde er in die Nationalversammlung nach Frank» fürt gewählt, nahm aber diese Wahl ebenso wenig an, als früher die ihm von dem Grafen Ficquelmont im März 4848 übertragene Mission zu dem Frankfurter Vorparlamente; auch eine ihm angetragene Candidatur zum Abcze-> ordneten des österreichischen Reichstages wies H. entschieden zurück. Im November 1848 kehrte H. in seinen Amtsberuf in's Justizministerium nach Wien zurück und wurde am 3. März 4849 zu Leoben in den österreichischen Reichstag gewählt. Ehe er sich aber entschließen konnte, ob er die Wahl annehmen oder ablehnen sollte, fand die Auflösung des Reichs« tages Statt. Auch auf schriftstellerischem Gebiete war H. in seinem Fache thätig. Außer einigen kleineren Abhandlungen in der Wagner-Kudler'schen „Zeit' schrift für Rechtsgelehrsamkeit", u. z.: „Beitrag zur österreichischen Straftechts- geschichte" (1844, I, 333—386) - und „Bemerkungen über die Methode bei Sammlungen von Nachtragsgesetzen zu schon bestehenden Gesetzbüchern" (1848, I) 160—186), gab er heraus eine „Zusammenstellung nun solchen Inpplemrnten zum I. Gheile des österreichischen Strafgesetz- buches mm I. «September I80Z, mlche weder in F. N. I. Milnchers Handbuche, nach in einer der früheren 'ähnlichen Nlmeüen-Sllmmlnngen zn diesem st. G. N. richlllten 2ind" (Wien 1843. 8".); — „Nus österreichische Strafgesetzbuch über Ver- brechen, Vergehen und Nebertretuugen', die dllzn gehörigen Verordnungen über die Oompetenj der Strafgerichte und die r^aressurdnnng mm 27. Mai H852 erläutert" (Wien 1834, Manz, gr. 8".), wovon aber nur der 1. Band, daraus besonders „Des österreichischen Strafgesetzes allgemeiner Theil. Umfas- send: Das Kundmachungspatent" (Art. I—IX), und die ersten sechs Hauptstücke des ersten Theiles (§§.1—37), und davon die ungarische Uebersetzung einiger weni- ger Lieferungen erschienen ist; — und „Nie leitenden GrundZiitze der österreichischen StrafproeeZsardnung mm 39. Inli 580Z erörtert" (ebd. 1834, 8°.), Welche beiden Werke Zaio t t i in's Italienische übersetzt hat. H., welcher überdieß bei mehreren humanistischen Vereinen seit Jahren eine ersprießliche Thätigkeit entfaltet, erhielt mit Diplom vom 12. November 1833
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Hibler-Hysel, Band 9
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Hibler-Hysel
Band
9
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1863
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
518
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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