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Luosi !62 Luosi
ville gab der 1801 nach Lyon berufene
National-Congreß den Zuständen Italiens
eine neue Form und Luosi wurde zum
Mitglied der Staatsconsulta erwählt.
Bald darauf wurde dcr erste Consul von
Frankreick und Präsident der italienischen
Republik zum Kaiser der Franzosen und
zum Könige von Italien ausgerufen. Als
Napoleon 1803 zur Krönung nach
Mailand kam und die Neformen in der
Verwaltung durchführte, wurde 3. von
ihm an die Spitze des IustizwesenS be-
rufen und auf diesem Posten war es.
auf welchem 3. schöpferisch in der Gesetz-
gebung auftrat und jene Einrichtungen
durchführte, deren Geist auch dann noch
fortlebte, nachdem wieder andere poli.
tische Verhältnisse eingetreten waren. Mit
der Einführung eines organischen Regle«
ments der Civil» und Strafjustiz begin«
nend, veranlaßte er die Uebertragung des
Napoleonischen Codex in's Lateinische
und berief zu dieser Arbeit Männer, die
ebenso gründliche Kenntnisse in beiden
Sprachen besaßen, als tüchtige Rechts-
gelehrte waren. Das Gesehbuch des
Strafproccsses wurde völlig neu umge«
arbeitet und die Principien der Wissen«
schaft mit jenen des Rechtes in Einklang
gebracht. Das Strafgesetzbuch wurde in
entsprechender Weise geändert und so hat
sich 3. durch seine Vorarbeiten zu den
Reformen der Strafgesehgebung des
Königreichs Italien ein bleibendes Denk»
mal selbst gesetzt. Gr bereitete den Ent«
wurf zu einem Handelsgesehe vor, berief
zu diesem Zwecke die ausgezeichnetesten
Fachmänner und nur die Absicht des
damaligen Machthabers, so viel wie
möglich eine (französische) Einheit in der
Gesetzgebung in beiden Staaten zu erzie-
len, war die Ursache, daß der französische
Handelscoder an Stelle des von Luosi
cntworfcn^n eingefühlt wurde. Ferner führte 3. die Organisation des Iusliz-
wesms auch in dcn nnt demselben zusain-
menhängenden Gebieten durch, so gab er
eine neue Advocaten- und Notariats«
Ordnung, ein neues Statut für die
Archive uud eine neue Hyftotheken°Ol'd<
nung. Nicht zufrieden damit, daß auf
der Universität die verschiedenen Staals»
und Rechtswissenschaften gelehrt wurden,
rief er in Mailand drei Spezialschulen
in's Leben, und zwar eine des öffeitt»
lichen lind Handelsrechtes im nächsten
Hinblick auf die Verhältnisse dcs Staates
zu fremden Staaten; eine Schule des
höheren Civil» und Strafrechtes in nach-
ster Beziehung auf die öffentliche Ver<
waltung und eine Schule der öffentlichen
gerichtlichen Beredsamkeit. So hatte 3.
auf dem Gebiete der Justiz eine so
schöpferische und zugleich das öffentliche
Wohl fördernde Thätigkeit entwickelt,
daß ihm seine Zeitgenossen und mit
Recht den Namen eines „Cocceji Ita«
liens" beilegten. Nach dem Falle Italiens
und bei dem Uebergange der Lombardie
in österreichischen Besitz, wurde L. in den
Functionen. welche er bis dahin versah,
bestätigt und übte dieselben auS, bis an
die Stelle der bisherigen neue Verwal«
tungsnormen traten. Dann zog er sick
in's Privatleben zurück und starb im
hohen Alter von 7o Jahren. L. war
Großkreuz des Ordens der Ehrenlegion
und des Ordens der eisernen Krone und
Ehrenmitglied deS Institutes der Wissen»
schaften in Mailand.
Vrsv i monior iu 5uNa vit.a o vui t':UU cN
5oec»Io XVI I I S do' eontcin^ai'Nnci (Vono-
xia l834, tipoxralik (li .Xlvi^oiioli, gi'. 8".)
1'omc» I , p. 831 ^nach di^'^r biographischen
Skizze von Giuseppe M, Vozzol i gestorben
i. Ociobcr l530^. — U id l io tscH ita>
N^ua^MHno, 8".) ^onio I.I (lt>31), p. <3ü
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Londonia-Marlow, Volume 16
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Londonia-Marlow
- Volume
- 16
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1867
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 514
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon