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Mansfeld 399 Mansfeld
„Edle Herben von Querfurt" schrieb und zu
den Reichsgrafen des Wetterauischen Colle,
aiums gehörte. Die Sage war auch bei den
Mansfeld, wie bei anderen hohen Adels>
familien, für den Ursprung des Namens und
Wappens thätig. Ein freier Mann, Namens
Hoiger Ei te l f r ied, hatte durch seine
Kriegsdienste und sein Verhalten im Rathe
die Aufmerksamkeit des Kaisers HeinrichIV.
auf sich gezogen, und dieser ihn mit einem
Stücke 3and beschenkt. Als Hoiger den
Kaiser nach der Größe dieses Landes fragte,
erwiederte ihm der Kaiser: „So viel Land,
als er mit einem Scheffcl Gerste bestreuen
könne". Nun nahm Hoiger den Scheffel
Gerste, und statt damit ein Stück Landes zu
besäen, umsäete er damit dasselbe; der Kaiser
ließ sich diese List gefallen und so blieb denn
dieser Landstrich „des Mannes Feld", und die
Eigenthümer nannten sich später die Manns»
feld und führten einige Gerstenkörner im
Wappen. Die Besitzungen des Hauses waren
früher reichsunmittelbar und die Familie
wmde zuletzt 1437 von Kaiser Sig ismund
mit denselben belehnt. Diese Reichsunmittel'
barkeit ging aber dem gräflichen Hause nach
und nach verloren, und mit Genehmigung
des Kaisers Friedrich I I I . wurde 1466 der
größte Theil der Besitzungen Zehen von Chur»
sachsen, Magdeburg und Halberstadt. Diese
neuen Lehensherren, namentlich Chursachsen
und Magdeburg, erweiterten ihre Lehensherr«
schaft von Zeir zu Zeit durch die mit dem
Domcapitel zu Halberstadt 1273 und 1279 zu
Eisleben geschlossenen Verträge, welche den
Namen des Magdeburgischen Permutations-
Recessrs erhielten. Im 16. und 17. Iahrhun.
derte war der Stamm an Sproßen sehr reich
und blühte in mehreren im Laufe der Zeit
wieder erloschenen Linien, in welche sich der
ehemalige so große Besitz des Hauses ver<
theilte. Zu diesem Zwecke war 1523 die Graf'
schaft in fünf Theile getheilt worden, von
welchen die ältere Hauptlinie, die sagenannte
uorderortsche. drei Fünftheile erhielt;
das vierte Fünftheil kam oer mittelort»
schen oder mittleren; das fünfte Fünftheil
der hinterortschen oder jüngeren Linie
zu. Neben der starken Vermehrung der Faun»
lie und dem Verluste der Reichsunmittelbar»
keit drückten noch sehr grobe Schulden das
Geschlecht, welche im Jahre 1569 allein bei
der vorderortschen Linie die Summe von
mehr als zwei Millionen meißnischer Gulden
betrugen. Die Lehensherren hielten sich daher für berechtigt, über die drei Fünftheile der
vorderortschen Linie die Sequestration zu oer»
fügen und zu führen. Die drei Fünftheile be<
standen damals a«s der Stadt Eisleben mit
dem Schlosse und der freien Straße, der
Stadt und dem Schlosse Hettstedt, der Stadt
und dem Amte Artern, den Schlöffern und
Aemtern Arnstadt, Vogtstadt, Arnstein mit
Endorf, Heldrungen. Leinungen, den Klöstern
Wiederstädt, Walbeck. Helfta, Gerbstädt, Pol.
leben, dem Amte Leimbach und Friedeburg,
und der Stadt und dem Amte Mansfeld.
Im Jahre 1398 wurde das hinterortsche. Fünf»
theil Schuldenhalber ebenfalls zur Sequestra»
tion gezogen und bald darauf auch das mit«
telortsche Fünftheil. Diese Sequestration wur'de
theilweise 1716, zum Theile aber erst 1780
bei dem Erlöschen des Stammes aufgehoben.
Dieses Erlöschen erfolgte am 31. März 1780
mit Joseph Johann Wenzel Nepomuk Fürsten
von Fondi und Grafen von Mansfeld,
k. k. Kämmerer. Commerzienrath und Polizei-
Assessor in Böhmen. Die chursächsischen und
preußischen Antheile sielen an die betreffenden
beiden Kronen, die Allodialbesitzungen aber.
die Herrschaften Dobrzisch, Suchodol, Heilig»
feld und Nessel in Böhmen an die ältere Halb-
schwester des obengenannten letzten Fürsten,
an Gräsin Mavia Isabella, welche eine
Tochter des am 15. Februar 1780 verstorbenen
Fürsten Heinrich aus dessen zweiter Ehe nnt
Waria Anna Gräsin von Czernin und Chudenitz
war. Gräfin Mar ia Isabel la oermälte sich
im Jahre t771 mit dem nachmaligen Franz
Gundaker (I.) Fürsten von Colloredo
^Bo. I I , S. 422). worauf derselbe im Jahre
4780 mit seinem angestammten Namen und
Wappen den Namen und das Wappen der
Grafen und Fürsten von Mansfeld uer«
einigte. Die Grafen und Fürsten Ernst.
Heinrich Franz, Kar l . Phi l ipp. Pe«
ter Ernst, Wol f spielen in der Geschichte
Oesterreichs eine hervorragende Nolle, daher
auch ihrer eine nähere Erwähnung weiter
unten geschieht. ^Hoffmann (Christian Gott»
fried). Ehre des fürstl. und gräflichen Hauses
Manöfeld und Leben Peter Ernst's Grafen
von Mansfeld (Leipzig 1717. 5<>.). — Nie«
mann (2. F.), Geschichte der Grafen von
Mansfeld (Aschersleden 1824. 8".). — Zeit.
ler (Christian), Achthundertjähriger aneinan-
derhängender Stammbaum der Grafen und
Herren zu Mannsfeld oon 800 bis 17l)3
(Halle 1702, 8".) j^wurde später unter dem
Titel „Staat von ManSfelo" wieder aufge-
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Londonia-Marlow, Volume 16
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Londonia-Marlow
- Volume
- 16
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1867
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 514
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon