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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Londonia-Marlow, Band 16
Seite - 399 -
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Mansfeld 399 Mansfeld „Edle Herben von Querfurt" schrieb und zu den Reichsgrafen des Wetterauischen Colle, aiums gehörte. Die Sage war auch bei den Mansfeld, wie bei anderen hohen Adels> familien, für den Ursprung des Namens und Wappens thätig. Ein freier Mann, Namens Hoiger Ei te l f r ied, hatte durch seine Kriegsdienste und sein Verhalten im Rathe die Aufmerksamkeit des Kaisers HeinrichIV. auf sich gezogen, und dieser ihn mit einem Stücke 3and beschenkt. Als Hoiger den Kaiser nach der Größe dieses Landes fragte, erwiederte ihm der Kaiser: „So viel Land, als er mit einem Scheffcl Gerste bestreuen könne". Nun nahm Hoiger den Scheffel Gerste, und statt damit ein Stück Landes zu besäen, umsäete er damit dasselbe; der Kaiser ließ sich diese List gefallen und so blieb denn dieser Landstrich „des Mannes Feld", und die Eigenthümer nannten sich später die Manns» feld und führten einige Gerstenkörner im Wappen. Die Besitzungen des Hauses waren früher reichsunmittelbar und die Familie wmde zuletzt 1437 von Kaiser Sig ismund mit denselben belehnt. Diese Reichsunmittel' barkeit ging aber dem gräflichen Hause nach und nach verloren, und mit Genehmigung des Kaisers Friedrich I I I . wurde 1466 der größte Theil der Besitzungen Zehen von Chur» sachsen, Magdeburg und Halberstadt. Diese neuen Lehensherren, namentlich Chursachsen und Magdeburg, erweiterten ihre Lehensherr« schaft von Zeir zu Zeit durch die mit dem Domcapitel zu Halberstadt 1273 und 1279 zu Eisleben geschlossenen Verträge, welche den Namen des Magdeburgischen Permutations- Recessrs erhielten. Im 16. und 17. Iahrhun. derte war der Stamm an Sproßen sehr reich und blühte in mehreren im Laufe der Zeit wieder erloschenen Linien, in welche sich der ehemalige so große Besitz des Hauses ver< theilte. Zu diesem Zwecke war 1523 die Graf' schaft in fünf Theile getheilt worden, von welchen die ältere Hauptlinie, die sagenannte uorderortsche. drei Fünftheile erhielt; das vierte Fünftheil kam oer mittelort» schen oder mittleren; das fünfte Fünftheil der hinterortschen oder jüngeren Linie zu. Neben der starken Vermehrung der Faun» lie und dem Verluste der Reichsunmittelbar» keit drückten noch sehr grobe Schulden das Geschlecht, welche im Jahre 1569 allein bei der vorderortschen Linie die Summe von mehr als zwei Millionen meißnischer Gulden betrugen. Die Lehensherren hielten sich daher für berechtigt, über die drei Fünftheile der vorderortschen Linie die Sequestration zu oer» fügen und zu führen. Die drei Fünftheile be< standen damals a«s der Stadt Eisleben mit dem Schlosse und der freien Straße, der Stadt und dem Schlosse Hettstedt, der Stadt und dem Amte Artern, den Schlöffern und Aemtern Arnstadt, Vogtstadt, Arnstein mit Endorf, Heldrungen. Leinungen, den Klöstern Wiederstädt, Walbeck. Helfta, Gerbstädt, Pol. leben, dem Amte Leimbach und Friedeburg, und der Stadt und dem Amte Mansfeld. Im Jahre 1398 wurde das hinterortsche. Fünf» theil Schuldenhalber ebenfalls zur Sequestra» tion gezogen und bald darauf auch das mit« telortsche Fünftheil. Diese Sequestration wur'de theilweise 1716, zum Theile aber erst 1780 bei dem Erlöschen des Stammes aufgehoben. Dieses Erlöschen erfolgte am 31. März 1780 mit Joseph Johann Wenzel Nepomuk Fürsten von Fondi und Grafen von Mansfeld, k. k. Kämmerer. Commerzienrath und Polizei- Assessor in Böhmen. Die chursächsischen und preußischen Antheile sielen an die betreffenden beiden Kronen, die Allodialbesitzungen aber. die Herrschaften Dobrzisch, Suchodol, Heilig» feld und Nessel in Böhmen an die ältere Halb- schwester des obengenannten letzten Fürsten, an Gräsin Mavia Isabella, welche eine Tochter des am 15. Februar 1780 verstorbenen Fürsten Heinrich aus dessen zweiter Ehe nnt Waria Anna Gräsin von Czernin und Chudenitz war. Gräfin Mar ia Isabel la oermälte sich im Jahre t771 mit dem nachmaligen Franz Gundaker (I.) Fürsten von Colloredo ^Bo. I I , S. 422). worauf derselbe im Jahre 4780 mit seinem angestammten Namen und Wappen den Namen und das Wappen der Grafen und Fürsten von Mansfeld uer« einigte. Die Grafen und Fürsten Ernst. Heinrich Franz, Kar l . Phi l ipp. Pe« ter Ernst, Wol f spielen in der Geschichte Oesterreichs eine hervorragende Nolle, daher auch ihrer eine nähere Erwähnung weiter unten geschieht. ^Hoffmann (Christian Gott» fried). Ehre des fürstl. und gräflichen Hauses Manöfeld und Leben Peter Ernst's Grafen von Mansfeld (Leipzig 1717. 5<>.). — Nie« mann (2. F.), Geschichte der Grafen von Mansfeld (Aschersleden 1824. 8".). — Zeit. ler (Christian), Achthundertjähriger aneinan- derhängender Stammbaum der Grafen und Herren zu Mannsfeld oon 800 bis 17l)3 (Halle 1702, 8".) j^wurde später unter dem Titel „Staat von ManSfelo" wieder aufge-
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Londonia-Marlow, Band 16
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Londonia-Marlow
Band
16
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1867
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
514
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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