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er^ Adalbert 1 , Adalbert
ausgezeichneten Verwendung im Dienste
wurde er bereits am 2t. Mai 1842 zum
Präses des Tribunals erster Instanz im
damaligen Freistaate Krakau ernannt.
!4 Jahre früher war M. als Praktikant
bei derselben Stelle eingetreten, deren
höchstes Amt er nun, erst 36 Jahre
alt, bekleidete. Mit der Einverleibung
Krakau's in den österreichischen Staaten
verband ging auch M. in österreichische
Dienste über, in welchen er, nachdem im
Jahre 1833 das Tribunal erster Instanz
in Krakau, mit dessen Leitung M. durch
13 Jahre betraut gewesen, aufgehoben
worden, bei der neuen Gerichtsorgani-
sation im nämlichen Jahre zum Appel-
lationsrath in Krakau ernannt wurde.
In dieser Zeit war M. sowohl in der
Periode des Freistaates als nach der Ein
verleibung desselben in das österreichische
Staatsgebiet, an den verschiedenen Or»
ganifirungs» und GesehgebungS'Arbeiten
wesentlich betheiligt. So arbeitete er den
Entwurf des Bergrechtes für das Kra-
kauer Gebiet aus, welchen die gesetzge«
bende Versammlung des Freistaates zum
Gesetze erhoben hat, das dann auch in die
österreichische Gesetzgebung aufgenommen
und in's Deutsche übertragen wurde.
Sein wesentlicher Antheil bei der Bear»
beitung des neuen österreichischen Straf«
gesetzes erhellt aus dem an Majcr g>>
richteten Dccrete vom 27. October 1839
des Ministers Schmerl ing, in welchem
es heißt: „Ich habe mit wahrem Danke
entgegengenommen Ihre schahbaren Be»
merkungen über die wünschenswerten
Tertberichtigungen und Abänderungen
des Entwurfs zum neuen Strafgesetze,
worüber neuerliche Berathungen, groß«
tentheils mit dem Erfolge der
Annahme Ih re r Ansichten statt-
gefunden haben", und aus einem Schrei»
ben vom 8. October d. I . des gegen» wärtigen Ministers der Justiz, Ritter
von Hye»Glunek, worin es heißt:
„für die inhaltreichen Bemerkungen über
noch anzubringende Verbesserungen und
Berichtigungen in dem Entwürfe der
revidirten Ausgabe des Strafgesetzes
dankend, habe auch ich die Ehre zu eröff»
nen, daß die scharfsinnigen, von so gründ-
lichen und combinirenden Studien zeu>
genden Mittheilungen, welche noch meri-
torische Abänderungen bezielten, zum
Gegenstande neuerlicher Berathungen er<
hoben, und daß hierbei sehr viele Ihrer
Vorschlage acccvtirt worden sind". Bei
so wichtigen und anstrengenden Arbeiten
seines Berufes blieb M. verhältnißmäßig
nur sehr wenig Zeit zu anderen wissen«
schaftlichen Facharbeiten, jedoch hat er
folgende Schriften durch den Druck vel>
öjfentlicht: „ 0 <5t<5F<?«.-a)tt'?5 Asiaeo no-
nZ^"> d. i. Von der zweckmäßigen Ad-
faffung neuer Gesetze (Krakau 1840,
D. E. Friedlein); —
", d. i. Einige Bemerkungen
hinsichtlich des Pftichttheils (ebd. j-843.
Universttäts-Druckerci) — und im Jahr«
buch der Krakauer gelehrten Gesellschaft
.), Bd. XIX (1849), S. 390:
216 15223.05-inVlü") d. i. Abhandlung
von den richterlichen Instanzen und vom
Caffationshofe. I n seinem Nachlasse aber
befand sich eine Abhandlung des Titels:
^vilnem a kai-)'Foän6rü"^ worin er mit
dem seinen Arbeiten eigenen Scharfsinne
das Verbrechen des Betruges erörtert.
Wichtig endlich sind seine nach seinem
Ableben noch benutzten reichen Vorarbeit
ten zu einer rechtswisMschaftlichen Her-
minologie seiner Muttersprache, welche er
mit staunenswerthem Fleiße und seltenem
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Metastasio-Molitor, Volume 18
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Metastasio-Molitor
- Volume
- 18
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1868
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 522
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon