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Nottenhann 162 Nottenhann
Verantwortung gezogrn. deren Ergebniß nicht
bekannt ist. Aus seiner Ehe mit Nana Theresia
verwitweten Gräfin Trauttmansdorff, geb.
Gräsin paar (gest. 1766). sind keine männ>
lichen Erben hinterblieben. An Leopold
gelangte 1746 das von seinem Oheim I u»
l ius Wi lhe lm gestiftete Fideicommiß Na«
pageol. nachdem deren rechtmäßiger Besitzer
Adam Joachim von R-, der Sohn seines
Neffen Franz Wi lhe lm, gestorben war.
III. Wappen. In Roth ein das ganze Feld über.
ziehendes silbernes Kreuz.
RottenhlltM, Heinrich Franz Graf
von (Staatsmann, geb. zu Barn»
b er g 14. October 1737. gest. zuWien
14. Februar 1809). Entstammt einem
der ältesten fränkischen Adelsgeschlechter,
das seine Stammregister bis in den An»
fang deS 12. Jahrhunderts zurückführt
und im 18. Jahrhundert Grundbesitz in
Böhmen erworben hat. Das Geschlecht
blühte in vielen Linien und eine der-
selben, die Hauptlinie zu Merzbach, er«
langte am 23. Jänner 1688 das unga-
tische Indigenat, am 8. December 1771
den Freiherrn» und am 8. December
1774 den Grafenstand. Graf Heinrich
Franzens Vater Alexander bekleidete
die Stelle eines Obersthofmeisters des
Fürstbischofs von Bamberg und gelangte
in den Besitz der Herrschaften Rotten-
Haus, Eidlitz, Platten. Neusablitz und
Bielenz in Böhmen. Dadurch "trat der
Sohn, der eine vortreffliche und wissen»
schaftliche Erziehung und Bildung er.
halten hatte, in den österreichischen
Staatsverband und auch in die Laufbahn
eines kais. Staatsbeamten, indem er im
Jahre 1776 Gubernialrath in Böhmen
wurde, in welcher Stellung er bald die
Aufmerksamkeit der leitenden Kreise auf
sich zog, so daß ihn Kaiser Joseph
aus eigenem Antrieb im Jahre 1732 als
Hofrath in die damalige böhmische Hof«
kanzlei nach Wien berief. Im Jahre
1786 wurde Graf R. Präsident der Re« gierung und deS derselben damals
untergeordneten Landrechts, 1791 Oberst»
burggraf und Gubernial.Prästdent in
Böhmen, 1792 Kanzler der vereinigten
Hofstelle in Wien, worauf im Jahre
1796 seine Berufung in's Ministerium
erfolgte. Einen großen Einftuß be«
hauptete und wesentlichen Antheil hatte
der Graf an den wichtigen Gesetzgebungg. >
arbeiten, welche zu Anbeginn dieses Jahr»
Hunderts in Oesterreich begonnen und
durch mehrere Jahre fortgeführt wurden.
Schon früher hatte er an den Reformen
im Lehrfache mitgewirkt und über den
vorgeschrittenen Standpunct, den Graf
R. in diesem Puncte einnahm, belehrt
uns eine von dem dänischen Legations-
rathe Freih. v. Eggers herausgegebene
Schrift, betitelt: „Nachrichten von der
beabsichtigten Verbesserung des öffent.
lichen Unterrichtswesens in den öster«
reichischen Staaten" (Tüßingen 1808), in
welcher die Ansichten deS Grafen über diese
Frage niedergelegt sind. Am 7. September
1801 übertrug ihm Kaiser FranzI . das
Präsidium der in Gesetzsachen gebildeten
Hofcommission, welche unter seiner
Leitung und Mitwirkung das Gesetzbuch
über Verbrechen und schwere Polizei«
Übertretungen beendigte, eine Arbeit,
welche in der Geschichte der österreichischen
und deutschen Gesetzgebung, ungeachtet
der in der Neuzeit nöthig gewordenen
Reformen, anerkennenswerth bleiben und
immer als ein machtiger Schritt vor-
wärtö in der damals noch von den Ne-
miniScenzen des Mittelalters entstellten
hochnotpeinlichen Strafjustiz bezeichnet
werden wird. Im August 1894 wurde
Graf R. Präsident der obersten Justiz-
stelle, am 2. März 1808 aber berief ihn
der Monarch zum Präsidenten einer Hof«
commisfion, welche die bisher zerstreuten
politischen und Cameralgesetze in einen
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Rosenberg-Rzikkowsky, Volume 27
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Rosenberg-Rzikkowsky
- Volume
- 27
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1874
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 386
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon