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Kch Warzenberg Schwarzenberg
Menschenverstandes zu ihrer Geltung verhol«
fen. Aus seiner Achtung vor der Menschheit
und seinem warmen Antheile an Allem, was
das Wohl. die Freiheit und die Reckte der
Menschheit betraf, war der Gedanke ent<
sprungen, einen milderen Geist in die pein,
liche Gesetzgebung zu bringen. So groß war
sein Ansehen als Staatsmann und Gesetz«
geber, daß er dem unter Kaiser Kar l V.
angeordneten Neichs-Regimente, welches im
Jahre t52l zu Nürnberg aufgestellt worden,
beigezogen wurde Mit den bedeutendsten
Männer seiner Zeit stand er ini schriftlichen
Verkehre; UUick von Hütten war sein
Freund. Trotz srines Katholicismus konnte
er sich einer mächtigen Hinneigung zum Ne<
formator Martin Luther nicht erwehren,
und dieser bezeichnet in seinem Buche von
den Concilien und den Kirchen Hansen
uon S als einen „Mann. dein man zu uer-
trauen wüßte". Johann gel'örte zu den
Verbreitern der Lehre Luther's und führte
dieselbe auch auf seinm Patronatspfarren
ein. Wie oben bemerkt worden, war S cy w a r»
zenberg auch Schriftsteller und als solchem
stand ihm auch ein gesunder Humor zur
Seite. Außer der schon erwähnten Bamberger
Halsgerichtsordnung, einer deutschen Vearbei»
tung von C i ce r o's ^i'/actHtuL äs oktieilL",
indem er, des Lateinischen unkundig, diese
Schrift und andere desselben Römers durch sei-
nen Caplan Neuber verdeutschen lieh, worauf
er selbst die Uebettranung in's reine Deutsche
(in's zierliche frän'isch'Hochoeutsche) besorgte,
und Bemerkungen in gebundener Spracbe
als Commentar hinzufügte, einem „Memo,
rial der Tugend", einem moralischen Ge<
dichte, betitelt.- „Kummertrost", und mehreren
dergleichen Schriften, hat er ein ganz eigen-
thümliches Büchlein geschrieben. das sich bo
titelt: „Büchle wider das Zutrinken, oder
Sendbrief der Stände der Hölle an die Zu«
trinker". Die Vorrede handelt zunächst von
dem Unterschiede der alten und der neuen Trink»
länder. Als neue Trinkländer werden anae>
geben: Schwaben, Franken, Bauern und die
oberen Rheinlande, wo das Zutrinken form»
lich bestraft werden soll. während das übrige
Deutschland, die alten Trinkländer, durch die
Verjährung gleichsam das Recht des Vollsau.
fenS sich erworben haben. „Sie sollen jedoch",
ruft Schwärzender«, den neuen Trinklän»
dern zu, „wegen dieses Unterschiedes sich nicht
grämen, es werde nicht lange dauern, daß die
Jungen in dem angefangenen Zutrinken erwach» sen, dann werden alle Menschen gemeldeter vier
Lande, Edel und Unedel, das Zutrinken mit
'nicht weniger Gewalt und Ernst handhaben,
als in den alten Trinkläudrm geschehen, wo
sich Niemand mehr untersteden dürfe,
dem Zutr inken zu widerfechten.
Sch w a rzen b erg's Teufel aeben auch die
Gründe an. womic die Zutrinker ihre Sitte
rechtfertigen. Nämlich in Betreff des kaiser<
lichen Verbots von, Iadre 1493 sri es der
Majestät nicht Ernst gewesen, das Zutrinken
abzustellen, wie sich daraus ergebe, daß
seine Gewaltigsten am Hof ebenfalls zu.
trinken. Höchstens wenn alle Andere
seine Gebott und Ordnung voll«
strecken w crde n, a l 6 d an n slyZeitge.
nu>i. dieß auch zu halten. Der. Ad?l
müsse cs aucd nicht soweit kommen lassen,
daß ihm der Kaiser und die Fürsten das Zu«
trinken wehren, indem sie sich sonst andere
Dinge gegen denselben anmaßen möchten,
die ibin noch beschwerlicher fallen könnten, als
das Zutrinken aufzugeben. In d?n Trink«
ländern finoet man gewöhnlich „freie, wahr«
hafte, kühne, getreue, beständig, hart. männ»
lich streitbare Leut. als aller offenbar, hin«
gegen in den Landen, wo die Inwohner
alle ihre Sachen auf Mäßigkeit, subtile
Weisheit und großen überflüssigen Reich,
thum setzen, finde man die grüßten schänd-
lichsten Laster, als: Unkruschheit wider die
Natur, Meuterey. Vergeben, Verrütherey. Zag»
heit, leichtlich Abfallen uon ihren natürlichen
und verpflichteten Herrschasten und Obrig»
leiten". — In unseren Tagen erst (1863) ist
durch den auf dem Gebiete bayerischen NechtK
bekannten Juristen Dr. C. I . Seitz. da<
mals Landgerichteassessor in Bamberg, in den
Registraturen des ApellationsgerichteS zu Bam»
berg ein höchst interessanter Fund gemacht
worden, welcher ein helles Licht auf unseren
Johann Sch. wirft. Schwarzenberg
hatte nämlich in den Jahren l4ö0 bis 1524.
also volle 24 Jahre in Bamberg gelebt, wo
er die Stelle einrß bischöflichen Hofmeisters be»
kleidete und als solcher zugleich Vorsitzender
des Hofgrlichteö wür Seitz hat nun in den
oberwähiUen Registraturen die Protokolle de»
alten HofgerichteS in ganz wohlerhaltenem
Zustande aufgefunden, und in denselben die
Urtheile Sch warzenberg'sinden Gerichten,
denen er als Vorsitzender beiwohnte. Diese
Zeugnisse seines praktischen Wirkens beweisen
nun am besten, wie mächtig er durch sune Re-
formen in die Entwicklung des deutschen <5ri.
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Schwarzenberg-Seidl, Volume 33
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Schwarzenberg-Seidl
- Volume
- 33
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1877
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 380
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon