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y, Ladislaus 279 Ladiölaus
Sinne ein Patriarch, Eigenschaften, die
ihm als Mensch selbst die Achtung poli
tischer Gegner verschafften. Im Nachmärz
1848 von dem neu ernannten ungarischen
Ministerium, ohn» sein Hinzuthun, zum
Obergespan des Seröser Comitates er-
nannt, erschien er in Pesth, um in dieser
Eigenschaft als Mitglied der Magnaten-
tafel des Reichstages andenVerhandlun>
gen desselben Theil zu nehmen. I n dem
selben spielte er nun eine hervorragende
Rolle, er ging direct auf sein Ziel los,
um jeden Preis der gänzlichen Unabhän
gigkeit Ungarns eine freie Gasse zu
bahnen. Was er im Hause sprach, zielte
fest und entschieden nach dieser Richtung.
Er wurde „der Wiedertäufer" der Mag-
natentafel, denn auf seinen Antrag nahm
man in der Sitzung vom 6. Juli 1848
die Bezeichnung „Oberhaus" für die
legislative Aristokratie an. Als drei Tage
später, am 9. Juli, Eugen Beöthy
Md. I, S. 286^> seinen Antrag bezüglich
der Unterordnung der Magnatentafel
einbrachte, nannte Ujhäzy dieselbe „eine
bloße geschichtliche Tradition. Das Haus
bestehe aus so verschiedenen willkürlich
zusammengesetzten Elementen, wie schon
die einseitige Vertretung der Religions-
parteien beweise, daß man mit einer
derlei Tafel, welche nur auf historischem
Rechte beruhe, durchaus nicht zufrieden
sein könne. Er stimme zwar für den frag.
liehen Antrag, aber daraus folge noch
nicht, daß er die Aufrechthaltung des
Oberhauses für nöthig erachte". Im
Laufe der Verhandlungen sprach er seine
Ansichten immer offener und unumwun»
dener aus. So in der Adreßdebatte am
21. Juli. „Bei mehreren Nationen",
sagte er, „wo der Krone das Recht der
Initiative zusteht, sind die Adressen von
hochwichtiger Bedeutung. Wir zwar sind
nicht in solcher Lage, dessenungeachtet verdient die Adresse Beachtung; denn
erstens debutiren wir mit ihr vor Europa,
zweitens liefern wir unsere Kritik der
Politik des Ministeriums Batthyäny.
Schweigen und Mysticismus gefährden
Nation wie Thron. Unsere Portefeuilles
finden Ungarn der pragmatischen Sanc-
tion gemäß verpflichtet, die österreichischen
Provinzen gegen den äußeren Feind zu
vertheidigen. Ich habe keine Sylbe davon
in der pragmatischen Sanction gelesen.
Diese besteht aus zwei Abschnitten. Im
ersten steht der Dank für den Schutz des
Königs gegen feindliche Angriffe; im
zweiten wird deshalb das Recht der
ungarischen Thronfolge auch auf die
weibliche Linie der Dynastie übertragen.
Hieraus folgt aber durchaus nicht, daß
sich die Nation verpflichtet habe, Oester-
reich zu vertheidigen; diese Verpflichtung
der Nation aufzubürden, war nicht ein-
mal der damalige Reichstag berechtigt.
Darum stimme ich gegen jedes Bajonnet,
das man nach Italien senden will". I n
der Sitzung vom 23. August stimmte er
dem Biharer Obergespan Beöthy bei,
als dieser meinte, mit den Worten: „da
die Ereignisse von Tag zu Tag drückender
werden", sei Alles gesagt und alles Uebrige
durchwegs Phrase, und dann schloß er
lakonisch: „Jedermann weiß, was diese
Ereignisse bedeuten". I n der Sitzung
vom 29. August, in der Militärdebatte
aber sprach er ganz offen heraus: „Ich
will entschieden wissen, ob die ma^ris.
artg. des März zur Wirklichkeit werde,
oder ob auf einem Blatte des Gesetz-
buches nur so viel aufgezeichnet stehe,
daß es der Nachkommenschaft vorbehalten
werde, das zu thun, wozu wir entweder
nicht den' Willen oder nicht den Muth
hatten. Wenn einmal eine Revolution
eingetreten ist, so müssen alle ihre Folgen
angenommen werden, sonst war jede
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Volume 48
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Trzetrzewinsky-Ullepitsch
- Volume
- 48
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1883
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 346
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon