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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48
Seite - 279 -
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Seite - 279 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48

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y, Ladislaus 279 Ladiölaus Sinne ein Patriarch, Eigenschaften, die ihm als Mensch selbst die Achtung poli tischer Gegner verschafften. Im Nachmärz 1848 von dem neu ernannten ungarischen Ministerium, ohn» sein Hinzuthun, zum Obergespan des Seröser Comitates er- nannt, erschien er in Pesth, um in dieser Eigenschaft als Mitglied der Magnaten- tafel des Reichstages andenVerhandlun> gen desselben Theil zu nehmen. I n dem selben spielte er nun eine hervorragende Rolle, er ging direct auf sein Ziel los, um jeden Preis der gänzlichen Unabhän gigkeit Ungarns eine freie Gasse zu bahnen. Was er im Hause sprach, zielte fest und entschieden nach dieser Richtung. Er wurde „der Wiedertäufer" der Mag- natentafel, denn auf seinen Antrag nahm man in der Sitzung vom 6. Juli 1848 die Bezeichnung „Oberhaus" für die legislative Aristokratie an. Als drei Tage später, am 9. Juli, Eugen Beöthy Md. I, S. 286^> seinen Antrag bezüglich der Unterordnung der Magnatentafel einbrachte, nannte Ujhäzy dieselbe „eine bloße geschichtliche Tradition. Das Haus bestehe aus so verschiedenen willkürlich zusammengesetzten Elementen, wie schon die einseitige Vertretung der Religions- parteien beweise, daß man mit einer derlei Tafel, welche nur auf historischem Rechte beruhe, durchaus nicht zufrieden sein könne. Er stimme zwar für den frag. liehen Antrag, aber daraus folge noch nicht, daß er die Aufrechthaltung des Oberhauses für nöthig erachte". Im Laufe der Verhandlungen sprach er seine Ansichten immer offener und unumwun» dener aus. So in der Adreßdebatte am 21. Juli. „Bei mehreren Nationen", sagte er, „wo der Krone das Recht der Initiative zusteht, sind die Adressen von hochwichtiger Bedeutung. Wir zwar sind nicht in solcher Lage, dessenungeachtet verdient die Adresse Beachtung; denn erstens debutiren wir mit ihr vor Europa, zweitens liefern wir unsere Kritik der Politik des Ministeriums Batthyäny. Schweigen und Mysticismus gefährden Nation wie Thron. Unsere Portefeuilles finden Ungarn der pragmatischen Sanc- tion gemäß verpflichtet, die österreichischen Provinzen gegen den äußeren Feind zu vertheidigen. Ich habe keine Sylbe davon in der pragmatischen Sanction gelesen. Diese besteht aus zwei Abschnitten. Im ersten steht der Dank für den Schutz des Königs gegen feindliche Angriffe; im zweiten wird deshalb das Recht der ungarischen Thronfolge auch auf die weibliche Linie der Dynastie übertragen. Hieraus folgt aber durchaus nicht, daß sich die Nation verpflichtet habe, Oester- reich zu vertheidigen; diese Verpflichtung der Nation aufzubürden, war nicht ein- mal der damalige Reichstag berechtigt. Darum stimme ich gegen jedes Bajonnet, das man nach Italien senden will". I n der Sitzung vom 23. August stimmte er dem Biharer Obergespan Beöthy bei, als dieser meinte, mit den Worten: „da die Ereignisse von Tag zu Tag drückender werden", sei Alles gesagt und alles Uebrige durchwegs Phrase, und dann schloß er lakonisch: „Jedermann weiß, was diese Ereignisse bedeuten". I n der Sitzung vom 29. August, in der Militärdebatte aber sprach er ganz offen heraus: „Ich will entschieden wissen, ob die ma^ris. artg. des März zur Wirklichkeit werde, oder ob auf einem Blatte des Gesetz- buches nur so viel aufgezeichnet stehe, daß es der Nachkommenschaft vorbehalten werde, das zu thun, wozu wir entweder nicht den' Willen oder nicht den Muth hatten. Wenn einmal eine Revolution eingetreten ist, so müssen alle ihre Folgen angenommen werden, sonst war jede
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Trzetrzewinsky-Ullepitsch, Band 48
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Trzetrzewinsky-Ullepitsch
Band
48
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1883
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
346
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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