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Siebenbürgen übertragenen Functionen
und seine allsogleiche Versetzung an einen
anderen, nicht selbständigen Dienstposten
angeordnet wurde. Nur das Bewußtsein
stets redlich erfüllter Pflicht, das reine
Gewissen und die Hoffnung, die Zeit
werde dieses Intriguengewebe entwirren,
ließen ihn den niederschmetternden Schlag
ertragen. Umlaufs wurde dem Lein»
berger Appellationsgerichte als Referent
zugetheilt. Indessen, so ganz ging es
doch nicht nach dem Plane seiner Gegner,
im Gegentheil, „so glänzend wie
Umlauff ist wohl noch Niemand
gestürzt", schreibt treffend sein Bio>
graph, denn in dem Abschiedsschreiben
drückte ihm Fürst Schwarzenberg,
damals Gouverneur in Siebenbürgen,
„die vollste Anerkennung für die Umsicht,
Thätigkeit und Ausdauer in seinen
Diensten" aus, und der Iustizminister
stimmt in dem Enthebungsschreiben in
noch gesteigertem Grade in die Anerken-
nung der Wirksamkeit Umlauff's ein.
Ja, es geschah noch mehr: dem seines
Postens Enthobenen wurde noch die
ebenso schwierige als wichtige Aufgabe
übertragen, eine neue Gerichtsorganisi-
rung und Landeseintheilung Sieben»
bürgens auf Grundlage der mit kaiser»
lichem Cabinetsschreiben vom 31. De-
cember 1831 für die organische Gesetz-
gebung festgestellten Grundsätze aus-
zuarbeiten. Aber auch seine Rechtferti-
gungsschrift, worin er um
strengste Unter-
suchung bat, blieb nicht ohne Folgen.
Der Kaiser ließ über Umlauff's Ver-
halten in der Bukowina thatsächlich eine
strenge Untersuchung durch den Justiz-
minister einleiten. Die Acten jener Zeit
aber wiesen nach, wie er für die Regie»
rung, den Staat und das Land gewirkt.
Aus allen Standen und Classen der Be-
völkerung wurden viele Personen, die zu ^ jener Zeit in Czernowitz anwesend waren,
! theils mündlich, theils schriftlich einver-
, nommen, und so kam endlich das ganze
! Intriguenspiel zu Tage. ^Herausgeber
! dieses Lexikons macht bezüglich dieses
traurigen in der Administration vor-
nehmlich constitutioneller Staaten leider
nicht seltenen Vorgangs auf einen Antrag
des Grafen Ugarte aufmerksam, in
dessen Lebensgeschichte (Bd. XI.VII I ,
S. 2 > ) derselbe ausführlich dargestellt
ist.^ j Die allgemeine Antwort war ein
Ruf der Entrüstung über die dem Präsi^
denten Umlauff zugefügte Unbill, nur
eine Stimme des größten Lobes, der
! wärmsten Anerkennung seiner ungewöhn«
,^ lichen Verdienste um die Gesammtheit
! und den Einzelnen. Das Ergebniß dieser
! Untersuchung wurde mit kaiserlicher Gnt-
! schließung vom 11. November 1832 zur
^ ah. Kenntniß genommen und der Justiz'
minister ermächtigt: „den Präsidenten
Umlauff bei einer sich ergebenden Ge-
legenheit oder bei der künftigen Gerichts^
organisirung zu einem entsprechenden
Dienstposten außerhalb der Bukowina
und Siebenbürgens in Antrag zu brin-
gen". Und so ward Umlauff mit
kaiserlicher Entschließung vom 6. Juli
1833 zum Präsidenten des erst zu errich»
tenden Oberlandesgerichtes in Prehburg
— als erster definit iver Justiz»
beamter in Ungarn — ernannt, welche
Ernennung ihm der Iustizminister mit
der Versicherung eröffnete: „daß er es sich
zu besonderem Vergnügen rechne, Um«
lau ff von dieser ehrenvollen, seine Ver»
dienste huldreichst anerkennenden ah. Be-
stimmung in Kenntniß zu setzen". Und
in dieser seine Ehre rehabilitirenden
Stellung harrte des schwer geprüften
treuen Staatsdieners neue und — welche
Arbeit! Wie die Rechtsverhältnisse in
Ungarn stehen, erfuhren wir zur Zeit aus
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Ullik-Vassimon, Volume 49
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Ullik-Vassimon
- Volume
- 49
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1883
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 348
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon