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Vijnn 66 Visini
wo er die philosophischen und rechts»
wissenschaftlichen Studien betrieb. Nach
deren Vollendung dem judiciellen Dienste
sich zuwendend, erlangte er zunächst das
Wahlfähigkeitsdecret für das Civil- und
Criminalrichteramt, wurde 1827 als
Auscultant bei dem Criminalsenate des
Wiener Magistrates angestellt und 1832
zum Criminalgerichtsactuar daselbst be-
fördert. Zuletzt fungirte er als geprüfter
Civil» und Criminalrichter bei dem
Wiener Kriminalgerichte, wie er auf dem
vierten Bande seiner „Beiträge zur
Criminalrechtswissenschaft", welcher 1843
erschien, sich selbst nannte. Im Jahre
1844 compromittirte er sich in einer
Untersuchung wegen Betruges gegen
galizische (Lemberger) Juden, sogenannte
Kratzer, und um sich der ihn deshalb
bedrohenden Verantwortung zu entziehen,
nahm er sich durch Gift noch im näm»
lichen Jahre das Leben. Vis ini war in
seinem Fache auch schriftstellerisch thätig,
und verdanken wir seiner Feder einige
selbständige Werke und in Fachzeitschrif-
ten abgedruckte Abhandlungen. Selbst»
ständig gab er heraus: „Handbuch der
Gesetze null Verordnungen, weiche hinsichtlich
des österreichischen Gesetzbuches über Ber-
brechen uam Z. September ^603 uon dem
Zeitpunkte seiner Kundmachung bis ju Ende
des Jahres 1s1U nachträglich erschienen sind,
mit allen darauf Nrzng nehmenden ans der <5iuil'
und Militärjustiz, dünn der politischen nnd
a^meralgeschgebung entlehnten Hilt'sqmllen"
(Wien 1832, Anton Edler von Schmid,
8".)' das Supplement dazu (ebenda
183i), 8^.); — „Handbuch der (Orsehe und
Verordnungen, welche 5ich ant dns ĂĽstrrrrichiZche
allgemeine bĂĽrgerliche Gesetzbuch beziehen",
zwei Bände (Wien 1837, Gerold, 8".).
Wenn die beiden ebea genannten Werke
einen vorzugsweise compilatorischen Cha-
rakter an sich haben und also nur ihrer praktischen Brauchbarkeit wegen bemer-
kenswerth sind, so hat er dagegen mit
seinem letzten Werke: „Veitrage jnr Griminal-
rechtswiZsenschlllt mit besonderer RĂĽcksichtnahme
ant das österreichische Kriminalrecht", vier
Bände (Wien 1839—1843, Gecold, 8".)
^vergl. darüber die Fachschrift „Der
Jurist", Bd. I, S. 473 u. f., Bd. VI ,
S. 484, und die «Zeitschrift für öfter,
reichische Rechtsgelehrsamkeit", 1840,
Bd. I I I , S. 106 u. f.^> sich als einen
scharfsinnigen Denker und fein beobach»
tenden Psychologen auf criminalistischem
Gebiete bewährt. Nur die Anstrengungen
seines amtlichen Berufes hinderten ihn
an der Fortsetzung dieses Werkes, dessen
vierter Band den berühmten La farge'«
schen VergiftungspcoceĂź behandelt, und
das in Fachkreisen sich bester Aufnahme
erfreute. I n Fachschriften veröffentlichte
Vis in i , und zwar im „Jurist" : „Be-
merkungen über den §. 154, I I , litt. o,
des ersten Theiles des österreichischen
Strafgesetzbuches bezüglich des Dieb»
stahls am versperrten Gute" >M. XI I I
(I), S. 333—368^, und F: Vinc.
Wagner's „Zeitschrift für österreichische
Rechtsgelehrsamkeit": „Abhandlung über
die Begriffe, Arten und Strafbarkeit der
Urheber, Thäter, Mitschuldigen und
Theilnehlmr an der nach dem öster»
reichischen Strafgesetzbuchs vom 3. Sep'
tember 1803 bestimmten Verbrechen mit
RĂĽcksichtnahme auf das Verbrechen der
Vorschubleistung" ^1833, Bd. I, S. 295
bis 331^; — „Mord am neugeborenen
unehelichen Kinde, verĂĽbt durch dessen
Mutter Anna R*, und Abhandlung ĂĽber
die Geistes» und Gemüthskrankheiten
(Seelenkrankheiten) in Bezug auf die
Criminalrechtspflege" ^1834, Bd. I,
S 12—5^' — „Criminalrechtsfall in
Beziehung auf den §. 167 des ersten Thei»
les des österreichischen Strafgesetzbuches"
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Villata-Vrbna, Volume 51
- Title
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Subtitle
- Villata-Vrbna
- Volume
- 51
- Author
- Constant von Wurzbach
- Publisher
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Location
- Wien
- Date
- 1885
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.41 x 21.45 cm
- Pages
- 350
- Keywords
- Biographien, Lebensskizzen
- Categories
- Lexika Wurzbach-Lexikon