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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Vrčevic-Wallner, Volume 52
Page - 135 -
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Page - 135 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Vrčevic-Wallner, Volume 52

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M«!)lb«rg 435 Wahlberg „Magazin" und in der „Oesterreichischen Gerichtszeitung" führte er. ein Gegner jedweder unwissenschaftlichen Buch- macherei oder literarischen Selbsterhe- bung, in tapferer Neberzeugungstreue eine scharfe kritische Klinge. I n seinen Ar» beiten tritt die Richtung hervor, das spe» cisisch Juristische genau zu bestimmen, den geschichtlichen Realismus des Rechtes zu durchgeistigen und das Strafrecht in den weiteren Kreis der psychologischen, social- ethischen und Staats-Wissenschaften ein- zuführen. Mit rein exegetischen Erläute- rungen des österreichischen Strafgesetzes befaßte sich Wahlberg nur ausnahms' weise dann, wo es sich darum handelte, zu einer controverien SpruchpraM oder verfehlten Interpretation in dem Hand- buche des österreichischen Strafrechtes von Herbst und Anderen Stellung zu nehmen. Antrage der Verlagshandlun- gen, Compendien für den sogenannten praktischen Gebrauch zu schreiben, lehnte er grundsätzlich ab. Auch Anträge, ein politisches Mandat anzunehmen, wies er zurück, von der Ueberzeugung geleitet: der wissenschaftliche hohe Beruf des Uni- versitätslehrers erfordere den ganzen Mann, die ungetheilte Kraft in idealer Hingabe. Z a r n ck e's „ Literarisches Centralorgan", ein unabhängiges und in seiner Richtung entschiedenes Organ, bezeichnet Wahlberg als den „streit- baren Wiener Rechtslehrer". Als streit- barer Anwalt der Autonomie der Uni- versität dem Systeme bureaukratischer Bevormundung gegenüber erwies er sich in der Rcde, welche er bei seiner Instal» lation als Rector in der Aula hielt und welche dann in der „Wiener (amtlichen) Zeitung" vom 22. October 1874 erschien. Während des Vortrages, in dem er die seit Savigny und Dahlmann all« gemein anerkannten Ansichien über. die Aufgabe der deutschen Universität als freier Pflanzstätte der wissenschaftlichen Bildung und als Staats cm stcrlt vertrat, kam es in Anwesenheit des den Studi- renden mißliebigen (!) Unterrichtsministers zu einer Demonstration, die, durch die Presse nur weiter aufgebauscht, zu eine.n ebenso heftigen als lächerlichen Feder» kriege führte, bis nach einiger Zeit „der ganze Sturm in einem Glase Waffer" sich legte und nun erst recht die Rectors- würde in ihrer ganzen Bedeutung zur Geltung gelangte. Auch im Abgeotd> netenhause, in den Sitzungen vom 23. und 28. Jänner 1873, wurde der Rec- torsrede mit Anerkennung gedacht. Die Widersacher des Schwurgerichts in Deutschland und Oesterreich bekämpfte Wahlberg unentwegt mit Nachdruck, zuweilen mit Sarcasmus, seit 1851, an- fänglich in Polemik mit Riz^ j^Band XXVI, Seite 203^, Schnabel Mand XXXI, Seite 1), Nippel IMnd XX, S.363^, später gegen Hye, Schwarze, Vol ler ! u. m. A. Sein Reformvor- schlag, der Geschwornenbank das Recht einzuräumen, Aenderungen oder Ergän- zungen der ihr von dem Gerichte ge» stellten Fragen zu beantragen, fand günstige Aufnahme zunächst in dem sächsischen Schwurgerichtsgesetze. Seiner Schriften, welche die Reform der Ehren» strafen und der deutschen Strafproceß» ordnung behandeln, wurde mehrfach in den Motivenberichten der Regierungs» vorlagen ausdrücklich gedacht; für den Grundsatz, daß die unverschuldet erlittene Haft in bestimmten Fällen zu vergüten sei, ein Gegenstand, der erst in jüngster Zeit vielfach und in eingehendster Weise von den verschiedensten Gesichtspunkten, aber nicht immer mit der nöthigen Un- befangenheit verhandelt wurde, trat Wahlberg schon 1858 inHaimerl 's
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Vrčevic-Wallner, Volume 52
Title
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Subtitle
Vrčevic-Wallner
Volume
52
Author
Constant von Wurzbach
Publisher
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Location
Wien
Date
1885
Language
German
License
PD
Size
13.41 x 21.45 cm
Pages
342
Keywords
Biographien, Lebensskizzen
Categories
Lexika Wurzbach-Lexikon
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