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M«!)lb«rg 435 Wahlberg
„Magazin" und in der „Oesterreichischen
Gerichtszeitung" führte er. ein Gegner
jedweder unwissenschaftlichen Buch-
macherei oder literarischen Selbsterhe-
bung, in tapferer Neberzeugungstreue
eine scharfe kritische Klinge. I n seinen Ar»
beiten tritt die Richtung hervor, das spe»
cisisch Juristische genau zu bestimmen, den
geschichtlichen Realismus des Rechtes zu
durchgeistigen und das Strafrecht in den
weiteren Kreis der psychologischen, social-
ethischen und Staats-Wissenschaften ein-
zuführen. Mit rein exegetischen Erläute-
rungen des österreichischen Strafgesetzes
befaßte sich Wahlberg nur ausnahms'
weise dann, wo es sich darum handelte,
zu einer controverien SpruchpraM oder
verfehlten Interpretation in dem Hand-
buche des österreichischen Strafrechtes
von Herbst und Anderen Stellung zu
nehmen. Antrage der Verlagshandlun-
gen, Compendien für den sogenannten
praktischen Gebrauch zu schreiben, lehnte
er grundsätzlich ab. Auch Anträge, ein
politisches Mandat anzunehmen, wies er
zurück, von der Ueberzeugung geleitet:
der wissenschaftliche hohe Beruf des Uni-
versitätslehrers erfordere den ganzen
Mann, die ungetheilte Kraft in idealer
Hingabe. Z a r n ck e's „ Literarisches
Centralorgan", ein unabhängiges und
in seiner Richtung entschiedenes Organ,
bezeichnet Wahlberg als den „streit-
baren Wiener Rechtslehrer". Als streit-
barer Anwalt der Autonomie der Uni-
versität dem Systeme bureaukratischer
Bevormundung gegenüber erwies er sich
in der Rcde, welche er bei seiner Instal»
lation als Rector in der Aula hielt und
welche dann in der „Wiener (amtlichen)
Zeitung" vom 22. October 1874 erschien.
Während des Vortrages, in dem er die
seit Savigny und Dahlmann all«
gemein anerkannten Ansichien über. die Aufgabe der deutschen Universität als
freier Pflanzstätte der wissenschaftlichen
Bildung und als Staats cm stcrlt vertrat,
kam es in Anwesenheit des den Studi-
renden mißliebigen (!) Unterrichtsministers
zu einer Demonstration, die, durch die
Presse nur weiter aufgebauscht, zu eine.n
ebenso heftigen als lächerlichen Feder»
kriege führte, bis nach einiger Zeit „der
ganze Sturm in einem Glase Waffer"
sich legte und nun erst recht die Rectors-
würde in ihrer ganzen Bedeutung zur
Geltung gelangte. Auch im Abgeotd>
netenhause, in den Sitzungen vom 23.
und 28. Jänner 1873, wurde der Rec-
torsrede mit Anerkennung gedacht. Die
Widersacher des Schwurgerichts in
Deutschland und Oesterreich bekämpfte
Wahlberg unentwegt mit Nachdruck,
zuweilen mit Sarcasmus, seit 1851, an-
fänglich in Polemik mit Riz^ j^Band
XXVI, Seite 203^, Schnabel Mand
XXXI, Seite 1), Nippel IMnd XX,
S.363^, später gegen Hye, Schwarze,
Vol ler ! u. m. A. Sein Reformvor-
schlag, der Geschwornenbank das Recht
einzuräumen, Aenderungen oder Ergän-
zungen der ihr von dem Gerichte ge»
stellten Fragen zu beantragen, fand
günstige Aufnahme zunächst in dem
sächsischen Schwurgerichtsgesetze. Seiner
Schriften, welche die Reform der Ehren»
strafen und der deutschen Strafproceß»
ordnung behandeln, wurde mehrfach in
den Motivenberichten der Regierungs»
vorlagen ausdrücklich gedacht; für den
Grundsatz, daß die unverschuldet erlittene
Haft in bestimmten Fällen zu vergüten
sei, ein Gegenstand, der erst in jüngster
Zeit vielfach und in eingehendster Weise
von den verschiedensten Gesichtspunkten,
aber nicht immer mit der nöthigen Un-
befangenheit verhandelt wurde, trat
Wahlberg schon 1858 inHaimerl 's
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Vrčevic-Wallner, Band 52
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Vrčevic-Wallner
- Band
- 52
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1885
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 342
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon