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ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924 keineAuswirkungen aufDritte habenbzw. negativeAuswirkungen auf ein ge- plantesObjekt durch eine geeigneteMaßnahmensetzung bestmöglich vermie- denwerden. DieErstellungeinerHangwassergefahrenhinweiskarte fürOberösterreich ist fürdierelevantenDetaileinzugsgebiete jederGemeindevorgesehenundsolldie Basis für eine gefahrenbewusste Entwicklung der Gemeinde sein. Darüber hinaus ist die Hangwassergefahrenhinweiskarte eine wertvolle Fachgrundlage für die Beurteilung baufachlicher und raumordnungsfachlicher Fragestellun- gen.OptionalkannapriorieineBewertung/AbschätzungderWirksamkeiteiner geplanten technischenSchutzmaßnahme inBezug auf das gesamteEinzugsge- biet erfolgen. Sinnvoll für eine vorausschauende Raumentwicklung wäre es, den Hang- wasserabflussbereich entsprechenddenbundesweit einheitlichenKriterien für die Ausweisung vonGefahrenzonen gemäßWRG1959 in unterschiedlich ge- fährdeteBereiche zu gliedern.Das Ergebnis vonModellierungen sindWasser- tiefe und Fließgeschwindigkeit für Niederschläge mit definierter Jährlichkeit undDauer. Ergebnis ist dieUntergliederungderAbflussbereiche inbesonders gefährdete (rote)undwenigergefährdete (gelbe)Zonen. Die Randbedingungen fürModellerstellung sehen eine vereinfachte Abbil- dungder tatsächlichenGegebenheitenvor.BaulicheDetailswiekleineVerroh- rungen, Gartenmauern, Bordsteine bei Straßen, Gebäudeöffnungen, Zäune, nicht öffentliche Straßen sollen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Fest- stoffanteil imWasser findet ebensokeineBerücksichtigung inderModellrech- nung. Hinsichtlich hydrologischer Randbedingen werden derzeit Anfangsbe- dingungen (z.B. verlustfreie Betrachtung) überlegt. Eingangsdaten zur Be- messung (siehe Kapitel 11.3.2) stellen dabei eine weitere wenn nicht die wichtigsteVorgabedar. 11.5.4 Fördermöglichkeiten fürMaßnahmendesHangwassermanagements 11.5.4.1 MaßnahmenderEigenvorsorge–Nicht förderfähigeMaßnahmen zumSchutzbestehenderObjekte Maßnahmen der Eigenvorsorge (z.B. zum Schutz einzelner Objekte) werden nichtgefördert.EshandeltsichhierbeiumMaßnahmen,dievomObjektbesitzer anseinemObjektoderauf seinemGrundstückumgesetztwerden. Als Unterstützung für die Objektbesitzer sollten qualitativ geeignete Pro- duktemittelseinesPrüfstandesaufBasisgeeigneterQualitätsanforderungen(zu entwickelnderNormen)ermittelt undgekennzeichnetwerden. Ausblick,Perspektiven,Herausforderungen 277 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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ExtremA 2019 Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Titel
ExtremA 2019
Untertitel
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
Autoren
Thomas Glade
Martin Mergili
Herausgeber
Katrin Sattler
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7370-1092-4
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
778
Kategorie
Geographie, Land und Leute
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