Seite - 687 - in ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924
DiesesMarktversagen führte zualternativen institutionellenRahmenbedin-
gungen inÖsterreich, wie unterschiedlichen Formen staatlichen Eingreifens,
um eine bestimmteKatastrophenhilfe, Entschädigung oder staatlicheHilfe zu
garantieren. In Ländern ohne PflichtversicherungwieÖsterreich liegt der Ri-
sikotransfer daheroft –undvor allem inBezug auf Schäden inPrivathaushal-
ten– in der Verantwortung der politischen Institutionen. Auf internationaler
Ebene sindstaatlicheAusgleichszahlungeneinebewährteLösungzurEntschä-
digung von Hochwasserschäden (Arnell, 2000), die Wirksamkeit ist jedoch
unterschiedlich, Programme werden oft ineffizient verwaltet und Entschei-
dungen politischmotiviert (Priest et al., 2005; Thaler undHartmann, 2016;
Thaler et al., 2018b). Abgesehen von dieser allgemeinen Kritik wird jede
ÜbernahmevonstaatlichenEntschädigungsleistungennebeneinerbestehenden
kommerziellenVersicherungsbranchealskontraproduktivbetrachtet,dasieein
großesHemmnis gegenüber Individuendarstellenwürde, die eine eigeneVer-
sicherung abschließen (Gruber, 2008). DieNeigung von Individuen, sich auf-
grundderAbhängigkeitvoneinererwartetenfinanziellenUnterstützungdurch
staatlicheHilfsprogrammeoderSpendenandererPersonennichtzuversichern
(oder andereMaßnahmen zurRisikoreduktion zu ergreifen), wird alsCharity
Hazardbezeichnet (Raschky undWeck-Hannemann, 2007).Wie vonRaschky
undWeck-Hannemann(2007)ausführlichererläutert,kannderartigestaatliche
HilfeoderderBezugvonSpendengelderndazuführen,dassIndividuengarnicht
oder nur unzureichend versichert sind. Zusätzlich zu einemunzureichenden
Versicherungsschutz könnte eine finanzielle Entschädigung durch die Regie-
rung zu einer ineffizienten Zuweisung öffentlicherMittel führen, wie Garrett
undSobel (2003) inBezugaufdie staatlichenKatastrophen-Ausgleichszahlun-
gen indenVereinigtenStaatenvonAmerikaargumentierten.
Abgesehen vondenAuswirkungen der adversen Selektionund des subjek-
tivenRisikos istdieMarktdurchdringungvon(inderTaterheblich limitierten)
Versicherungspolicen inÖsterreich aufgrund des Mechanismus der Verlust-
kompensation durch den Katastrophenfonds relativ gering. Der durch das
Bundesgesetz über den Katastrophenfonds von 1966 (Republik Österreich,
1966) geregelteFondsbildetedieRechtsgrundlage fürdieBereitstellungnatio-
nalerRessourcen für (1) vorbeugendeMaßnahmenzurErrichtungundErhal-
tung vonSchutzmaßnahmenvorNaturgefahrenund (2) finanzielleUnterstüt-
zungder Länder, damit sie EinzelpersonenundprivateUnternehmen fürVer-
luste durch Naturgefahren in Österreich entschädigen können. Um den
Katastrophenfondszu finanzieren,wurdenZuschlägeaufEinkommenssteuern,
Lohnsteuern, Kapitalertragsteuern und Körperschaftssteuern erhoben. Nach
mehrerenÄnderungen wurde der Rechtsakt von 1966 durch das sogenannte
Bundesgesetz über den Katastrophenfonds von 1996 revidiert (Republik
Österreich, 1996). Das Budget desKatastrophenfonds stammt aus einem fest-
UnterschiedlicheDimensionenvonVulnerabilität 687
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Buch ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich"
ExtremA 2019
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Titel
- ExtremA 2019
- Untertitel
- Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Österreich
- Autoren
- Thomas Glade
- Martin Mergili
- Herausgeber
- Katrin Sattler
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1092-4
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 778
- Kategorie
- Geographie, Land und Leute